pte20080123021 Handel/Dienstleistungen, Politik/Recht

Erstes Musikalbum unter Creative-Commons-Lizenz erschienen

"Verwertungsgesellschaften wollen Rechte nicht aus der Hand geben"


Creative Commons: Künstler entscheiden selbst über die Nutzung ihrer Werke (Foto: pixelio.de)
Creative Commons: Künstler entscheiden selbst über die Nutzung ihrer Werke (Foto: pixelio.de)

Kopenhagen (pte021/23.01.2008/12:22) Gestern, Dienstag, ist das erste Musikalbum unter einer Creative-Commons-Lizenz erschienen, dessen kommerzielle Rechte von einer Verwertungsgesellschaft verwaltet werden. Hinter Creative Commons (CC) verbirgt sich ein gemeinnütziger Ansatz, mittels dem Künstler der Öffentlichkeit Nutzungsrechte an ihren Werken einräumen können. Bisher sahen sich Musiker vor die Wahl gestellt: Entweder man bot seine Werke unter einer CC-Lizenz an oder man trat einer Verwertungsgesellschaft bei, die dann die Rechte an der Musik exklusiv verwaltet. Ein Kompromissweg war nicht möglich, da sich die Gesellschaften weigerten, derartige Lizenzen für Teile des von ihnen verwalteten Repertoires zu vergeben. Das Album "Small Arm of Sea" von der dänischen Klangkünstlerin Tone kann aber nun sowohl im Laden gekauft als auch in Form von mp3-Tracks kostenlos aus dem Internet heruntergeladen werden.

"Hinter Creative Commons verbirgt sich ein Lizenzmodell, bei dem Künstler selbst entscheiden können, wie ihre Werke genutzt werden können", erklärt Roland Alton-Scheidl, stellvertretender Vorsitzender der creativwirtschaft austria http://www.creativwirtschaft.at , auf Anfrage von pressetext. Beispielsweise können Kunstschaffende so selbst darüber entscheiden, ob ihr Produkt kommerziell oder nicht-kommerziell angeboten werden soll. "Weltweit sind mittlerweile bereits mehr als 150 Mio. Werke unter der CC-Lizenz erschienen", schildert Alton-Scheidl. Zu bedauern sei allerdings, dass der CC-Ansatz bei den Verwertungsgesellschaften immer noch auf Ablehnung stößt. "Viele dieser Gesellschaften sind in diesem Jahrtausend noch nicht angekommen", beklagt der CC-Experte. Seit über zwei Jahren betreibe man nun schon Aufklärungsarbeit in diesem Bereich, aber ein Einlenken der Verwertungsgesellschaften sei - zum jetzigen Zeitpunkt jedenfalls - nicht in Sicht.

Ähnliche Ansätze scheiterten bislang aber vor allem am Widerstand der Verwertungsgesellschaften. So weigerte sich die GEMA in Deutschland bisher, CC-Lizenzen für die von ihnen verwaltete Musik zu vergeben. Auch wurde es abgelehnt, dass Künstler nur die Rechte an einem Teil ihrer Musik an eine Verwertungsgesellschaft abtreten. Diese forderten stets die Abtretung der Rechte von allen selbst geschaffenen Werken. Musiker, die sich dennoch für eine CC-Lizenz entschieden, mussten als Konsequenz auf die Einnahmen aus der Ausschüttung der von den Verwertungsgesellschaften eingehobenen Lizenzgebühren und Geräteabgaben verzichten. Viele Musikschaffende haben deshalb in letzter Zeit die Gesellschaften für ihre mangelnde Flexibilität in dieser Frage kritisiert.

Die dänische Verwertungsgesellschaft KODA sieht dies anders und versteht die aktuelle Album-Veröffentlichung als ersten notwendigen Schritt, um den sich wandelnden Bedürfnissen der Musiker entgegenzukommen. Das musikalische Werk der Künstlerin Tone ist das erste bekannte Beispiel, wo beide konkurrierende Positionen erfolgreich miteinander vereint werden konnten. Als Resultat der getroffenen Vereinbarung kann die Musikerin ihr Album sowohl regulär im Laden als auch über CC-Lizenz kostenlos im Netz anbieten. Zudem wird Tone von KODA an den Einnahmen aus der kommerziellen Zweitverwertung ihrer Musik beteiligt werden. Was die nicht kommerzielle Verbreitung ihrer Musik über das Internet betrifft, ist der Künstlerin zumindest im besten Fall kostenlose Werbung garantiert.

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