pte20060127021 Technologie/Digitalisierung, Politik/Recht

Smileys sollen nur noch geschützt lächeln

Cingular Wireless strebt Patentierung von Emoticons an


Cingular will Smileys patentieren lassen
Cingular will Smileys patentieren lassen

Seattle (pte021/27.01.2006/13:58) Der US-Mobilfunkkonzern Cingular Wireless http://www.cingular.com hat einen Antrag auf die Patentierung von Emoticons für Mobiltelefone gestellt. Das am 28. März 2005 eingereichte und nun vom US-Patentamt http://www.uspto.gov/index.html veröffentlichte Ansuchen ist ausgesprochen allgemein gehalten. Cingular spezifiziert den für den Patentantrag gewählten Titel "Gebrauch von Emoticons" in seinen Ausführungen nämlich nur insofern, dass das angestrebte Patent das bedienungsfreundliche Einfügen von Smileys und Emoticons auf mobilen Geräten umfasst.

Nach der Auflistung einer Vielzahl an bekannten Textemoticons wie :-) für "fröhlich" oder :-( für "traurig" nimmt das Dokument auf den Umstand Bezug, dass diese neuen Ausdrucksformen bzw. deren grafische Entsprechungen auch zunehmend in der kabellosen Welt der Mobiltelefonie zur Anwendung gelangen. Die Antragsteller stellen weiters fest, dass der technische Gebrauch von Emoticons immer noch ein mühsames Unterfangen darstellt und skizzieren allgemeine technologische Möglichkeiten, wie etwa graphische Darstellungsmethoden in Mobiltelefonmenüs, die das Einfügen der Emoticons erleichtern sollen.

Katharina Fastenbauer vom Patentamt Österreich http://www.patentamt.at weist auf Anfrage von pressetext darauf hin, dass es sich bei dem veröffentlichten Dokument "definitiv nur um eine Anmeldung beim amerikanischen Patentamt handelt, die keineswegs in einer Patenterteilung enden muss". Angesichts dessen, dass im vorliegenden Fall das technische Wesen der Erfindung ihrer Ansicht nicht gegeben sei und auch die beschriebenen Funktionen des Emoticon-Gebrauches auf Mobiltelefonen keine neue innovative Errungenschaft darstelle, geht Fastenbauer davon aus, dass die Patentierung - zumindest in Europa - nicht erteilt würde.

Diane Nickl vom deutschen Patentamt http://www.patentamt.de ortet im Gegensatz zu ihrer österreichischen Kollegin doch einige Unterschiede zwischen dem europäischen und amerikanischen System. "Während z. B. in Deutschland gerade einmal ein Drittel der eingereichten Patente tatsächlich erteilt wird, ist das in den USA bei fast 90 Prozent der Fall", so Nickl gegenüber pressetext. Im vorliegenden Fall sei es dennoch äußerst schwierig, eine Aussage zu treffen, ob die Anmeldung in den USA Erfolg haben könne.

(Ende)
Aussender: pressetext.austria
Ansprechpartner: Martin Stepanek
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