pte20060120030 Medien/Kommunikation, Politik/Recht

US-Justiz will Google zur Herausgabe von Daten bewegen

Experte sieht keine Datenschutz-Verletzung


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Wien (pte030/20.01.2006/16:00) Der Suchmaschinenbetreiber Google http://google.com hat sich geweigert, dem US-Justizdepartment Daten herauszugeben. Am Mittwoch hatte sich dieses an ein kalifornisches Gericht gewandt, um Google zu zwingen, Abfrage-Informationen zur Verfügung zu stellen. Datenschutzrechlich sieht Rainer Knyrim, Rechtsanwalt und Datenschutz-Experte von Preslmayr Rechtsanwälte http://www.preslmayr.at , kein Problem: "Die Behörde will ja nicht die Daten von Individuen haben", sagt Knyrim im pressetext-Interview.

Das Justizdepartment will mit Hilfe der Google-Daten prüfen, ob ihr Jugendschutz-Gesetz "Child Online Protection Act" greift, das Jugendliche vor pornografischen Seiten schützen soll. Durch die Abfrage-Informationen möchte es herausfinden, wie häufig Surfer bei der Internetrecherche auf bedenkliche Seiten stoßen und fordert Schutzvorkehrungen von den Anbietern. Google wehrt sich dagegen und lässt verlauten, dass sie sich dem Vorstoß energisch widersetzen werden. Allerdings begründen sie das nicht mit dem Datenschutz. Von Seiten des Suchmaschinenbetreibers heißt es, es würde einen unverhältnismäßig hohen Aufwand bedeuten, die Daten zur Verfügung zu stellen.

Da das US-Justizdepartmet keine persönlichen Daten haben möchte, ist das auch "kein Angriff auf die Privatsphäre", erklärt Knyrim. Es wird vielmehr vermutet, dass Google um sein Geschäftsgeheimnis bangt. Andere Suchmaschinenbetreiber wie Yahoo und AOL haben dem Anliegen der US-Behörde zum Teil bereits nachgegeben.

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