pts20220614013 Politik/Recht, Bildung/Karriere

Demokratie beginnt mit Aufklärung

"Warum ist der BP-Wahltermin ein Staatsgeheimnis?"


Wien (pts013/14.06.2022/08:05)

Paragraf 1 des BPräsWG besitmmt, dass die "Bundesregierung im Einvernehmen mit dem Hauptausschuß des Nationalrates" den Wahltag für die Wahl des Bundespräsidenten festzusetzen und durch Verordnung auszuschreiben hat. Die nächste Wahl muss im Herbst stattfinden, weil im Jänner 2023 die Amtsperiode von VdB ausläuft, doch der genaue Termin ist nach wie vor ein "Staatsgeheimnis".

Das Bundespräsidentenwahlgesetz im Wortlaut: § 1. (1) Die Wahl des Bundespräsidenten ist von der Bundesregierung durch Verordnung im Bundesgesetzblatt auszuschreiben. Die Verordnung hat den Wahltag zu enthalten, der von der Bundesregierung im Einvernehmen mit dem Hauptausschuß des Nationalrates auf einen Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag festzusetzen ist. Die Verordnung hat weiters den Tag zu bestimmen, der als Stichtag gilt. Dieser darf jedoch nicht vor dem Tag der Wahlausschreibung liegen.

"Als gelernter Österreicher kann man davon ausgehen, dass die Regierungs- und Oppostionsparteien längst den Wahltermin ausgemacht haben. Die Geheimhaltung des Termins kann nur daran liegen, dass die herrschenden Parteien unabhängigen Kandidaten die Wahl so schwer wie möglich machen wollen. Der Stichtag für das Sammeln der Unterstützungserklärungen ist für die Unabhängigen relevant. Es obliegt der reinen Willkür der Herrschenden in Regierung und Opposition, diesen wie üblich 61 Tage vor dem Wahltermin anzusetzen. Theoretisch könnte man den unabhängigen Kandidaten drei Monate statt drei Wochen als Frist zum Sammeln der Unterstützungserklärungen geben", kritisiert Hubert Thurnhofer, der erste garantiert unabhängige Kandidat dieser Wahl, der sich seit fünf Jahren auf dieses Amt vorbereitet.

Angenommen der Wahltermin ist - wie häufig kolportiert - der 13. November 2022, dann wäre der Stichatag der 13. September und die Österreicher dürfen darauf hoffen, dass Regierung die Verordnung am 12. September erlässt. Erst ab diesem Zeitpunkt können die unabhängigen Kandidaten eigene Formulare als Unterstützungserklärung drucken, weil diese den Termin der Wahl enthalten müssen. Erst ab dem Stichtag müssen die Gemeinden (in Wien die Magistrate) Formulare für Unterstützngserklärungen bereit stellen.

Die Webseite UnserKandidat2022.at klärt auf, welche Wege und Umwege souveräne Bürger dieses Landes auf sich nehmen müssen, um eine gültige Unterstützungserklärung auszufertigen und an UnserKandidat2022 zu senden. Siehe: In fünf Schritten zur Unterstützungserklärung.
https://www.ethos.at/transparenz/259-in-fuenf-schritten-zur-unterstuetzungserklaerung

Weitere Hintergrund-Infos über Unser Kandidat 2022 vermittelt ein aktuelles Interview, das der Autor Dietmar Koschier mit Hubert Thurnhofer geführt hat: https://www.ethos.at/aktuelles/260-hbp-hubert-thurnhofer-im-interview



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Aussender: Unser Kandidat 2022
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Website: UnserKandidat2022.at
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