Unternehmen ignorieren oft Frauenquote
Deutsche Frauenministerin Franziska Giffey denkt laut über rechtsverbindliche Sanktionen nach
Franziska Giffey: Sanktionen bei Quotenmissachtung (Foto: pixabay.com, weldert) |
Berlin/Düsseldorf (pte012/08.03.2019/13:59) Nach wie vor weigern sich viele deutsche Unternehmen, die Frauenquote in der Führungsetage durchzusetzen. Das kritisiert Frauenministerin Franziska Giffey gegenüber dem "Handelsblatt" scharf. "Zu viele Unternehmen sind nicht ambitioniert genug, wenn es darum geht, Frauen in Führungspositionen zu bringen. Deshalb muss es hier mehr Druck geben, wenn es dafür nicht stichhaltige Gründe gibt. Das heißt auch angemessene Sanktionen, die nicht nur symbolischen Charakter haben. Von allein bewegt sich zu wenig."
Und Nicole Lassal, Leiterin der Gleichstellungsstelle für Frauen der Stadt München http://muenchen.de , kommentiert im Gespräch mit pressetext: "Es ist eine seit langem bestehende frauenpolitische Forderung, mehr Gleichstellung bei Führungspositionen zu erreichen. Deswegen ist es wichtig, dass die Quote für Führungspositionen und Aufsichtsräte durch Sanktionen bei der Nichterfüllung von Vereinbarungen eine gewisse Umsetzungsstärke gewinnt. Laut Zahlen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend haben in der Privatwirtschaft viele Unternehmen keine festen Quoten oder Zielgrößen für Frauen in Führungspositionen."
Zielgröße Null
Seit 2016 gibt es eine gesetzlich vorgeschriebene Frauenquote von 30 Prozent in den Aufsichtsräten von rund 100 börsennotierten Unternehmen. Firmen müssen auch individuelle Zielgrößen für Geschlechteranteile in Aufsichtsrat, Vorstand und den zwei Führungsebenen unterhalb des Vorstands festlegen. Momentan sind 1.747 Unternehmen von dieser Regelung betroffen. Laut Giffey haben 81 Prozent dieser Unternehmen hier keine Angaben gemacht oder die Zielgröße Null angegeben.
Wenn die Zielgröße in Zukunft ohne Begründung angegeben wird, sollen Sanktionen folgen. Laut Giffey wird momentan mit dem Justizministerium an einer Regelung gearbeitet, die fadenscheinige Begründungen verhindert. Die Höhe der Bußgelder soll laut dem Handelsgesetzbuch bis zu zehn Mio. Euro oder fünf Prozent des jährlichen Gesamtumsatzes eines Unternehmens betragen. Diese Strafen müssten auch im Geschäftsbericht der Unternehmen öffentlich gemacht werden.
Teilzeit als Falle
Giffey fordert auch mehr Maßnahmen in öffentlichen Behörden: "Dazu zählt für mich auch, dass Führen in Teilzeit selbstverständlich möglich ist." Außerdem müsse gegen Stereotype bei der Berufswahl gearbeitet werden. "Es muss Normalität werden, dass Mädchen sich auch für technische Berufe entscheiden und umgekehrt Jungen für soziale Berufe."
Lassal dazu: "In Deutschland sind nur etwa 25 Prozent der Führungskräfte Frauen. Das ist unsere Ausgangsbasis in der Gesellschaft, auch wenn die Stadtverwaltung München mit knapp 50 Prozent der weiblichen Führungskräfte deutlich besser abschneidet. Die bisher geringe Quote von Frauen in Führung ist leider nur die Spitze des Eisberges. Unternehmen müssen mehr Maßnahmen entwickeln. Die Aufteilung von familienbedingten Auszeiten, die meistens noch von Frauen übernommen werden, birgt immer noch Nachteile. Frauen geraten oft in die Teilzeitfalle. Dennoch ist die Möglichkeit, Teilzeit zu arbeiten, für Frauen und Männer wichtig. Teilzeitarbeit und Führung sind eine organisatorische Frage, die geklärt werden muss, aber sicherlich kein Widerspruch."
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