pte20180821021 Medien/Kommunikation, Politik/Recht

Klage: Accessibility-Mängel bei Apple-Website

Sehbehinderte kritisiert Webdesign des Elektronikkonzerns


Apple-Seite: schick, nicht blindenfreundlich (Screenshot: pressetext)
Apple-Seite: schick, nicht blindenfreundlich (Screenshot: pressetext)

New York (pte021/21.08.2018/12:30) Apple-Prdukte sind zwar für ihr starkes Design bekannt, beim Web Design aber ist der Konzern möglicherweise sogar kriminell schlecht. Jedenfalls ist bei einem US-Bundesgericht in New York nun eine Klage einer Sehbehinderten anhängig. Demnach verstößt die Apple-Webseite gegen bindende Accessibility-Richtlinien und kann daher von Screen-Reader-Software nicht vollinhaltlich wiedergegeben werden.

Fehlende Bildbeschreibungen

Damit sehbehinderte und blinde Nutzer Webseiten möglichst vollständig erfassen können, sollten diese unter anderem sogenannte Alt-Texte bei Bildern beinhalten - Kurzbeschreibungen, mit denen eine Lesesoftware die bildlichen Inhalte zumindest grob wiedergeben kann. Das sehen die Accessibility-Richtlinien des World Wide Web Consortium (W3C) https://www.w3.org so vor und das ist auch notwendig, um rechtliche Gleichbehandlungsvorschriften wie den "Americans With Disabilities Act" zu erfüllen.

Der Apple-Webseite fehlt es der Beschwerdeführerin zufolge bei vielen Bildern an geeigneten Alt-Texten. Das gelte auch für Bild-Links, bei denen ein Screen Reader somit die Funktion des Links nicht klar wiedergeben könne. Generell kritisiert die Klage Verlinkungen auf der Apple-Seite. So gebe es Links, die keinen Text enthalten. Zudem seien häufig redundante Links zur gleichen Adresse nebeneinander, was bei Nutzern von Bildschirmlesegeräten zu Verständnisproblemen führen könne.

Absichtliche Diskriminierung

Die Klage geht schließlich so weit, Apple vorzuwerfen, dass es mit der Nichteinhaltung von Acccessibility-Richtlinien für das Web Design "Akte absichtlicher Diskriminierung" begehe. Ziel ist es, den Konzern per Verfügung dazu zu zwingen, einen qualifizierten Berater hinzuzuziehen und seine Entwickler in Zugänglichkeitsstandards entsprechendem Webdesign auszubilden. Dazu kommen Forderungen nach Schadenersatz und auf Ersatz der Rechtskosten der Klägerin.

Wie der zuständige Richter entscheiden wird, bleibt ebenso abzuwarten wie ein Kommentar seitens Apples zu den Vorwürfen. Zwar haben verschiedene englischsprachige Medien entsprechend angefragt, doch der gewohnt verschlossene Konzern hatte zu Redaktionsschluss noch keinem davon geantwortet.

(Ende)
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