pts20180712017 Umwelt/Energie, Politik/Recht

Klage gegen Subventionen für das britische Atomkraftwerk abgelehnt

Österreich muss Überarbeitung des EURATOM-Vertrages zur Chefsache erklären


St. Pölten (pts017/12.07.2018/16:45) Heute hat das Gericht der Europäischen Union die Klage von Österreich und Luxemburg gegen die überbordenden Subventionen für das britische Atomkraftwerk Hinkley Point C, mit dem Bezug auf den EURATOM-Vertrag, abgewiesen. "Es ist zu hoffen, dass Österreich gegen dieses Urteil Einspruch erheben wird und sich, wie im Regierungsprogramm festgelegt, nun aktiv für eine Änderung des EURATOM-Vertrages einsetzt und den Weg weiter beschreitet, die unglaubliche Bevorzugung dieser Hochrisikotechnologie zu beenden", bemerkt Stefan Moidl, Geschäftsführer der IG Windkraft.

Das Gericht der Europäischen Union hat heute die österreichische und luxemburgische Klage gegen die Atomförderung für das britische Atomkraftwerk Hinkley Point C abgelehnt. Damit hat der Europäische Gerichtshof für ein einziges Atomkraftwerk über die Laufzeit von 35 Jahren eine Förderung von rund 170 Milliarden Euro mit dem Hinweis auf den EURATOM-Vertrag abgesegnet. "Es ist ungeheuerlich, dass bei den Förderungen bei erneuerbaren Energien in Europa immer mehr die Daumenschrauben angesetzt werden und gleichzeitig überbordende Subventionen für ein einziges Atomkraftwerk bewilligt werden", ärgert sich Moidl.

Mehrheit der europäischen Länder ohne Atomkraft

Mit dem Austritt von Großbritannien nutzen dann nur mehr 13 Staaten der europäischen Gemeinschaft die Atomkraft. Damit hat sich in der EU bereits eine Mehrheit der Mitgliedstaaten gegen die Nutzung der Atomkraft entschieden. Diese wird mit dem Ende der Atomkraftnutzung in Deutschland und anderen Staaten in den nächsten Jahren noch deutlicher werden. "Spätestens jetzt ist es an der Zeit, die Bevorzugung dieser Hochrisikotechnologie zu beenden und diese Änderungen auch in den gesetzlichen Regelwerken der EU abzubilden", fordert Moidl und ergänzt: "Darüber hinaus muss Österreich gegen das Urteil des Gerichts der Europäischen Union Einspruch erheben."

Änderung des EURATOM-Vertrages dringend notwendig

So wie Deutschland hat auch Österreich eine Änderung des EURATOM-Vertrages im Regierungsprogramm verankert. "Als Land, das gerade die EU-Ratspräsidentschaft innehat, kann Österreich hier auch rasch einen Änderungsprozess der gesetzlichen Grundlagen ins Rollen bringen und den entschiedenen Anti-Atomkurs fortsetzen", bemerkt Moidl und ergänzt: "Wir hoffen hier auf ein klares Zeichen der österreichischen Regierung."

Österreich wird im nächsten halben Jahr die neuen Bedingungen für den europäischen Strommarkt festlegen. Auch hier muss das Zeitalter der Überförderung von konventionellen Kraftwerken und besonders auch jene der Atomkraft beendet werden. "Wir brauchen ein Europa der erneuerbaren Energien, das sich von der überalterten Energieversorgung mit Atom, Kohle und Gas verabschiedet und hoffen auf weitere klare Schritte der Bundesregierung, die die Atomkraftnutzung in Europa beenden", erläutert Moidl abschließend.

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