pte20180308018 Auto/Verkehr, Politik/Recht

Europäische Flugreisende kennen ihre Rechte nicht

AirHelp hat 7.103 Verbraucher befragt und fordert viel mehr Bewusstsein


Flugzeug: Vielen Reisenden fehlt Rechtsüberblick (Foto: airhelp.com)
Flugzeug: Vielen Reisenden fehlt Rechtsüberblick (Foto: airhelp.com)

Wien (pte018/08.03.2018/12:30) Eine überwältigende Mehrheit von 85 Prozent der europäischen Flugreisenden kennt ihre Fluggastrechte nicht und fordert diese bei Verspätungen oder Ausfällen nicht ein. Zu diesem Schluss kommt AirHelp http://airhelp.com , ein Anbieter zur Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen, in seiner neuen heute, Donnerstag, vorgestellten Umfrage.

Airlines sparen fünf Mrd. Euro

"Jährlich fordern fast 13 Mio. Fluggäste, die von Flugstörungen betroffen waren, ihre rechtmäßigen Entschädigungen nicht ein. Damit sparen die Airlines mehr als fünf Mrd. Euro, die eigentlich ihren geschädigten Passagieren zustünden", kommentiert Dirk Busse, Marketing VP von AirHelp, die Ergebnisse der Umfrage. Die Schaffung eines stärkeren Bewusstseins der Passagiere für die Thematik sei dringend erforderlich.

AirHelp hat insgesamt 7.103 Flugreisende aus der EU zum Thema befragt. Nur 53 Prozent gaben an, dass ihnen aufgrund von Flugproblemen eine finanzielle Entschädigung in Höhe von bis zu 600 Euro zusteht. Zwei Drittel aller Befragten fühlen sich nicht ausreichend von den Airlines über ihre Rechte informiert. Dabei sind die Fluggesellschaften dazu verpflichtet, Passagiere unter anderem auf ihrer Website und am Check-In auf die Fluggastrechte hinzuweisen.

Zaghaftes Fordern unangebracht

Der häufigste Grund, wegen dem Fluggäste ihre rechtmäßige Entschädigung nicht einfordern, ist ihre Unkenntnis über ihre Rechte. Das gaben 42 Prozent derer an, die eine Entschädigung in der Vergangenheit nicht bei der verantwortlichen Airline eingefordert haben. 36 Prozent erwarteten zudem nicht, dass die Fluggesellschaft ihnen zuhören würde und 24 Prozent wussten nicht, wie der Anspruch auf eine Entschädigung durchgesetzt werden kann. So versuchten bislang nur knapp die Hälfte der Flugreisenden, die von einer Flugstörung betroffen waren, von ihrem Recht auf eine finanzielle Entschädigung Gebrauch zu machen.

(Ende)
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