pts20170814021 Medien/Kommunikation, Tourismus/Reisen

D.A.S.: Urlaubsfotos ohne Rechtsprobleme


Wien (pts021/14.08.2017/15:00) Die D.A.S., Österreichs führender Spezialist im Rechtsschutz, informiert über die Vermeidung von Rechtsproblemen bei Urlaubsfotos. Neben speziellen Fotografierverboten in vielen Ländern reagieren in Anbetracht der Terroranschläge der letzten Zeit auch die Sicherheitskräfte in Europa mittlerweile sehr sensibel. Eine Verhaftung wegen Spionage oder Terrorverdachts, verursacht durch ein Foto, dürfte kaum zu einem schönen Urlaub beitragen. Darüber hinaus, ist das sogenannte "Recht am eigenen Bild" zu beachten. Dieses betrifft die Veröffentlichung von Fotos, auch wenn diese über soziale Medien geteilt werden.

Gerade im Urlaub werden viele Fotos gemacht. "Trotz einfacher Handhabung von Smartphone und Co ist es wichtig, einige Regeln einzuhalten, um nicht rechtliche Probleme zu bekommen", informiert Ingo Kaufmann, Vorstand der D.A.S. Rechtsschutz AG. "So sollte man etwa in muslimischen Ländern beim Ablichten von Kirchen, Moscheen oder Tempeln vorsichtig sein - Fotografieren ist häufig untersagt. Begegnet man in einem Land mit hinduistischem Glauben einer Gruppe weiß gekleideter Menschen, handelt es sich vermutlich um eine Trauergesellschaft. Diese sollte selbstverständlich nicht fotografiert werden."

Fotografierverbote

Das Fotografieren und Filmen von militärischen Anlagen, Fahrzeugen und Personal ist in vielen Ländern strengstens verboten und kann zur Verhaftung führen. Strenge Regeln gibt es etwa in Ägypten, Äthiopien, Bosnien-Herzegowina, China, Dubai, Estland, Griechenland, Indien, Kuwait, Madagaskar, Marokko, der Russischen Föderation, Saudi-Arabien, aber auch auf den Sychellen, in der Tschechischen Republik und in Zypern.

"Darüber hinaus kann in einzelnen Ländern auch das Ablichten von öffentlichen Gebäuden wie etwa Bahnhöfen, Elektrizitätswerken, Hafenanlagen, Brücken, Fotos in Freibädern sowie das Fotografieren unter Zuhilfenahme von Drohnen oder ferngesteuerten Geräten zu empfindlichen Strafen führen", so Kaufmann weiter. Der Jurist empfiehlt, vor Antritt einer Reise sich diesbezüglich auf der Website des Außenministeriums über länderspezifische Reisehinweise zu informieren.

Fotografieren ist erlaubt, wenn Recht am eigenen Bild beachtet wird

"Prinzipiell ist der reine Akt des Fotografierens nicht verboten, sehr wohl aber die Veröffentlichung der Bilder", so Kaufmann. "Doch leider ist die Rechtslage uneinheitlich geregelt. Der OGH hat in einem konkreten Fall entschieden, dass alleine schon die Aufnahme ein unzulässiger Eingriff sei."

Das sogenannte "Recht am eigenen Bild" wird im Urheberrechtsgesetz geregelt und soll die abgebildete Person schützen. Befindet man sich an einem öffentlichen Ort und wird dabei mehr oder weniger zufällig abgelichtet, so ist die Veröffentlichung zulässig, wenn die Person nicht gezielt fotografiert wird. "Verboten ist jedoch die Veröffentlichung von Personen, wenn Interessen des Abgebildeten verletzt werden", so Kaufmann. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn das Foto entwürdigend, herabsetzend, ent- oder bloßstellend wirkt, wenn das Foto das Privatleben der Öffentlichkeit preisgibt oder das Bild für Werbezwecke eingesetzt wird.

Veröffentlichung auch über WhatsApp

Unter Veröffentlichung ist zum Beispiel das Hochladen eines Fotos auf einer öffentlich zugänglichen Website, das Versenden per E-Mail oder WhatsApp an mehrere Freunde oder auch ein Posten des Fotos auf Facebook zu verstehen. Der Fotograf kann sich rechtlich am besten absichern, indem er vorher von der betreffenden Person die Zustimmung zur Veröffentlichung einholt.

Über D.A.S. Rechtsschutz AG
Seit 1956 ist die D.A.S. Rechtsschutz AG mit Spezialisierung auf Rechtsschutzlösungen für Privatpersonen und Unternehmen in Österreich tätig. Im Vorjahr feierte sie ihr 60-jähriges Jubiläum. Als unabhängiger Rechtsdienstleister bietet sie umfassenden Versicherungsschutz, fachliche Betreuung durch hochqualifizierte juristische Mitarbeiter und ein breites Dienstleistungsangebot inklusive D.A.S. Direkthilfe® und telefonischer D.A.S. Rechtsberatung an. Der Firmensitz des Unternehmens befindet sich in Wien. Die rund 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Kunden in ganz Österreich in regionalen D.A.S. Niederlassungen mit juristischer Kompetenz zur Verfügung. Die D.A.S. Rechtsschutz AG agiert als Muttergesellschaft der D.A.S. Slowakei (seit 2013) sowie der D.A.S. Tschechien (seit 2014). In den vergangenen Jahren hat die D.A.S. Österreich ihre solide Marktposition als führender Rechtsschutzspezialist gefestigt. 2015 erwirtschaftete sie im inländischen Direktgeschäft ein Prämienbestandsvolumen in der Höhe von 66,7 Mio. Euro. Die D.A.S. ist Europas Rechtsschutz-Marke Nummer 1. Seit 1928 steht sie für Kompetenz und Leistungsstärke im Rechtsschutz. Heute agieren D.A.S. Gesellschaften in beinahe 20 Ländern weltweit. Sie sind die Spezialisten für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe, einer der großen Versicherungsgruppen in Deutschland und Europa.

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