pts20170227010 Technologie/Digitalisierung, Politik/Recht

Neue Sicherheitsvorgaben: Registrierkassen rechtssicher prüfen

IT-Ziviltechniker bieten Rechtssicherheit durch Konformitätsprüfungen


Wien (pts010/27.02.2017/10:00) Über 50 Prozent der Unternehmen in Österreich sind noch nicht vollständig für die Registrierkassen-Sicherheitsverordnung fit, so eine aktuelle Blitzumfrage der WKO.

Unwissenheit schützt dabei nicht: Unternehmen haften dafür, dass ihre Registrierkassen-Systeme auch den neuesten Vorgaben aus dem Erlass des Bundesministerium der Finanzen entsprechen. IT-Ziviltechniker bieten hierbei Ihr Wissen und Ihre für die Registrierkassenpflicht speziell entwickelten Werkzeuge für eine rasche und effiziente Prüfung der Registrierkassen-Konformität an.

Das Prüf-Werkzeug z.B. der ZTP.at https://www.ztp.at , IT-Ziviltechnikergesellschaft für Informationstechnologie, staatlich befugt und beeidet, ist derzeit das einzige, welches nicht nur die Belege, das Datenerfassungsprotokoll und das elektronische Schlüsselmaterial für "Offene Systeme (Hardware-Stick), kurz OGS", sondern auch für "Geschlossene Gesamtsysteme, kurz GGS", also inklusive der Verkettung der Registrierkassen untereinander prüfen kann.

Das Finanzministerium legt nach: Der neue Erlass zur Registrierkassen-Sicherheitsverordnung bringt mehr Klarheit aber auch neue Anforderungen an Registrierkassen mit sich. Unternehmen, deren Kassensystem diese Anforderungen nicht erfüllen, müssen mit Geldstrafen und einer umfangreichen Steuerprüfung inkl. Schätzung des Jahresumsatzes, rechnen.

Die Krux an der Sache ist, dass derzeit vom Finanzministerium keine Möglichkeit angeboten wird, die Verkettung von Registrierkassen in einem geschlossenen Gesamtsystem zu prüfen. Somit trägt das Unternehmen nicht nur die Verantwortung und das Risiko, sondern ist an die Aussagen der Hersteller von Kassensysteme gebunden. Denn die Wahrscheinlichkeit, dass alle der unzähligen angebotenen Systeme den Anforderungen entsprechen, ist derzeit noch offen.

Prüf-Werkzeug kann Sicherheitseinrichtung zu Kassensysteme und dessen Verkettung validieren

Um sicherzustellen, dass das eigene Kassensystem den gesetzlichen Vorgaben entspricht, müssen Unternehmer die Möglichkeit zur unabhängigen Prüfung haben. Da vom Finanzministerium derzeit keine Unterstützung bei der Prüfung einer Verkettung von Registrierkassen angeboten wird, sind Alternativen gefragt.

Das Prüf-Werkzeug von ZTP validiert sämtliche Anforderungen zur Registrierkassensicherheitsverordnung. Das Tool wurde 2015 beginnend und stetig weiter entwickelt, so IT-Ziviltechniker Dr.tech. Wolfgang Prentner. Es kann bei strittigen Fragen zwischen Dienstleister, Auftraggeber und Finanzamt Klarheit schaffen.

Unternehmen können sich an ZTP.at wenden, um ihre offenen und sogar geschlossenen Gesamtsysteme prüfen und nach ZTG §4 (3) und ZPO §292 bescheinigen zu lassen. Dabei werden sowohl das Datenerfassungsprotokoll, dessen Verkettung der einzelnen Belege, Signaturen und neuerdings auch die Verkettung der einzelnen Registrierkassen untereinander geprüft. Innerhalb kürzester Zeit kann so festgestellt werden, ob das Kassensystem die neuen Vorgaben der Registrierkassen-Sicherheitsverordnung erfüllt.

ZTP steht mit allen wesentlichen Unternehmen und Organisationen in Verbindung, um die Umsetzung der Registrierkassen-Sicherheitsverordnung in der Wirtschaft bestmöglich zu unterstützen. Für die WKO wurde bereits im Sommer 2015 ein Gutachten zu den Anforderungen aus der RKSV-Verordnung zur Manipulationssicherheit von Registrierkassen erstellt.

IT-Ziviltechniker Dr. tech Wolfgang Prentner kann z.B auf einen sehr hohen Umsetzungsgrad bei den Handelskonzernen und Elektro-Großhändlern verweisen.

IT-Ziviltechniker Prentner erstellt Gutachten zur Registrierkassenpflicht nach §20 RKSV bei den größten Lebensmittel - und Elektrokonzernen in Österreich. Diese verfügen über mehr als 20.000 Registrierkassen mit einer Sicherheitseinrichtung.

Aus dem BMF war auf Anfrage zu erfahren dass, der festgeschriebene Termin für die verpflichtende Umsetzung zur Registrierkassen-Sicherheitsverordnung mit 1.4.2017 unverschiebbar ist.

(Ende)
Aussender: ZT Prentner IT GmbH
Ansprechpartner: Dr. Wolfgang Prentner
Tel.: +43 1 532 46 86-0
E-Mail: office@ztp.at
Website: www.zt-prentner-it.at
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