pte20160627001 Politik/Recht, Technologie/Digitalisierung

Richter: FBI darf ohne Gerichtsbeschluss hacken

Erwartung auf Privatsphäre absurd, da PCs sowieso ausgespäht werden


Gläserner User: Das ist scheinbar völlig normal (Foto: Bernd Kasper, pixelio.de)
Gläserner User: Das ist scheinbar völlig normal (Foto: Bernd Kasper, pixelio.de)

Newport News/San Francisco (pte001/27.06.2016/06:05) Das FBI darf Computer jederzeit auch ohne Gerichtsbeschluss hacken, da Nutzer heutzutage auf dem Computer keine "begründete Erwartung auf Privatsphäre" hätten. Dieser Logik folgt ein Bezirksrichter im Bundesstaat Virgina in jetzt veröffentlichten gerichtlichen Dokumenten in einem Kinderporno-Fall. Für die Electronic Frontier Foundation (EFF) http://eff.org ist diese Logik "gefährlich fehlerhaft". Denn falls die Entscheidung nicht revidiert wird, würde sie bedeuten, dass US-Behörden endgültig jeden Computer ohne jeglichen, geschweige denn hinreichenden Verdacht hacken dürfen.

Von Hacks ist auszugehen

Im Fall eines Angeklagten, der wegen Downloads von der Kinderporno-Seite "Playpen" in Virginia vor Gericht steht, ging es darum, ob der vom FBI eingeholte Durchsuchungsbeschluss für einen Hack zulässig war. Das hat Bezirksrichter Henry Morgan bestätigt, doch hätte das FBI seiner Ansicht nach den Beschluss gar nicht gebraucht. Die IP-Adresse eines Computers sei grundsätzlich öffentlich, weshalb man sich am Computer keine Privatsphäre erwarten könne. "Heute ist es unangemessen, anzunehmen, dass ein mit dem Web verbundener Computer sicher vor dem Eindringen sei", schreibt er. Es sei praktisch sicher, dass mit dem Internet verbundene Computer irgendwann gehackt würden.

Aus Sicht des EFF-Anwalts Mark Rumold ist das wohl die Krönung einer Reihe besorgniserregender Entscheidungen, die im Rahmen der Strafverfolgung rund um Playpen getroffen wurden. Denn es sei beängstigend, worauf Richter Morgans Argumentation hinaus läuft. "Die Exekutive könnte beliebig aus der Ferne Informationen von Computern durchsuchen und beschlagnahmen, ohne richterliche Anordnung, ohne hinreichenden Verdacht", meint Rumold im EFF-Blog. Die Entscheidung sei also wirklich schlecht in Sachen Privatsphäre. Allerdings sei sie das auch rechtlich gesehen und würde in einem Berufungsverfahren wohl kippen, so der EFF-Anwalt.

Umstrittene Ermittlungsmethoden

Die aktuelle fragwürdige Argumentation zum Thema Privatsphäre ist nur eines von vielen Problemen rund um den Fall Playpen. Die 2014 ins Leben gerufene Kinderporno-Seite hat ihrerseits gezeigt, welches Missbrauchspotenzial der Anonymisierungsdienst Tor http://torproject.org eröffnet. Andererseits ist nicht nur in Sachen Privatsphäre die Frage, wie weit das FBI bei Ermittlungen gehen darf. Denn es hatte nach Beschlagnahmung der Server 2015 die Seite zeitweilig weiter betrieben, um Nutzer ausforschen zu können. Das FBI hatte also selbst Kinderpornografie in Umlauf gebracht, ein höchst umstrittenes und von der American Civil Liberties Union http://aclu.org scharf kritisiertes Vorgehen.

(Ende)
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