pte20150902027 Unternehmen/Wirtschaft, Handel/Dienstleistungen

BVK klagt Check24 wegen unlauteren Wettbewerbs

Verband wirft Vergleichsseite Verletzung gesetzlicher Anforderungen vor


Werbung: Check24 soll gesetzliche Pflichten verletzen (Foto: check24.de)
Werbung: Check24 soll gesetzliche Pflichten verletzen (Foto: check24.de)

München (pte027/02.09.2015/13:47) Die Vergleichsplattform Check24 http://check24.de hat sich eine Klage wegen unlauteren Wettbewerbs eingehandelt. Kläger ist der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) http://www.bvk.de , laut dem das Münchener Landgericht nun klären soll, "ob das Internetportal Check24 zu Lasten der Verbraucher" agiert.

Angst vor Konkurrenz

Dem BVK nach werden Konsumenten unter dem Deckmantel eines Preisvergleichsportals angelockt, um letztendlich darüber Versicherungsverträge abzuschließen. "Dabei werden aber die gesetzlichen Anforderungen für Versicherungsvermittler nicht eingehalten", lässt sich BVK-Präsident Michael Heinz in einem "Handelsblatt"-Bericht zitieren. Zum Schutz der Verbraucher werde die Branche seit Jahren stark reguliert. "Wir können daher nicht tolerieren, dass sich einzelne Akteure einfach darüber hinwegsetzen", fügt Heinz ergänzend hinzu.

Hinter der Klage dürfte auch die Angst der eingesessenen Versicherungsvermittlungsbranche stehen, wegen florierenden Vergleichsseiten im Internet langfristig Kunden zu verlieren. Die Zahlen belegen das: Denn das 1999 gegründete Unternehmen Check24 hat sich mittlerweile mit über zehn Mio. vermittelten Verträgen zum größten Anbieter auf diesem Vertriebsweg entwickelt. In den vergangenen Monaten hat Check24 offensiv geworben etwa mit TV-Spots.

Gleiche Pflichten für alle

In einer ersten Reaktion zeigt sich Check24 gelassen. Die Klage sei bis dato noch nicht eingegangen in der Zentrale, so ein Sprecher. Rückblick: Check24 wurde erst kürzlich vom BVK abgemahnt. Dabei verwies der Verband auf ein Gutachten des Versicherungsexperten Hans-Peter Schwintowski, das die "Rechtsauffassung bestätigt, dass Internetvergleichsportale bei der Vermittlung von Versicherungsverträgen die gleichen Anforderungen erfüllen müssen wie Versicherungsvermittler". Genau diese Anforderungen sieht der BVK bei Check24 verletzt.

(Ende)
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