pte20141107028 Medien/Kommunikation

App warnt vor Sexualstraftätern in der Nachbarschaft

Software liefert Adresse, Alter, Bild sowie Detailinfos zum Tathergang


Halloween-Kürbis: Eltern gehen mit
Halloween-Kürbis: Eltern gehen mit "AlertID" sicher (Foto: pixelio.de/punai)

Austin (pte028/07.11.2014/12:30) Die App "AlertID" http://alertid.com soll das traute Familienglück amerikanischer Familien beschützen, indem sie nicht nur über Kriminaltaten im eigenen Wohnbezirk informiert, sondern gleich auch die Wohnorte von Sexualstraftätern preisgibt. Die Software ist dabei verbunden mit dem Sexualstraftäter-Register des jeweiligen Bundesstaates.

Auch Angaben zu Opfern

Was hierzulande allein schon aus datenschutzrechtlichen Bestimmungen unmöglich erscheint, ist in den USA Standard. Mit der Applikation erhalten die Nutzer Zugang zu Namen, Alter, Hautfarbe, Foto und Adresse der registrierten, rechtskräftig verurteilten Personen. Auch das Alter des Opfers des jeweiligen Kriminellen sowie den Zeitpunkt der Straftat können die App-User einsehen.

Gerade zur Halloween-Zeit, wenn die Kinder von Haus zu Haus wandern, sind viele Eltern darüber besorgt, dass niemand weiß, wer sich hinter der Tür verbirgt. "Unsere App deckt heute bereits 85 Prozent aller US-Postadressen ab", schreiben die Entwickler auf ihrer Homepage. Dabei integriert die App via CAD tausende von Daten der lokalen Exekutivorgane.

Wissen, was die Community betrifft

Aber auch Wetterwarnungen vom National Weather Service http://weather.gov und Infos von der Community, Freunden oder Nachbarn werden berücksichtigt. "Indem man vor krimineller Gefahr gewarnt und mit präventiver Information versorgt wird, können Familien Entscheidungen darüber treffen, wo sie leben möchten und was sie machen sollen", so die Programmierer.

Bislang hat die App rund 192 Mio. Sicherheitswarnungen versendet. Die Nutzerzahl ist im Jahr 2013 um 600 Prozent gestiegen. Auch England soll bereits von der App bedient werden. Ob andere Länder mit stärkeren Datenschutzbestimmungen hinzukommen, ist fraglich. "Jemanden, der für sein Verbrechen bereits gesühnt hat, noch immer als Verbrecher darzustellen, ist total absurd", unterstreicht Hans Zeger von Arge Daten http://argedaten.at gegenüber pressetext.

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