pte20120823004 Medien/Kommunikation, Politik/Recht

Polizeihandlungen landen verstärkt auf YouTube

Wiener Journalist kritisiert Methoden von Beamten bei Demonstrationen


Polizei: Bei Demonstrationen wird mitgefilmt (Foto:flickr.com/mohanan)
Polizei: Bei Demonstrationen wird mitgefilmt (Foto:flickr.com/mohanan)

Brixton/Wien (pte004/23.08.2012/06:15) Auf YouTube wurde von Aktivisten des Brixton Police Monitor http://bit.ly/NzuhTi ein Video veröffentlicht, das die Festnahme eines Mannes, wegen angeblichen Besitzes von Cannabis, zeigt. Auf der Aufnahme ist zu sehen, wie der Mann mit dem Gesicht zum Boden liegt und ein Polizist seinen Stiefel hebt und ihn zumindest in der Nähe seines Kopfes absetzt. Ob es tatsächlich zum Kontakt gekommen ist, kann man nicht feststellen. Immer öfter tauchen Videos von Verhaftungen und gewalttätigen Übergriffen der Polizei im Internet auf. Ein Fall aus Wien spaltet derzeit die Gemüter.

Beamte bei Festnahme gefilmt

"Zu solchen Fällen kommt es immer wieder. Es ist problematisch, weil man im ersten Augenblick nicht dagegen vorgehen kann. Ich beobachte, dass die Polizei auf Demonstrationen immer mitfilmt. Deswegen ist es auch so wichtig, dass Aktivisten das Vorgehen der Polizeibeamten dokumentieren", sagt der Aktivist Martin Balluch gegenüber pressetext.

Das YouTube-Video http://bit.ly/NDHHt4 hat in Großbritannien zu heftigen Protesten geführt. Viele wurden durch den Vorfall an das tragische Schicksal des 40-jährigen Mannes erinnert, der 2008 in Polizeigewahrsam der Polizei von Brixton gestorben ist. "Als ich am Sonntag am Windrush Square eingetroffen bin, sah ich, wie ein Mann von drei Polizisten festgehalten wurde. Nachdem sie ihn zum Fall gebracht hatten, war er bewusstlos", schildert Zeugin Mona Dohle den Vorfall. Die Aktivisten sagen, dass sie den Film auf YouTube veröffentlicht haben, weil sie um die Sicherheit des Mannes besorgt waren.

Polizist verdeckt Journalisten-Kamera

Bei einer Demonstration gegen das Anti-Piraterie-Abkommen ACTA kam es Wien vor einigen Monaten zum Zwist zwischen einem Polizisten und einem Journalisten. Wien-TV-Redakteur Wolfgang Weber http://wientv.org versuchte mit einem Politiker ein Interview zu führen. Plötzlich verdeckt ein Polizeibeamter mit seiner Hand die Kamera (siehe unten). Der Journalist reagiert empört und pocht auf seine Rechte.

"Speziell bei Demonstrationen passiert es immer wieder, dass Polizisten Journalisten bei ihrer Arbeit behindern. Die Polizei weiß, dass Videoaufnahmen von unangebrachten Handlungen bei der Bevölkerung nicht gut ankommen", erzählt Weber im pressetext-Interview. Er ist auch der festen Überzeugung, dass die Polizei unrechtmäßige Videoaufnahmen von Demonstranten macht. "Die Polizei müsste das eigentlich ankündigen - das passiert im Regelfall aber nicht. Ich habe auch schon gehört, dass die Polizei bei Demonstrationen das Videosignal nur an die Zentrale sendet. Damit glaubt man rechtlich auf der sicheren Seite zu sein", so Weber.

Persönlichkeitsrechte werden verletzt

Das österreichische Bundesministerium für Inneres http://www.bmi.gv.at streitet die Vorwürfe ab. "Die Polizei filmt nur, wenn eine entsprechende Verordnung der Sicherheitsbehörde erteilt wird oder es zu Schulungszwecken gebraucht wird. Das Filmen und Veröffentlichen von Videos hat für die Transparenz und Dokumentation von Polizeihandlungen eine positive Wirkung. Andererseits werden aber unter Umständen auch die Persönlichkeitsrechte von Beamten oder dritter Personen verletzt", sagt Karl-Heinz Grundböck, Sprecher des Bundesministeriums, im Gespräch mit pressetext.

Tierschützer Balluch sieht die Entwicklung der Methoden von Polizeibeamten sehr kritisch: "Es ist erschreckend, mit welcher Selbstverständlichkeit die Polizei gegen die Bürger vorgeht. Das Wichtigste ist, dass Videoaufnahmen sofort veröffentlicht werden. Meistens hat es keinen Sinn, solche Vorfälle anzuzeigen, weil es zu einem Schulterschluss von Beamten und der Staatsanwaltschaft kommt." Auf YouTube hat der Aktivist eine Anleitung http://bit.ly/RCvWsL veröffentlicht, in der er erklärt, welche Rechte man als Bürger bei einer Verhaftung hat.



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