pte20120301019 Politik/Recht, Handel/Dienstleistungen

Steuerüberprüfung: Sieg für Amazon

Fiskus darf nicht an Daten von Händlern heran


Steuern: Amazon wehrt sich erfolgreich gegen Fiskus (Foto: pixelio.de/R. Sturm)
Steuern: Amazon wehrt sich erfolgreich gegen Fiskus (Foto: pixelio.de/R. Sturm)

Hannover/München (pte019/01.03.2012/11:45) Der Onlinehändler Amazon hat sich gegen eine umfassende Überprüfung seiner Händler durch die Steuerbehörden gewehrt. Das Unternehmen hat laut einem Spiegel-Bericht gegen ein Sammelauskunftsersuchen der Steueraufsicht Niedersachsen beim Finanzgericht Niedersachsen http://bit.ly/z8aLtI geklagt und gewann in erster Instanz. Das Gericht bestätigte auf pressetext-Nachfrage, dass am vergangenen Donnerstag eine Verhandlung dazu stattgefunden hat. "Das Urteil wurde noch nicht an die Beteiligten zugestellt", so ein Sprecher.

Datenschutzbedenken zurückgewiesen

Dem Bericht zufolge haben Steuerfahnder von Amazon eine Liste aller Anbieter auf dem sogenannten Marketplace, deren Jahresumsätze über der Kleinunternehmergrenze von 17.500 Euro liegen, gefordert. Doch nicht genug: Die Behörden wollten auch noch eine detaillierte Auflistung aller Kauf- und Abrechnungsvorgänge, darunter die Art der verkauften Gegenstände, die monatlichen Umsätze und Gesamteinnahmen, eine Aufstellung der Zuschüsse und Gebühren und die den Händlern letztlich von Amazon gutgeschriebenen Beträge. Der Fiskus versprach sich von der Auskunft Steuernachforderungen in Millionenhöhe, Datenschutzbedenken wurden zurückgewiesen.

Der Onlinehändler klagte und bekam Recht. Laut dem Bericht begründet das Gericht das Urteil zugunsten Amazons damit, dass die Händlerdaten nicht in Deutschland, sondern bei der Konzernmutter in Luxemburg liegen, daher darf die Steuerfahndung nicht an die Daten heran. Expertenschätzungen zufolge bieten fast 40.000 Online-Händler ihre Ware über Amazon an.

Bundesfinanzhof entscheidet

Der Ball liegt nun bei der nächsten Instanz, dem Bundesfinanzhof. Dieser kann die eigentliche Frage um die Zulässigkeit der Sammelauskünfte in nächster Instanz entscheiden. "Das Thema hat bereits im Vorfeld viel Staub aufgewirbelt. Ich gehe davon aus, dass Berufung gegen das Urteil eingelegt wird", so der Sprecher des Finanzgerichts Niedersachsen gegenüber pressetext.

(Ende)
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