pte20111205013 Medien/Kommunikation, Technologie/Digitalisierung

Facebook-Kritik an Vorgesetzten rechtmäßig

Altes US-Gesetz schützt Arbeitnehmer vor Konsequenzen


Soziale Medien: Kritik am Arbeitgeber (Foto: pixelio.de, G. Altmann)
Soziale Medien: Kritik am Arbeitgeber (Foto: pixelio.de, G. Altmann)

Washington (pte013/05.12.2011/11:58) Der National Labor Relations Act (NLRA), ein Gesetz aus dem Jahr 1935, schützt amerikanische Arbeitnehmer in vielen Fällen vor Konsequenzen, wenn sie ihre Arbeitgeber über soziale Medien kritisieren. Dadurch treffen Firmen, die Angestellte wegen Beschwerden oder unhöflichen Kommentaren im Internet entlassen wollen, erstmals auf Widerstand. "Kündigungen wegen Äußerungen auf sozialen Netzwerken sind auch in Deutschland ein Problem. Betroffene können sich hierzulande auf die vom Grundgesetz garantierte Meinungsfreiheit berufen", sagt Stefan Kramer von der Brüggehagen+Kramer Kanzlei für Arbeitsrecht http://www.diearbeitsrechtler.de gegenüber pressetext.

Viele Beschwerden

Der NLRA garantiert Angestellten in der Privatwirtschaft das Recht, öffentlich Kritik an ihren Arbeitgebern zu üben. Reine Beleidigungen deckt das Gesetz allerdings nicht ab. Beim National Labor Relations Board (NLRB), der zuständigen Regierungsstelle, sind in den vergangenen zwölf Monaten über 100 Beschwerden wegen unrechtmäßiger Handhabung von Social-Media-Kommentaren eingegangen. Ungefähr die Hälfte der Beschwerden hatte ein Eingreifen des NLRB zur Folge. Sogar eine Angestellte, die ihren Chef als "Saftsack" bezeichnet hatte, bekam Recht. Das NLRB entschied, dass die Äußerung im Rahmen einer Diskussion zwischen Beschäftigten gefallen sei und deshalb keine negativen Konsequenzen haben darf.

In Deutschland blieben solche Ausdrucksweisen nicht ohne Konsequenzen. "Arbeitgeber können auf Beleidigungen oder negative Aussagen mit Abmahnungen oder Kündigungen reagieren. Ob soche Schritte gerechtfertigt sind, hängt von der Qualität der Äußerung ab. Bei Beleidigungen oder Veröffentlichung von Betriebsgeheimnissen bietet das Recht auf Meinungsäußerung keinen Schutz", so Kramer. Die Anzahl der Beschwerden im Zusammenhang mit Postings im Internet ist in den USA zuletzt stark angestiegen. Die Steigerung ist auch auf die Akzeptanz der Ausweitung des NLRA auf soziale Medien zurückzuführen.

Schutz für Gewerkschafter

Unter den Beschuldigten Unternehmen sind auch prominente Firmen wie BMW oder WalMart. Die zunehmende Zahl der Angestellten, die soziale Medien verwenden, trägt ebenfalls zur Häufung von Fällen bei. Das trifft auch auf Deutschland zu. "Durch die Etablierung des Internets als Alltagsmedium steigt auch die Anzahl der Urteile der Arbeitsgerichtsbarkeit zu solchen Themen", sagt Kramer.

Der NLRA diente in den USA ursprünglich dem Schutz von Gewerkschaftern. Vor allem Äußerungen, die stellvertretend für die Belegschaft getätigt werden, sollten so vor Konsequenzen geschützt werden.

(Ende)
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