pte20110629040 Medien/Kommunikation, Politik/Recht

Medienaufsicht kritisiert Split-Screen-Werbung

Einblendungen bei RTL und Sat.1 nicht ausreichend gekennzeichnet


Plakatwand: Split-Screen-Werbung in der Kritik (Foto: FlickrCC/Florian Plag)
Plakatwand: Split-Screen-Werbung in der Kritik (Foto: FlickrCC/Florian Plag)

Berlin (pte040/29.06.2011/16:30) Die deutsche Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) http://www.die-medienanstalten.de hat die Schleichwerbung in Form so genannter "Move-Splits" bei Soaps von RTL und Sat.1 kritisiert. Generell sind diese zwar erlaubt, sie wurden von den Sendern jedoch ungenügend gekennzeichnet. "Diese Form der Werbung muss optisch deutlich erkennbar sein und zusätzlich mit einem Schriftzug versehen werden. In den aktuellen Fällen sah die Werbung aus wie ein Teil der Sendung", erklärt ZAK-Sprecherin Friederike Grothe im Gespräch mit pressetext.

Die Trennung von Werbung und Programm ist bei Fernsehformaten strikt einzuhalten. In drei Fällen beanstandet die ZAK nun die nicht ausreichende Kennzeichnung von "Move-Splits" bei den RTL-Soaps "Gute Zeiten, Schlechte Zeiten" und "Alles was zählt", sowie bei der Sat.1 Seifenoper "Anna und die Liebe". Der Werbeinhalt wurde von den Sendungsinhalten optisch unzureichend getrennt und sorgt somit für Diskussionen.

Schleichwerbung in Seifenopern

So genannte "Move-Splits" sind Werbeeinblendungen im Bildschirm, die zunächst einen Teil der Bildfläche einnehmen und anschließend gezoomt werden, sodass sie den gesamten Bildschirm füllen. Diese Art von Split-Screen-Werbung ist grundsätzlich zugelassen, sofern sie ausreichend gekennzeichnet und somit von den Sendungsinhalten klar getrennt wird. Bereits im November 2010 wurden die beanstandeten "Move-Splits" bei RTL eingesetzt. Es handelte sich um Plakatflächen, die als Kulisse dienten. Ein bildfüllender Zoom führte zum Verstoß gegen die Vorgaben.

Obwohl während der Sendung ein Schriftzug "Werbung" eingeblendet wurde, kategorisiert die ZAK diese Kennzeichnung als unzulänglich. Ähnlich verhält es sich bei dem vermeintlichen Verstoß von Sat.1, der bereits im Dezember 2010 ausgestrahlt wurde. Eine Split-Screen-Werbung auf einem Fernsehgerät wurde eingezoomt. Der Werbehinweis für das Publikum wurde erst im Nachhinein erkennbar.

Kennzeichnung ist das Wichtigste

Es wird jedoch auch betont, dass es sich hier um Einzelfälle handelt. Aus diesem Grund werden auch keine Bußgelder auferlegt. In solchen Fällen kontaktiert die ZAK das betreffende Medium, macht die Verantwortlichen auf den Fehltritt aufmerksam und so wird die Positionierung des Mediums hinsichtlich der Beanstandung geklärt. "Die Move-Splits sind auch eine relativ neue Form der Werbung", so Grothe. Deshalb gibt es auch noch keine Zahlen, wie häufig die Trennung von Werbung und Sendungsinhalt nicht gelingt.

(Ende)
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