pte20110210027 Handel/Dienstleistungen, Unternehmen/Wirtschaft

Feuerlöschfahrzeuge: Kartell zockte Kommunen ab

Seit 2001 Preis- und Quotenabsprachen durch vier Unternehmen


Feuerlöschfahrzeug für deutsche Städte: Bundeskartellamt gegen Preisabsprachen (Foto: ziegler.de)
Feuerlöschfahrzeug für deutsche Städte: Bundeskartellamt gegen Preisabsprachen (Foto: ziegler.de)

Bonn/Leonding (pte027/10.02.2011/13:55) 20,5 Mio. Euro Strafe. So lautet das Urteil des Bundeskartellamts gegen drei Hersteller von Feuerlöschfahrzeugen. Wie die Bonner Behörde heute, Donnerstag, bekannt gab, handelt es sich um die Unternehmen Albert Ziegler, Schlingmann und die Rosenbauer-Gruppe. Gegen eine weitere Firma wird noch ermittelt. Die Unternehmen sollen seit 2001 Preis- und Quotenabsprachen praktiziert und sich den Markt für kommunale Löschfahrzeuge in Deutschland aufgeteilt haben.

Rosenbauer geläutert

Die im österreichischen Leonding ansässige Rosenbauer-Gruppe muss 10,5 Mio. Euro zahlen. "Wir werden den Bußgeldbescheid annehmen und streben keinen juristischen Einspruch an", sagt Rosenbauer-Sprecherin Gerda Königstorfer gegenüber pressetext. Um Vorfälle wie diese in Zukunft zu vermeiden, hat das Unternehmen bereits reagiert. "Umfassende Compliance-Strukturen wurden eingerichtet", unterstreicht Königstorfer. Die Österreicher hatten bereits 2009 aus "riskalpolitischen Gründen" finanzielle Rückstellungen über 15 Mio. Euro gebildet.

Vor allem vielen deutschen Städten und Gemeinden und am Ende dem Steuerzahlen ist durch die illegale Marktmanipulation ein großer finanzieller Schaden entstanden. Dabei wurde sogar systematisch vorgegangen, wobei sich die vier Mitglieder des Kartells gegenseitig über Jahre hinweg bestimmte Verkaufsanteile, sogenannte "Soll-Quoten", zugestanden haben. Brisantes Detail: Die zur Kartellstrafe verdonnerten Unternehmen meldeten ihre Auftragseingänge an einen Schweizer Wirtschaftsprüfer. Dieser erstellte daraufhin entsprechende Quoten-Listen.

Geheimtreffen am Züricher Flughafen

Ähnlich eines Agententhrillers wurden diese Listen samt der vereinbarten Quoten auf ihre Einhaltung hinaus bei regelmäßigen Kartelltreffen am Züricher Flughafen bei regelmäßigen Kartelltreffen überprüft. In den Treffen sollen sich die Unternehmen auch über Erhöhungen ihrer Angebotspreise abgesprochen haben. Neben der "Züricher-Runde" gab es regelmäßige Meetings der Vertriebsleiter. Kommunale Ausschreibungen wurden untereinander aufgeteilt. Auch die Staatsanwaltschaft ermittelt nun gegen Vertriebsleiter, Geschäftsführer und CEOs.

Aufmerksam auf die Absprachen gemacht wurde das Bundeskartellamt durch eine anonyme Anzeige. Daraufhin fanden von Mai 2009 bis Juli 2010 vier Razzien statt. Schützenhilfe hat die deutsche Behörde bei den Aktionen in Österreich von der dortigen Wettbewerbsbehörde erhalten. Die verhängten Bußgelder sind noch nicht rechtskräftig. Einsprüche dürfte es aber nicht geben, schließlich haben sich die Unternehmen mit den Kartellwächtern bereits über eine einvernehmliche Verfahrensbeendigung, ein sogenanntes "Settlement", verständigt.

(Ende)
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