pte20101126011 Politik/Recht, Medien/Kommunikation

YouTube auf Kuschelkurs mit Rechteverwertern

Google-Videoportal zahlt Tantiemen in Frankreich - GEMA klagt


Musiker: Keine Einigung deutscher Vertreter mit YouTube (Foto: aboutpixel.de, Tobias Rottenkolber)
Musiker: Keine Einigung deutscher Vertreter mit YouTube (Foto: aboutpixel.de, Tobias Rottenkolber)

Paris/München (pte011/26.11.2010/11:15) Im jahrelangen Streit zwischen der Google-Tochter YouTube und den Verwertungsgesellschaften von Urheberrechten ist es zu einer Annäherung gekommen. Mit gleich drei französischen Rechteverwertern hat sich das Videoportal geeinigt, künftig Tantiemen zu bezahlen. Begünstigt sind in erster Linie Filmemacher und Autoren. Mit der achtköpfigen Allianz um die deutsche GEMA http://www.gema.de , eine der weltweit größten Urheberrechtsvertreterinnen für Musiker, Komponisten, Textautoren und Verleger, ist Google hingegen weiterhin auf Konfrontationskurs.

Anspruch auf Unterlassung gegeben

Nachdem die GEMA und sieben weitere Gesellschaften mit dem Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen YouTube vor Gericht gescheitert sind, haben sie eine Klage angekündigt. So spricht laut Entscheid "viel dafür, dass die Antragstellerinnen prinzipiell einen Anspruch auf Unterlassung haben". Die GEMA und ihre Mitstreiterinnen rechnen daher mit guten Chancen, den Fall zu gewinnen. Für eine einstweilige Verfügung war nach Ansicht des Gerichts jedoch die Voraussetzung der Dringlichkeit nicht gegeben. Das Hauptsacheverfahren wird laut Einschätzung etwa 1,5 Jahre dauern.

Neben den Filmemachern kam YouTube bereits im September aber auch mit Frankreichs größter Musiker-Vertretung SACEM überein. Sie ist eine der Gesellschaften, die sich mit der GEMA zu einer Allianz gegen Google zusammengeschlossen hatten. Auf Nachfrage von pressetext war keine Stellungnahme seitens der GEMA erhältlich.

Einigung in mehreren Ländern

Die jüngste Vereinbarung mit den französischen Verwertungsgesellschaften, der SACD (Société des Auteurs et Compositeurs Dramatiques), der SCAM (Société Civile des Auteurs Multimedia) und der ADAGP (Société des auteurs dans les arts graphiques et plastiques), betrifft bei YouTube gezeigten Content in Frankreich, Belgien und Luxemburg. Von ihnen vertretene Künstler dürfen künftig Einnahmen erwarten, wenn ihre Inhalte dort über die Plattform abgerufen werden. Vorerst läuft der Vertrag rückwirkend seit 2007 bis 2013. Wie hoch die Vergütung für die Urheberrechtsvertreter und ihre Mitglieder ausfallen, ist nicht bekannt.

Ähnliche Vereinbarungen hat YouTube bereits mit Urheberrechtsvertretern in Spanien, Italien und Großbritannien getroffen. Sie werden an Werbeeinnahmen beteiligt, die das Videoportal mit den Inhalten der Künstler macht. Bis tatsächlich Geld ausbezahlt wird, kann es jedoch noch bis zu ein Jahr lang dauern.

(Ende)
Aussender: pressetext.redaktion
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