pte20100414007 Medien/Kommunikation, Unternehmen/Wirtschaft

APA nutzt Spielraum bei Mitarbeiterverträgen aus

Gewerkschaft ist mit ungleicher Bezahlung einverstanden


Wien (pte007/14.04.2010/08:05) Die Austria Presse Agentur (APA) nutzt ihre rechtliche Kammerzugehörigkeit aus, um auf dem Rücken neu anzustellender Mitarbeiter geringere Löhne durchzusetzen. Als Presseagentur ist die APA kammerorganisatorisch dem Allgemeinen Fachverband des Verkehrs zugeordnet, der keinen Kollektivvertrag hat. Aus diesem Grund hat die APA mit Zustimmung der Gewerkschaft weitestgehend freie Hand bei der Gestaltung von Mitarbeiterverträgen. APA-Geschäftsführer Peter Kropsch nutzt diesen Status, um neu eintretende Journalisten statt wie bisher mit 15, nur noch mit 14 Gehältern zu entlohnen - und das für ein und dieselbe Tätigkeit (pressetext berichtete: http://pressetext.com/news/100330005/).

Gewerkschaft fällt um

Die Zwei-Klassen-Gesellschaft unter Mitarbeitern in der APA ist jedoch auch dem inkonsequenten Handeln der Journalistengewerkschaft GPA-djp geschuldet. Denn obwohl Kropsch die ungleiche Behandlung von Journalisten bisher nur auf "etwas mehr als 20 Leute" http://derstandard.at/1250691842752/ begrenzen wollte, bezieht sich die umstrittene APA-Kollektivvertragswelt jetzt bereits auf 60 "Freie". Zur Anstellung dieser kam es letztlich erst auf Druck der Sozialversicherung, die in einem Prüfungsverfahren http://www.pte.at/news/090622016/ festgestellt hat, dass die Freien anzustellen sind. Warum die Gewerkschaft den Verträgen für die neu anzustellenden Mitarbeiter zugestimmt hat, die für die gleiche Tätigkeit schlechter entlohnt werden, bleibt offen. Gegenüber pressetext sagt deren Präsident Franz C. Bauer lediglich: "Wir schreiben den Menschen nicht vor, was sie denken dürfen."

Die Zustimmung der Gewerkschaft lässt die Geschäftsführung der APA alle rechtlichen Mittel ausschöpfen. Denn im Gegensatz zu Nachrichtenagenturen unterliegt das Unternehmen nicht der Anwendung eines bestimmten Kollektivvertrages. Über diese Hintertür konnte Kropsch den als "betriebliche Übung auf einzelvertraglicher Basis angewendeten Kollektivvertrag für Tages- und Wochenzeitungsjournalisten" im Entgelt-Teil unter Wegfall des 15. Gehalts "adaptieren".

APA nutzt Schlupfloch aus

Die APA selbst verteidigt die als "Einigung" beworbene Lösung. Schließlich handle es sich um "eine Verhandlungslösung mit Gewerkschaft und Betriebsrat, der die Kollegen in der Redaktion zu mehr als 90 Prozent zugestimmt haben", sagt Unternehmenssprecherin Barbara Rauchwarter auf pressetext-Anfrage. Obwohl es laut APA um eine Regelung geht, bei der ab einem Stichtag für neu eintretende Mitarbeiter teils neue Bedingungen gelten, bleibt vieles offen. Denn ob es für die 60 Angestellten rückwirkend Entschädigungen geben wird, will man nicht kommentieren. Die Einzelvereinbarungen möchte die APA nicht öffentlich diskutieren.

Fachleute sehen in der aktuellen Vorgehensweise der APA keine Besonderheit. "Es ist bei Neueinstellungen gängige Praxis, dass Unternehmen neue Mitarbeiter zu anderen Bedingungen anstellen. Für Neuanzustellende besteht selbst bei der Ausübung gleicher Tätigkeiten kein Anspruch, zu denselben Vertragsmodalitäten angestellt zu werden", meint WKO-Rechtsexperte Heinrich Schmid im pressetext-Gespräch. Durch die Zustimmung der Gewerkschaft verhallt inzwischen die Kritik (pressetext berichtete: http://pressetext.com/news/090625015/). Die APA hat sich in den vergangenen 15 Jahren viele Millionen Euro durch die Beschäftigung von Freien gegenüber Bund, Sozialversicherung und Mitarbeitern gespart (pressetext berichtete: http://pressetext.com/news/090817026/).

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