pts20091029037 Politik/Recht, Medien/Kommunikation

"Grauzonen der aktiven Sterbehilfe gab und gibt es weiterhin"

Interview mit DGHS-Chef Dr. Kurt Schobert zum Thema Patientenwillen


Augsburg/Wiesbaden/Darmstadt (pts037/29.10.2009/13:00) Seit 1. September 2009 ist das Gesetz zur Patientenverfügung in Kraft. Auf dem Bundeskongress "vorjurlife" (mehr Infos: http://www.vorjurlife.de) am 27./28.11. in Darmstadt diskutieren führende Experten über die Auswirkungen, die dieses Gesetz zur Folge hat und erarbeiten Lösungen und Abläufe für alle am Prozess der Patientenverfügung (wie auch anderer Vorsorgeverfügungen) beteiligten Parteien. Zu diesen zählen u. a. Patienten/Angehörige/Betreuer, Ärzte/Kliniken, Juristen/Notare, Krankenkassen/Versicherungen, Altenpflegeheime/Hospizeinrichtungen, Politik und Interessensverbände sowie Kirchen. Im Vorfeld des Kongresses erhalten Experten das Wort, die sich seit Jahren mit diesem Thema beschäftigt haben und die sich jetzt aktiv mit Lösungsvorschlägen für eine praktikable Umsetzung des Patientenwillens engagieren. Im "vorjurlife"-Expertenforum steht in dieser Woche Dr. Kurt Schobert Rede und Antwort. Dr. Kurt Schobert ist seit 1993 Geschäftsführer der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) in Augsburg und Chefredakteur der Verbandszeitschrift "Humanes Leben - Humanes Sterben". Der renommierte Sozialwissenschaftler ist am 28.11. auf dem Bundeskongress "vorjurlife" Ko-Moderator des Workshops "Datenbanken - Datenschutz, Technische Umsetzung. Einbindung in die Kliniksoftware".

Herr Dr. Schobert, sind Sie aus Sicht der DGHS mit dem neuen Patientenverfügungsgesetz, das seit 1. September 2009 in Kraft ist, zufrieden?

Ja, durchaus. Denn dem Selbstbestimmungsrecht von Patienten oder jenen, die noch Patienten werden, wird vom Gesetzgeber der notwendige Entscheidungsfreiraum geboten, ohne dass Chancen der Fürsorgemöglichkeiten vernachlässigt sind. Freilich hätte ich mir gewünscht, dass nicht nur das Zivil-, sondern auch das Strafrecht in diese Regelungen mit einbezogen wird.

Die DGHS "versteht sich als Bürgerrechtsbewegung zur Verwirklichung des Selbstbestimmungsrechts des Menschen bis zur letzten Lebensminute". Schließt das auch eine ärztliche Freitodhilfe für unheilbar Kranke ein - eine Regelung, die z.B. in der Schweiz möglich ist?!

Ja und Nein. Hier gilt es zu unterscheiden zwischen gut begründeten Erwartungshaltungen der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben an den Gesetzgeber - über das neue Patientenverfügungsgesetz hinaus - und der Realität in Deutschland bzw. der hier liberaleren Schweiz. Die DGHS ist ja keine Organisation zur Förderung der Selbsttötung von Menschen. Dieses Zitat aus der DGHS-Satzung ist verklammert mit dem ergänzenden Satzungshinweis, dass die DGHS auf der Grundlage geltenden Rechts arbeitet und sich "durch ein breites Hilfsangebot um Suizidprophylaxe" bemüht. Die Selbsttötung schwerstkranker Sterbender sieht die DGHS als Ultima Ratio an, als letzten Ausweg dann, wenn ein Individuum den eigenen Sterbeprozess nicht mehr mit der persönlich empfundenen Würde in Einklang zu bringen vermag. Selbstverständlich ist jeder diesbezügliche Notruf von Patienten achtsam und mit Sorgfaltskriterien abzuwägen. Das Bemühen jedes Arztes und Mitmenschen sollte vorrangig auf Alternativen, auf soziale Integration und auf für den Patienten zumindest akzeptable Lebensqualität ausgerichtet sein.

Wo sehen Sie im neuen Gesetz die Grenzen für humanes Sterben in Deutschland, und in welchen Fällen/Situationen eine Grauzone der aktiven Sterbehilfe?

Kein Gesetzgeber kann alle Eventualitäten ins Gesetz schreiben, es dürfte kein Gesetz der Welt geben, das gegen Missbrauchsgefahren gefeit ist. Die Grenzen des neuen Gesetzes sehe ich vor allem bei den Betroffenen selbst: Wenn diese nicht gewillt sind, möglichst schon in jungen und gesunden Tagen vorzusorgen und ihren eigenen Willen aufgeklärt zu bilden, zu dokumentieren und sich Organisationen wie der DGHS anzuschließen, die im Notfall diesen Willen auch gegen Widerstand durchzusetzen bereit sind, hilft das beste Gesetz leidlich wenig. Die Politik hat mit dem Bundestagsbeschluss vom 18. Juni 2009 eine wichtige Orientierungshilfe und konkrete Rahmenbedingungen für die humane Umsetzung des Patientenwillens gegeben. Es liegt nun an uns Bürgern selbst, was wir daraus machen.

Grauzonen der aktiven Sterbehilfe gab und gibt es weiterhin. Leider wird in der veröffentlichten Diskussion dieses Thema meist auf die aktive direkte Sterbehilfe verkürzt; doch es gibt auch die aktive indirekte Sterbehilfe und ihre Grauzonen mit Missbrauchsgefahren: Wie weit soll und kann ein Arzt gehen mit der Verabreichung starker Schmerzmittel oder anderer Medikamente, wenn diese z. B. die Atmungsfunktion beeinträchtigen? Ist ihm später nachzuweisen, ob er mit solchen Mitteln - rechtlich erlaubt - lediglich das Leid lindern wollte, aber billigend den eventuell etwas früheren Tod in Absprache mit dem Patienten in Kauf nahm? Wäre ihm nachzuweisen, wenn er - verboten - die Absicht gehabt hätte zu töten?

Zu den Hilfsangeboten der DGHS zählt auch eine Freitodverfügung. Was ist der Inhalt dieser Verfügung und wieso wird diese benötigt?

Die DGHS hat dieses Formblatt beispielsweise in ihrer Verbandszeitschrift "Humanes Leben - Humanes Sterben" Nr. 3 sowie 4/2007 erläutert. In jedem Jahr erhalte ich höchstens ein- bis dreimal den Anruf der Kriminalpolizei, wenn eine solche Freitodverfügung benutzt wurde. Es geht dann in aller Regel um den oben beschriebenen Fall einer Ultima Ratio. Sinn dieser schriftlichen Erläuterung ist erstens das Anliegen der Suizid-Prophylaxe, der Verhinderung von Panik-Suiziden und des eindringlichen Appells der DGHS, in verschiedenen Stimmungslagen - so schlimm die Situation der Schwerkranken auch jeweils sein mag - immer wieder auch Alternativen zu überlegen und diese Alternativen auch zu wagen. Denn eine Selbsttötung ist nicht wieder rückgängig zu machen. Diese geistig-seelische Auseinandersetzung mit dem allerletzten Ausweg gibt paradoxerweise den Betroffenen oft die innere Kraft, einer Krankheit und ihren Widrigkeiten zu trotzen, wenn sie wissen, sie hätten die Freiheit, dieses Leiden abzukürzen. Sinn der Freitodverfügung ist zweitens, in diesen sensiblen und menschlich tragischen Fällen den Ermittlungsbehörden die Recherchen zu erleichtern und vor allem keinen unnötigen Verdacht - in Richtung Tötungsdelikten, gar Mord - auf Angehörige oder Ärzte zu lenken. Ein dritter Sinn hat juristische Bedeutung: In Deutschland gilt § 323 c StGB der Unterlassenen Hilfeleistung. Mitunter helfen sich Ehe- oder Lebenspartner auf diesem Weg. Ohne eine solche Freitodverfügung müssten sie, würde entdeckt werden, dass sie dann nicht den Notarzt riefen, mit erheblicher strafrechtlicher Verfolgung rechnen müssen.

Das Thema ist juristisch sehr komplex. Persönlich sehe ich hier noch einen strafrechtlichen Präzisierungsbedarf: Der Paragraph der Unterlassenen Hilfeleistung wird bislang nur angewandt, wenn Menschen aufgrund Behinderung, Krankheit oder Unfall unserer Hilfe lebensorientiert bedürfen - und dann sollte auch jemand bestraft werden, der diese Hilfe verweigert oder achtlos einen von Schlägern bewusstlos geprügelten Bürger liegen lässt. Dies wäre dann eine unterlassene Lebens-Hilfeleistung. Jedoch kann es meines Erachtens auch eine unterlassene Sterbe-Hilfeleistung geben, wenn z. B. ein Patient nicht genügend Schmerzmittel erhält. In beiden Fällen gilt es, den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten.

Auf der Website der DGHS heißt es unter dem Kapitel "Selbstverständnis" u.a.: "Bei uns sind Sie richtig, wenn Sie vermuten, dass Palliativmedizin keineswegs alle Forderungen nach ärztlicher Suizidhilfe und aktiver direkter Sterbehilfe überflüssig macht". Was wollen Sie damit zum Ausdruck bringen? Was sollte sich aus Sicht der DGHS bei der Palliativmedizin ändern?

Die DGHS fordert seit ihrer Gründung vor knapp 30 Jahren - z. B. 1982 niedergeschrieben in den Burgbernheimer Thesen - das Recht auf ein schmerzfreies Sterben in Würde. In den 80er Jahren veröffentlichte die DGHS, orientiert an der Vorreiterin der Palliativmedizin und Hospizhilfe, Dr. Elisabeth Kübler-Ross, die Schriften "Sterben zu Hause" und "Sterbebegleitung". Ein früherer Vizepräsident der DGHS, Professor Rudolf Frey, war ein Spezialist für Notfallmedizin und Schmerztherapie, ab 1960 Direktor der Klinik für Anästhesiologie an der Universität Mainz. Er veröffentlichte z. B. 1982 ein Buch über "Schmerz und Schmerzbehandlung heute". Es gibt eine Rudolf-Frey-Gesellschaft, eine Rudolf-Frey-Medaille und einen Rudolf-Frey-Preis. Die DGHS fordert seit vielen Jahren - lange ungehört -, dass mehr für die Palliativmedizin getan werden muss, wir fordern mehr Lehrstühle, eine bessere Ausbildung angehender Mediziner und mehr Aufklärung, was getan werden kann, um vermeidbares Leid zu vermeiden. Nachhaltig setzt sich die DGHS - erst wieder durch eine Großveranstaltung am 5. Mai in München - für eine Verbesserung der Schmerztherapie und Palliativmedizin ein. Unser umfassender Denkansatz sieht allerdings auch die andere Seite: So hat mir z. B. der hervorragende Palliativmedizin-Professor Klaschik anlässlich eines Besuches, den unser damaliger Vizepräsident Blessing mit mir, ihm und Herrn Dr. Nauck auf der Palliativstation des Bonner Malteser Krankenhauses abgestattet hatte, eingeräumt, nicht in allen Fällen helfen zu können. Dies wird durch tragische Krankheitsentwicklungen und Fälle leider immer wieder bestätigt. Wir dürfen diese Leidenden nicht mit falschen Hoffnungen abspeisen. Es kann eben auch Fälle geben, in denen Patienten auf letzte Wochen einer palliativmedizinischen Versorgung aus für sie guten Gründen verzichten möchten. Insoweit macht es Sinn, dass der Deutsche Juristentag 1986 und 2006 auch über ärztlich begleiteten Suizid diskutierte.

Die DGHS will dazu beitragen, den Missbrauch von allen Sterbehilfe-Formen zu verhindern. Können Sie bitte diese Zielsetzung an konkreten Beispielen erläutern?

Gerne. Vorausgeschickt sei, dass wir den Begriff "Sterbehilfe" umfassend verstehen - von der mitmenschlichen Begleitung Sterbender bis hin zu Behandlungsabbruch, passiver Sterbehilfe, terminaler Sedierung, aktiver indirekter, gar aktiver direkter Sterbehilfe. Missbrauch liegt grundsätzlich dann vor, wenn gegen den Patientenwillen dem Leidenden eine Sterbehilfe, eine Begleitung, eine Behandlung oder Nichtbehandlung aufgezwungen wird, die dessen Würdeverständnis verletzt. Verhindert werden kann Missbrauch durch kompetente Aufklärung über die Rechtslage in Deutschland, durch konkretisierende Gesetze, die das Selbstbestimmungsrecht von Patienten stützen und schützen sowie durch eine Förderung des Willensbildungsprozesses innerhalb unserer Bevölkerung, damit stärker ins Bewusstsein gehoben wird: Denkt nicht erst im Zustand schwerer Erkrankung an eine Patientenverfügung! - Jeden kann es treffen - jederzeit! - Die DGHS verdeutlicht seit ihrer Gründung auf verschiedensten Ebenen, dass wir alle, die wir sterben müssen, gegen Missbrauchsgefahren die bestehenden Angebote auch nutzen sollten, sprich: Betreuungs-, Organspende-, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und weitere Ergänzungen. Die DGHS setzt beispielsweise Rechtsanwälte ein, um den Patientenwillen gegen Ignoranz oder Missbrauch durchzusetzen. Wir ermuntern zu Gesprächen mit Ärzten, Angehörigen, engsten Bezugspersonen und Vertrauten, damit nicht später ein Patientenwille unterstellt wird, den es so nicht gab. Wir bieten mit unserer BUNDESZENTRALE FÜR PATIENTENSCHUTZ (BPS) die Hinterlegung von Patientenverfügungen für Jedermann an, kostenfrei. Wir bieten DGHS-Mitgliedern Sonderschutz-Optionen an wie beispielsweise den NOTFALLAUSWEIS, mit dem bei Bedarf Willensbekundungen rund um die Uhr im Internet abgerufen werden können. Wir bieten Finanzierungshilfen in Notfällen, damit möglichst nicht das fehlende Geld ein Hinderungsgrund humanen Sterbens sei. Wir versuchen durch bundesweite Veranstaltungen oder Angebote wie "Hilfe gegen unbemerktes Sterben" die Gefahr von Isolation und Desintegration von Menschen in der letzten Lebensphase zu reduzieren; denn Isolation und Desintegration sind Einfallstore für Missbrauch. Die Schwäche von Menschen zieht nicht selten jene Geister an, die daraus missbräuchliche Vorteile ziehen möchten.

Die DGHS bietet jedem Mitglied eine so genannte Patientenschutzmappe an. Diese enthält auch ein Organspende-Zertifikat. Was muss in Deutschland getan werden, um die Bereitschaft zur Organspende nachhaltig bei den Bürgern zu erhöhen?

Aufklärung, Aufklärung und nochmals Aufklärung. Bereits im Schulunterricht sollte auf solche Fragen, die wir gerne tabuisieren, mit spannender Lektüre im Deutschunterricht, mit kritischen Fragen im Ethik- oder Religions-Unterricht und selbstverständlich auch im Biologie-Unterricht eingegangen werden. Die Schulbücher und Unterrichtsmittel sind dahingehend zu verbessern. Bereits in der pädagogischen Ausbildung künftiger Lehrer gilt es, Orientierungshilfen für die Einbindung dieser sensiblen Themen in den Unterricht anzubieten. Meine Erfahrung: Junge Menschen sind durchaus daran interessiert, es kommt entscheidend auf die Art und Weise an, wie geschickt man sich diesen Themen nähert.

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung könnte hierzu einen Schwerpunkt setzen. Öffentliche Büchereien sollten interessante Leserecken gestalten. Die Kfz-Industrie wäre gut beraten, konstruktive Aufklärung zu unterstützen. In Krankenhäusern und öffentlichen Einrichtungen des Pass- und Meldewesens sollten auf freiwilliger Basis Info-Pools geschaffen werden, mit denen Bürger motiviert werden, sich höchstpersönlich mit diesen Fragen auseinanderzusetzen.

Wir wissen, dass es emotionale Vorbehalte dagegen gibt, auch Augen oder Herz zu spenden. Der generelle Organspende-Ausweis ist hier emotional wenig intelligent. Denn er arbeitet mit dem Ja-/Nein-Schema: Organspende ja oder nein. Die DGHS setzt seit Jahren auf Variationsmöglichkeiten. Menschen sollen erklären können, welche Organe sie zu spenden bereit sind, welche nicht. Dies erhöht die Wahrscheinlichkeit, Organspender für Organe wie Leber oder Nieren zu finden, die nur deshalb nicht Organspender geworden sind, weil sie Augen oder Herz nicht spenden möchten.

Derzeit wird viel diskutiert, was die Beratung einer Patientenverfügung kosten sollte und wer prädestiniert ist, diese durchzuführen. Sollte es auch eine entsprechende Beratung beim Thema Organspende geben und wenn ja, wer sollte diese vornehmen und was darf diese kosten? Und: was darf für die Beratung zur Erstellung einer Patientenverfügung verlangt werden?

Schon vor Jahren plädierte die DGHS dafür, dass das Arzt-Patienten-Gespräch besser honoriert werden sollte, auch mit Blick auf die Patientenverfügung. Möglicherweise war damals die Zeit noch nicht reif dafür. Wenn ich bedenke, wie viel Zeit und Geld in vielen Fällen unnötig verschwendet werden muss und sowohl manche Patienten, deren Familien, aber auch das Gesundheitswesen und unsere Krankenkassen hart trifft, weil, ja weil nicht rechtzeitig beraten wurde, weil nicht rechtzeitig eine Patientenverfügung erstellt wurde, dann wäre hier ein Umdenken nötig. Die Zeit, in der wir leben, will auch das Unmessbare messbar machen. Zehn Minuten Beratung 15 Euro? - Meine Empfehlung: Ja, es sollte auch zur Organspende Beratung geben - aber keine Beratungspflicht. Menschen sind durch Pflichten nicht zu motivieren. Die Beratungsangebote sollten eher über Bildungseinrichtungen wie Volkshochschulen und mit dem Thema vertraute Organisationen wie die DGHS eingefädelt werden - ergänzt durch öffentliche Vorträge und über Sondersprechstunden von Ärzten oder Rechtsanwälten. Verlangt werden darf bis zur Grenze des Wuchers alles - entscheiden wird auf Dauer der "Markt", die Qualität der Beratung und vor allem deren Vertrauenswürdigkeit.

Welche Rollen sollten Krankenkassen und ggf. auch Apotheken bei der Beratung von Patientenverfügungen und Organspende einnehmen? Sollten Verfügungen und Organspendeausweise in allen Apotheken ausliegen - und der Apotheker gleich die entsprechende Beratung liefern?

Apotheken wären meines Erachtens nicht der geeignete Ort, um Beratungsgespräche anzubieten, gleichen doch die meisten Apotheken eher der Ladentheke, die der zügigen und wechselnden Bedienung pharmakologischer Erwartungshaltungen dient, weniger die Atmosphäre bietet, die dem sensiblen Thema gerecht werden könnte. Das Großraumbüro mancher Krankenkassen wird eher mit Abrechnungsmodalitäten des modernen Gesundheitswesens belastet denn mit Patientenverfügung und Organspende. Dies schließt nicht aus, dass geeignete Informationsbroschüren dort ausliegen.

Der Bundeskongress "vorjurlife" deckt das gesamte Spektrum der "immateriellen Vorsorgeregelungen" erstmals thematisch ab. Welche Ergebnisse oder Impulse erwarten Sie sich von diesem Kongress für Ärzte, Patienten, aber auch für die Rechtsberatung?

Das gesamte Spektrum - ein großer Anspruch. Ich erwarte mir vor allem Impulse für die Politik, auf der Ebene der Verbände, mehr noch aber eine Katalysatorwirkung für die Bereitschaft in der Bevölkerung, die Chancen vorsorgenden Denkens und Handelns realitätsnäher umzusetzen.

Haben Sie selbst eine Patientenverfügung und einen Organspendeausweis - und wenn ja, seit wann und was hat Sie veranlasst diese für sich zu erstellen?

Ja, beides - bereits seit Anfang der 80er Jahre, dann über die DGHS ab 1986. Veranlasst hat mich der Wille, für mich selbst festzulegen, wie ich behandelt werden möchte, wenn ich selbst nicht mehr äußerungsfähig sein sollte, um erstens in einem solchen Fall nicht den Mutmaßungen Dritter ausgeliefert zu sein, zweitens, um für Ärzte und enge Bezugspersonen gewissensaufreibende Zweifel so gering wie möglich zu halten und drittens, weil ich die immaterielle für mindestens ebenso wichtig erachte wie die materielle Vorsorge.

Sollte jeder Bundesbürger eine Art "Notfallkarte" bei sich haben auf der vermerkt ist, ob er eine Patientenverfügung hat und Organspender ist und wo diese Dokumente aufbewahrt werden?

Letztlich wäre dies aus meinem ethischen Verständnis sogar eine Pflicht, eine ethische Pflicht. In meiner Arbeit für die Zielsetzung der DGHS habe ich immer wieder Situationen und Fälle erlebt, in denen ein Notfallausweis und klärende Worte einer Patientenverfügung oder zum Organspende-Fall erhebliche Zusatzprobleme vermieden hätten - in materieller und seelischer Hinsicht.

Kontaktdaten:
Dr. Kurt F. Schobert
Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e.V.
Zentrale: Lange Gasse 2-4
86152 Augsburg
Tel. 0821/50 23 50
Fax 0821/5 02 35 55

DGHS-Büro Berlin
Tel. 030/2 12 22 33 70
Fax 030/21 22 23 37 77
E-Mail info@dghs.de
Web: http://www.dghs.de
Web: http://www.humanesleben-humanessterben.de

Pressekontakt "vorjurlife"
Bundeskongress immaterielle Lebensvorsorge
PANAMEDIA Communications GmbH
Rudolf-Vogt-Straße 1
65187 Wiesbaden
Web: http://www.panamedia.de

Giesbert Karnebogen
Tel. 0611 - 26 777 26
Fax: 0611 - 26 777 16
E-Mail: g.karnebogen@panamedia.de

Kontakt zur Messe Frankfurt Ausstellungen GmbH
Veranstalter von "vorjurlife"
Messe Frankfurt Ausstellungen GmbH
Taunusstraße 7 a
65183 Wiesbaden
Web: http://www.mfa.de

Barbara Kaelberer
Tel. 0611 - 95 166 - 18
Fax: 0611 - 95 166 - 23
E-Mail: barbara.kaelberer@mfa.messefrankfurt.com

(Ende)
Aussender: PANAMEDIA Communications GmbH
Ansprechpartner: Giesbert Karnebogen
Tel.: 0611 - 26 777 26
E-Mail: g.karnebogen@panamedia.de
|