pte20090402023 Technologie/Digitalisierung, Politik/Recht

USA: Politischer und religiöser Spam erlaubt

Verurteilter Spammer beruft sich erfolgreich auf Redefreiheit


USA: Politischer und religiöser Spam ist freie Meinungsäußerung (Foto: fotodienst.at/Rauchenberger)
USA: Politischer und religiöser Spam ist freie Meinungsäußerung (Foto: fotodienst.at/Rauchenberger)

Richmond, Virginia (pte023/02.04.2009/11:05) Im US-Bundesstaat Virginia mussten Spam-Jäger einen Rückschlag einstecken. Virginia hat eines der schärfsten Anti-Spam-Gesetze in den USA. Gerade diese Tatsache bereitet dem Gesetzgeber nun Probleme. Der Grund ist die in der Verfassung verankerte Redefreiheit, die der verurteilte Spammer Jeremy Jaynes eingeklagt hat. Der höchste Gerichtshof in Virginia hatte kritisiert, dass das Gesetz nicht zwischen kommerziellem Spam und religiös oder politisch motivierten Massenaussendungen unterschiedet. Somit sei die Redefreiheit eingeschränkt. Der Oberste Gerichtshof der USA hat nun eine Berufung des Bundestaates Virginia abgewiesen, was bedeutet, dass das Gesetz neu formuliert werden muss.

Virginias Anti-Spam-Gesetz verbietet die massenhafte Verbreitung von jeglichen nicht vom Empfänger gewünschten E-Mails. Hier sind auch Sendungen mit religiösem und politischem sowie anderem Inhalt eingeschlossen, der durch die Redefreiheit verfassungsmäßig geschützt ist. Auf Basis dieses Gesetzes wurde Jaynes 2004 verurteilt. Ihm wurde vorgeworfen, mit dem Versenden von Spam-E-Mails sowie dem Verkauf von nicht existenten Waren und Dienstleistungen über 24 Mio. Dollar erwirtschaftet zu haben. Bis zu zehn Mio. Spam-Nachrichten verschickte der Cyberkriminielle täglich, wie die Anklage ausführte. Verurteilt wurde er schließlich zu neun Jahren Haft.

Durch die aktuelle Entscheidung der obersten US-Richter kann das Gesetz in Virginia als ungültig bezeichnet werden. Der Spammer hat zwar keine politischen oder religiösen Nachrichten verschickt. Durch seine erfolgreiche Anfechtung des Urteils, verschwindet allerdings die Grundlage für seine Verurteilung. Das Gefängnis wird er dennoch nicht verlassen können, immerhin verbüßt er auch eine Haftstrafe, die auf Grundlage von Bundesgesetzen verhängt wurde. Denn auch wenn das scharfe Anti-Spam-Gesetz in Virginia nun nicht zum Tragen kommet, verbieten Bundesgesetze die massenhafte Verbreitung von unerwünschten kommerziellen Werbemails.

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