pte20090313022 Medien/Kommunikation, Politik/Recht

"Killerspiel-Verbot käme Zensur gleich"

"Sachgerechter Diskurs" zu Hintergründen der Tragödie in Winnenden gefordert


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Die "Killerspiel"-Debatte ist wieder neu entflammt (Foto: counter-strike.net)

Winnenden/Berlin (pte022/13.03.2009/13:40) Die tragischen Ereignisse rund um den Amoklauf eines 17-jährigen Mannes an der Albertville-Realschule in Winnenden haben in Deutschland eine heftige Diskussion um ein schärferes Vorgehen gegen sogenannte "Killerspiele" ausgelöst. Eine entsprechende Forderung der CDU/CSU-Fraktion nach einem generellen Verbot derartiger Computer- und Videospiele wird vor allem damit begründet, dass auch im Haushalt des Delinquenten solche Spiele gefunden wurden. Einzelne Medien sehen darin den endgültigen Beweis dafür, dass Gewaltinhalte in Games Menschen zu schrecklichen Taten ermutigen können. "Ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen dem Konsum gewalthaltiger Medien und der Tat in Winnenden ist nach derzeitigen Informationen nicht erkennbar", entgegnet der Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware (BIU) http://www.biu-online.de . Die Tatsache, dass der Täter im Besitz von Computerspielen war, sei nicht weiter verwunderlich, da Games inzwischen ein "fester Bestandteil der Jugendkultur" seien.

Der tragische Vorfall von Winnenden deute hingegen auf einen komplexen Tathintergrund hin. So sei etwa zu vermuten, dass insbesondere die psychische Kondition und das soziale Umfeld des Täters wichtige Faktoren darstellen. "Die vielen Todesopfer des tragischen Vorfalls erfordern einen sachgerechten Diskurs zu den Hintergründen des Geschehens. Die aktuelle Forderung der CDU/CSU-Fraktion nach einem schärferen Verbot für Computer- und Videospiele ist daher vollkommen unangemessen und nicht zielführend", stellt der BIU fest. Aus Sicht des Bundesverbands sei im vorliegenden Fall kein Versagen des Jugendschutzes feststellbar. "Deutschland verfügt im weltweiten Vergleich über das engmaschigste Jugendschutzsystem im Bezug auf Computer- und Videospiele. Ein generelles Verbot von Spielen für Erwachsene käme einer Zensur gleich, welche angesichts der komplexen staatlichen Kontrollmechanismen nicht gerechtfertigt wäre", betont der BIU. Die Verbreitung von "gewaltverherrlichenden" Games sei ohnehin bereits heute schon auf Grundlage des Strafgesetzbuches verboten.

Der BIU warnt mit Rücksicht auf die Opfer der Winnender Tragödie, den Blick auf die eigentlichen Tatumstände nicht durch eine unsachliche Debatte über ein Verbot von "Killerspielen" zu verstellen. "Die erneute Debatte um ein Verbot von 'Killerspielen' ist rein politisch motiviert und wird populistisch geführt. Mit Blick auf den tragischen Vorfall und die Opfer ist diese Art der Ursachenforschung absolut unangemessen und verstellt den Blick auf die wirklichen Probleme", erläutert BIU-Pressesprecher Arjan Dhupia auf Anfrage von pressetext. Das Vorgehen der Innenpolitiker diskreditiere das funktionierende Jugendschutzsystem und die Bemühungen derjenigen, die sich kontinuierlich dem Jugendschutz widmen. "Es gibt kein Regelungs- sondern ein Vollzugsdefizit. Die Innenminister sind gut beraten, sich Ihrer Verantwortung bei der Vollzugskontrolle der bestehenden Gesetze bewusst zu werden", so Dhupia abschließend.

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