pte20080625003 Medien/Kommunikation, Technologie/Digitalisierung

Minderjährige holen sich Gewaltspiele aus dem Netz

"Alterskontrollen der Online-Händler sind unzureichend"


Kinder müssen besser vor Gewaltinhalten geschützt werden (Foto: pixelio.de, S. Hofschlaeger)
Kinder müssen besser vor Gewaltinhalten geschützt werden (Foto: pixelio.de, S. Hofschlaeger)

London (pte003/25.06.2008/06:05) Großbritanniens Jugend hat eine neue Möglichkeit für sich entdeckt, wie sie an Computer- und Videospiele herankommen kann, die offiziell eigentlich erst ab 18 freigegeben sind. Um die im Grunde sehr strengen britischen Alterfreigaberichtlinien zu umgehen und an die gewünschten Produkte zu gelangen, suchen sie zunehmend Auktionswebseiten im Internet auf. Ein aktuell durchgeführter Test der zuständigen Handelsbehörde, dem Trading Standards Institute (TSI) http://www.tsi.org.uk , stellt den Online-Händlern in diesem Zusammenhang ein sehr schlechtes Zeugnis aus. Demnach würden an die 90 Prozent der geprüften Händler Auktionsplattformen nutzen, um Spiele an Minderjährige zu verkaufen, die diese nach geltendem Gesetz gar nicht erwerben dürften.

"Die aktuelle Untersuchung zeigt deutlich, wie einfach es für Kinder sein kann, an mit einer Altersbeschränkung verbundene, gewalttätige Videospiele heranzukommen", zitiert BBC News den TSI-Geschäftsführer, Lee Jones. Diese Möglichkeit werde von Minderjährigen zunehmend häufiger genutzt, widerspreche aber der derzeit geltenden Gesetzeslage in Großbritannien. "Online-Händler müssen sich an die gesetzlichen Regelungen halten. Wer dagegen verstößt und Produkte an Personen verkauft, die diese aufgrund einer bestimmten Altersfreigabe gar nicht besitzen dürfen, macht sich strafbar und muss mit einer Geld- oder Gefängnisstrafe von bis zu sechs Monaten rechnen", erklärt Jones. Gleichzeitig müsse aber auch die Verantwortung der Eltern und Erziehungsberechtigten gesehen werden. Diese hätten laut Jones eine "wichtige Rolle" inne, wenn es darum gehe, ihre Kinder von für sie ungeeigneten Inhalten fernzuhalten.

Im Zuge der Untersuchung wurden bei sechs lokalen britischen Behörden freiwillige Tester im Alter zwischen zwölf und 16 Jahren dazu aufgefordert, verschiedene Online-Marktplätze auf die Einhaltung der Altersfreigaberichtlinien hin zu testen. Dabei stellte sich heraus, dass von insgesamt 44 überprüften Händlern 38 keinerlei Probleme damit hatten, Material für Erwachsene an minderjährige Kunden zu verkaufen. Die im Rahmen einer Kreditkartenzahlung notwendige Altersverifizierung wurde dabei durch die Bezahlung per Überweisung umgangen. "Einige Anbieter setzen zwar Alterskontrollen für ihre Kunden ein. Diese sind in der Regel aber nur von minderwertiger Qualität", stellt Brandon Cook, zuständig für Produkte mit Altersbeschränkung beim TSI, fest. "Wenn ein Händler sich nicht sicher ist, ob ein Käufer älter als 18 Jahre ist, sollte er nicht verkaufen", ergänzt Cook.

Bereits Ende März ist das Altersfreigabesystem in Großbritannien durch die Freigabe des als Gewalt-Schocker gehandelten Videospiels Manhunt 2 wieder stärker in Diskussion geraten (pressetext berichtete: http://www.pte.at/pte.mc?pte=080320001). Das Spiel war nach einem an die neun Monate dauernden Streit zwischen dem zuständigen Entwicklerstudio Rockstar Games und der britischen Zensurbehörde British Board of Film Classification schlussendlich doch mit einer Altersfreigabe von "ab 18" für den Markt zugelassen worden. Ein Parlamentsmitglied der konservativen Partei Großbritanniens hatte als Reaktion auf die Freigabe eine Gesetzesvorlage eingereicht, die der Regierung einen besseren Einblick in die Entscheidungsfindungsprozesse des Komitees ermöglichen sollte. Der vorgelegte Entwurf konnte sich im britischen Parlament aber bislang nicht durchsetzen.

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