pte20080515035 Medien/Kommunikation, Politik/Recht

StudiVZ geht auf Studentenprojekt MatheVZ los

Holtzbrinck-Konzern fürchtet um Unverwechselbarkeit seiner Marke


StudiVZ attackiert MatheVZ (Foto: mathevz.net)
StudiVZ attackiert MatheVZ (Foto: mathevz.net)

Berlin (pte035/15.05.2008/13:34) Der Betreiber der Online-Community StudiVZ hat offenbar ein neues Feindbild für sich entdeckt. So will der Holtzbrinck-Konzern http://www.holtzbrinck.com "rechtliche Schritte" gegen das studentische Internet-Projekt MatheVZ http://www.mathevz.net einleiten, sollte das Angebot nicht umbenannt, umgestaltet und unter neuer Adresse online gestellt werden. Darüber hinaus müssten alle MatheVZ-Domains an die Verlagsgruppe übertragen werden. Die StudiVZ-Rechtsabteilung sei zu einer einvernehmlichen Lösung bereit und würde von weiteren Ansprüchen wie Schadenersatz absehen, wenn ihre Bedingungen erfüllt werden, berichtet der Spiegel. Obwohl es sich bei der Mathematik-Seite nicht um eine Community handelt, sehen die StudiVZ-Juristen die Unverwechselbarkeit ihrer Marke in Gefahr. Der Holtzbrinck-Konzern beansprucht sämtliche Domains mit "VZ" im Namen für sich.

MatheVZ bietet den Usern im Unterschied zur Web-2.0-Community StudiVZ Rechenaufgaben, Lösungen und Unterrichtsmaterialien für das Schulfach Mathematik zum Download an. Obwohl die Seite beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) http://www.dpma.de eingetragen ist und daneben zehn weitere eingetragene Web-Marken wie FetenVZ oder SchwuliVZ registriert sind, sieht die Rechtslage für die Betreiber eher unvorteilhaft aus. "Voreintragungen gleicher oder ähnlicher Marken werden von unserer Seite nicht überprüft. Dafür hat der Betreiber selbst Sorge zu tragen. Von uns wird lediglich die Schutzfähigkeit einer Marke in Bezug auf ihre angemeldeten Artikel geprüft", erklärt Werner Hochmuth, Markenprüfer beim DPMA, im Gespräch mit pressetext.

Vor Gericht sei entscheidend, wie die Zielgruppe des StudiVZ-Angebots das Endkürzel wahrnimmt und ob dieses direkt mit der Marke bzw. der VZ-Reihe in Verbindung gebracht wird. Schlussendlich liegt es in der Hand der Richter, darüber zu entscheiden, ob die beiden Marken verwechselt werden können und die gleiche Zielgruppe bedienen. "Das Datum der Einreichung ist dafür ausschlaggebend, wer gegen wen einen Widerspruch einlegen kann. Die ältere Marke kann gegen die jüngere Einspruch erheben, nicht jedoch umgekehrt", so Hochmuth. StudiVZ hat den Markenschutz bereits am 16. Mai 2006, also etwa ein Jahr vor MatheVZ beantragt und verfügt dementsprechend über das Recht, gegen MatheVZ Beschwerde zu erheben.

Die MatheVZ-Betreiber berufen sich darauf, kein soziales Netzwerk, sondern ein Portal für Mathematik-Interessierte anzubieten. Demzufolge wollen sich die Studenten dem Druck des Konzerns nicht kampflos ergeben. In einem Rechtsstreit über mehrere Instanzen und Jahre könnte die Übermacht des Holtzbrinck-Konzerns jedoch entscheidend sein. So sind an MatheVZ sechs studentische Teilzeit-Mitarbeiter mit einem Unternehmensumsatz nahe null beteiligt. Dem entgegen wartet die Verlagsgruppe mit über 15.000 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von 2,24 Mrd. Euro auf. Sein Gewicht setzte der Konzern im Kampf gegen andere Portale wie DogVZ oder FussballerVZ bereits erfolgreich ein, wobei es sich jedoch ebenfalls um Communities handelte.

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