pte20080414006 Medien/Kommunikation, Unternehmen/Wirtschaft

Ad-hoc-Meldungen: Dow Jones löst APA ab

Veröffentlichungs- und Meldeverordnung an EU-Transparenz-Richtlinie angepasst


Wien (pte006/14.04.2008/08:59) Ad-hoc- und Directors'-Dealings-Meldungen müssen laut einer Verordnungsänderung der österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) http://www.fma.gv.at seit 1. April 2008 über Reuters, Bloomberg oder Dow Jones Newswires (DJN) http://www.dowjones.de veröffentlicht werden. Die Austria Presse Agentur (APA), die bisher in Österreich für die Verbreitung vorgeschriebener Informationen von börsennotierten Unternehmen in der Veröffentlichungs- und Meldeverordnung (VMV) berücksichtigt wurde, findet keine Erwähnung mehr. Sie wurde bei den zur Wahl stehenden elektronischen Informationsverbreitungssystemen durch den internationalen Finanz- und Wirtschaftsnachrichtenservice Dow Jones Newswires ersetzt.

Mit der Änderung reagiert die FMA auf die EU-Transparenz-Richtlinie vom 8. März 2007 (RL 2007/14/EG), welche in nationales Recht umzusetzen war. Diese besagt unter anderem, dass vorgeschriebene Informationen von börsennotierten Unternehmen auf eine Art und Weise zu verbreiten sind, die "den größtmöglichen öffentlichen Zugang des Anlegerpublikums zu ihnen ermöglicht." Ferner muss gewährleistet sein, dass diese Informationen so gleichzeitig wie möglich im Herkunftsmitgliedstaat des Veröffentlichungspflichtigen und in den anderen Mitgliedstaaten verbreitet werden. Vor diesem Hintergrund dürfte folglich auch die Berücksichtigung des internationalen Finanznachrichtendienstes DJN anstelle der APA erfolgt sein.

In der Begründung zur Novellierung des BGBl. II 113/2008 beruft sich die FMA auf ein Gutachten des Internationalen Journalismus Zentrums an der Donau-Universität Krems http://www.donau-uni.ac.at . In diesem kommen die Verfasser zum Schluss, dass "regional gebundene Nachrichtendienste keine gemeinschaftsweite Veröffentlichung garantieren". Als Beispiele verweist die FMA dabei auf regionale Joint Ventures wie dpaAFX http://www.dpa-afx.de/ oder die vwd group http://www.vwd.com/ .

In diesem Gutachten wird auch die Entscheidung für die drei internationalen Finanznachrichtendienste Reuters, Bloomberg und Dow Jones Newswires als gemeinschaftsrelevante elektronische Verbreitungssysteme begründet. So seien durch die zunehmende Marktkonzentration auf dem internationalen Finanzinformationssektor drei große globale Anbieter entstanden, die eine marktdominante Position einnehmen und die größte Reichweite in Europa aufweisen. Allein Dow Jones Newswires liefert rund 12.000 Nachrichtenmeldungen täglich in 66 Länder aus. Seit 1. März 2007 werden die auf pressetext veröffentlichten Nachrichten und Kunden-Pressemitteilungen auch über Dow Jones http://www.pressetext.com/news/20070502006 publiziert.

(Ende)
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