pte20061114040 Unternehmen/Wirtschaft, Politik/Recht

VfGH-Urteil: Betriebspensionen auf dem Spiel

Experte fordert effektive gesetzliche Insolvenzsicherung


Wien (pte040/14.11.2006/13:50) Nach der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH), dass Abfertigungen und Pensionszusagen von Unternehmen nicht mehr mit Wertpapieren abgesichert werden müssen (pressetext berichtete: http://www.pte.at/pte.mc?pte=061025047 ), sehen die Pensionskassen nun die Betriebspensionen in Gefahr. Durch das Urteil entstehe ein Finanzierungsproblem für die Arbeitgeber und ein Risiko für Arbeitnehmer weil bei Insolvenz des Arbeitgebers die Pensionsgelder weniger gesichert seien, meint Fritz Janda vom Fachverband der Pensionskassen http://www.pensionskassen.at . Die Pensionskassen empfehlen deshalb den betroffenen Unternehmen den Umstieg auf eine Pensionskasse.

Den Erhalt der direkten betrieblichen Leistungszusage als eine der möglichen Varianten der Altersvorsorge fordert dagegen Hubert Celar, der die entsprechende VfGH-Beschwerde auf Seiten der Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei Consultatio http://www.consultatio.at steuerlich betreut hat, gegenüber pressetext. "Direkte betriebliche Leistungszusagen sind neben Pensionskassen eine wesentliche Säule der Altersvorsorge in Österreich", betont Celar. Laut einer WIFO-Studie aus dem Jahr 2004 belief sich der Pensionsrückstellungsbestand des Jahres 2002 für direkte Leistungszusagen auf 8,8 Mrd. Euro. "Damit stehen nach Aufhebung der Wertpapierdeckung durch den VfGH rund 4,5 Mrd. Euro gesetzliche Wertpapierdeckung zur Diskussion", so der Experte.

Celar erwartet nach dem VfGH-Urteil auch keine negativen Auswirkungen auf die Betriebspensionen. Vielmehr habe gerade die bisherige Regelung einer Wertpapierdeckung für direkte Leistungszusagen in der Praxis dazu geführt, dass anspruchsberechtigte Pensionisten im Insolvenzfall keine ausreichende Besicherung ihrer Ansprüche zur Verfügung stand. "Auch die Bestimmungen des Betriebspensionsgesetzes, die Verfügungsbeschränkungen für diese Wertpapiere vorsehen, haben zu keinem wirksamen Schutz der Anspruchsberechtigten geführt. Meist waren die Wertpapiere an Kreditinstitute verpfändet und wurden vor Eintritt der Insolvenz unter Verstoß gegen die Bestimmungen des Betriebspensionsgesetzes veräußert. Ein daraus abgeleiteter Schadenersatzanspruch gegen die Gesellschaft war als Masseforderung faktisch wertlos", sagt Celar. "In vielen Fällen haben sich Unternehmen gerade in wirtschaftlichen Notlagen ihrer Verpflichtung zur Wertpapierdeckung entzogen, da die steuerliche Sanktion des 'Gewinnzuschlages' bei nachhaltigen Verlusten nicht greift und in Kauf genommen wurde", kritisiert Celar. "Die bisherigen Regelungen haben daher bereits bisher für Pensionisten bzw. Pensionsanwärter keinen effektiven Insolvenzschutz geboten und dürften damit auch nicht den Vorgaben der EU-Insolvenzrichtlinie entsprochen haben", meint der Experte. Abhilfe soll nun eine wirklich effektive gesetzliche Insolvenzsicherung schaffen.

Das Finanzministerium hat bereits auf das VfGH-Urteil reagiert und Anfang November angekündigt, dass "eine verfassungskonforme Ausgestaltung der Wertpapierdeckung für die Pensionsrückstellung" geplant ist. "Entscheidend ist meines Erachtens, dass in erster Linie eine effektive insolvenzrechtliche Absicherung der Anwartschaftsberechtigten und Pensionisten geschaffen wird, ohne dass ausschließlich Interessen des Kapitalmarktes oder auch der Versicherungswirtschaft im Vordergrund stehen", sagt Celar. "Weder die Wiedereinführung einer verpflichtenden Wertpapierdeckung noch eine zwingende Auslagerung sämtlicher betrieblicher Pensionslasten auf Pensionskassen, stellt dazu eine befriedigende Lösung dar."

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