pte19991115027 Politik/Recht

Philips verliert Kampf gegen Preisdumping

Einstweilige Verfügung aufgehoben - Philips-TV-Geräte durch "Powershopping" um 50% billiger


Hamburg (pte) (pte027/15.11.1999/19:37) Philips ist mit einer einstweiligen Verfügung gegen Primus Online http://www.primus-online.de/ vor dem Landgericht Hamburg gescheitert. Das Unternehmen hatte versucht, sich gegen die "Powershopping"-Strategie des Online-Händlers zur Wehr zu setzen. Bei "Powershopping", von Primus-Online im September eingeführt, bilden mehrere Käufer eine Einkaufsgemeinschaft, um den Preis für ein bestimmtes Produkt zu drücken.

Je größer die Einkaufsgruppe für ein Produkt ist, desto höher fallen auch die Rabatte aus, die gemeinsam erzielt werden können. Jeder interessierte Kunde kann sich online in eine Bestelliste zu seinem Wunschpreis eintragen. Das Programm zeigt für jede Rabattstufe an, wie viele Käufer noch fehlen, um den entsprechenden Preisnachlass zu erzielen. Primus gibt an, dass es einer 21-köpfigen Bietergruppe gelungen war, den Preis eines TV-Geräts von Philips um 50 Prozent zu drücken.

Danach brachte Philips beim Hamburger Landgericht einen Antrag auf einstweilige Verfügung ein, dem Online-Händler den Verkauf von Philips-Fernsehgeräten auf http://www.powershopping.de zu untersagen. Das Landgericht Hamburg hat inzwischen die einstweilige Verfügung abgelehnt, woraufhin Philips Berufung einlegte. "Wir sehen in dem Vorgehen von Primus-Online ein Verstoß gegen das Rabattgesetz, das höchstens drei Prozent Nachlass für ein Produkt vorsieht. Außerdem kann nach geltendem Recht ein Produkt ohne Preisauszeichnung nicht angeboten werden", erklärt Philips-Sprecher Klaus Petri. Ein zusätzlicher Kritikpunkt Petris am "Powershopping"-System: "Hier geht es nur noch ums Geld, der Service wird dabei klein geschrieben. Was passiert, wenn das Gerät kaputt gehen sollte?" (zdnet)

Weitere Berichte zu Powershopping: http://www.pressetext.at/show.pl.cgi?pta=991022025 und http://www.pressetext.at/show.pl.cgi?pta=991014032

(Ende)
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