pts19990203023 Politik/Recht

Elektronischer Rechtsverkehr setzt sich durch

Großteil der Rechtsanwälte bereits online bei DATAKOM AUSTRIA


Wien (pts023/03.02.1999/16:40) Nach einer Richtlinie der Österreichischen Rechtsanwaltskammer (Zl 12/6.1.97/201) sind Rechtsanwälte seit 31. Jänner 1999 verpflichtet, Einrichtungen zu schaffen, um den sogenannten Elektronischen Rechtsverkehr (ERV) zur Übermittlung von Mahnklagen, Exekutionen und sonstigen Schriftsätzen an die Gerichte nutzen zu können. Die Anwälte müssen zudem dafür sorgen, daß in jeder Kanzlei Grundbuch und Firmenbuch online abrufbar sind.

Etwa 75 Prozent der zirka 2.500 österreichischen Rechtsanwaltskanzleien mit etwa 3.500 Anwälten sind mittlerweile über die Netze der DATAKOM AUSTRIA online. Am besten vernetzt sind die Anwälte im Burgenland (85 %), Oberösterreich (78 %) und Vorarlberg (68 %). Nachzügler sind Wien (43 %), Kärnten (43 %) und Tirol (40 %). Derzeit wird in der Datakom auf Hochbetrieb daran gearbeitet, um auch alle übrigen Anbindungswünsche an die Gerichte sowie die einschlägigen Datenbanken erfüllen zu können. Trotz aller Bemühungen war es nicht möglich, alle Anmeldungen rechtzeitig zu bearbeiten, sodaß einige erst im Laufe des Feber 1999 aktiv teilnehmen können - mitunter wurden Anmeldungen auch erst in den allerletzten Jännertagen an die zuständigen Kammern abgesandt.

Schriftsätze können per ERV (Elektronischen Rechtsverkehr) rund um die Uhr eingebracht werden: Die Leitungen von den Rechtsanwälten zu den Gerichten laufen über die DATAKOM AUSTRIA. Die DATAKOM überprüft, ob die Schriftsätze vollständig und korrekt aufgebaut sind, übermittelt die Datensätze an das Bundesrechenzentrum und sendet eine Rückmeldung an den Absender. Sobald diese beim Anwalt eintrifft, gilt die Klage als eingebracht.

Mit dem ERV und der Anbindung der Rechts- und Wirtschaftsdatenbanken von DATAKOM erhalten Rechtsanwälte auch Zugang zu den höchstgerichtlichen Entscheidungen im Rahmen des Rechtsinformationssystem (RIS) des Bundes und zur Datenbank "Geschäftsbehelfe des Exekutionsverfahrens". Hier eröffnen sich für EDV-Dienstleister zusätzliche Möglichkeiten, ihre Kompetenz einzubringen und zu vermarkten, denn Grundbuch und Firmenbuch sind öffentlich zugänglich, der ERV zumindest für Zielgruppen wie z.B. Gemeinden und Banken.

Im Justizministerium rechnet man damit, daß der ERV insgesamt 133 nicht-richterliche Mitarbeiter der Gerichte einspart, da die Schriftsätze in den Gerichts-Kanzleien nicht mehr eigens erfaßt werden müssen. Bis dato ist der Datenhighway noch eine Einbahnstraße zu den Gerichten. Doch der Rückverkehr ist bereits im Pilotstadium, der Probebetrieb läuft gut. Ab Sommer werden auch gerichtliche Erledigungen mittels ERV zugestellt, so ein Sprecher des Justizministeriums. http://www.datakom.at

Produktinformation ERV: Mag. Oskar Welzl, Datakom Austria GmbH, Tel. 50145-378, eMail: oskar.welzl@datakom.at

Information: Werner Buhre, Datakom Austria GmbH, Wiedner Hauptstr. 73, 1040 Wien, Tel.: 01/501 45-247, Fax: Dw 319, eMail: werner.buhre@datakom.at

(Ende)
Aussender: Telekom Austria
Ansprechpartner: Werner Buhre
Tel.: 01/501 45-247
E-Mail: werner.buhre@datakom.at
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