pte19981129001 Politik/Recht, Medien/Kommunikation

"Child Protection Act" verschoben

US-Gericht verhindert Gesetz gegen Online-Pornos - Gerichtliches Verbot von Filter-Software


New York (pte) (pte001/29.11.1998/07:00) Ein US-Bundesgericht hat eine einstweilige Anordnung erlassen, mit der das US-Justizministerium bis zum 4. Dezember daran gehindert wird, ein Gesetz mit der Bezeichnung 'Child Online Protection Act' durchzusetzen. Damit hat das Gericht auf eine Klage reagiert, die von der US-Bürgerrechtsvereinigung http://www.aclu.org , dem Electronic Privacy Information Center http://www.epic.org , der Electronic Frontier-Stiftung sowie verschiedenen Verlegern, u.a. Time Warner http://www.time-warner.com und New York Times http://www.nytimes.com eingebracht worden war.

Das neue Gesetz soll die Anbieter kommerzieller Web-Sites dazu verpflichten, sicherzustellen, daß kein Material übertragen wird, das "schädlich für Jugendliche" sein könnte. Sites, die den Zugang von einer Kreditkarte abhängig machen oder einen Dienst zur Online-Überprüfung des Alters nutzen, sollen von der Regelung ausgenommen werden. Die Kläger vertreten die Ansicht, daß das Gesetz zu weit geht und die Informationsfreiheit verletzt. (TechWeb)

Ein Bezirksgericht in Alexandra im US-Bundesstaat Virginia hat unterdessen ein Bibliothekssystem des Bezirks Loudon County für unzulässig erklärt, bei dem Filter-Software eingesetzt werden sollte, um Jugendliche vor pornographischem Material im Internet zu schützen. Die Richterin und ehemalige Bibliothekarin Brinkema entschied, daß das Vorgehen der Bibliotheksleitung "gegen die im ersten Zusatz zur US-Verfassung garantierte Informationsfreiheit verstößt," indem der Internet-Zugang auch für volljährige Nutzer eingeschränkt wird, obwohl die Maßnahme eigentlich nur dem Jugendschutz dienen soll. (Washington Post, stern)

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