pte19980401004 Medien/Kommunikation

Ärzte-Rankings in Medien legitim

Münchner Gericht entscheidet gegen bayerische Ärztekammer


Wien (pte) (pte004/01.04.1998/08:00) Das Nachrichtenmagazin "FOCUS" hat einen Rechtsstreit gegen die Bayerische Ärztekammer gewonnen. Das Landgericht München entschied am Dienstag, daß die FOCUS-Ärzteserie, die vom 22. September bis zum 8. Dezember 1997 erschienen ist, nicht gegen das ärztliche Werbeverbot und auch nicht gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen verstößt. In der Serie wurden unter anderem Rankings der "besten Ärzt"e angeführt.

In der Begründung hieß es, "Das sehr strenge Berufsrecht der Ärzte betreffend die Werbung kann nicht das grundrechtlich verbürgte Recht (...) auf Pressefreiheit zunichte machen." Im Licht des Grundrechts der Pressefreiheit könne es "FOCUS" nicht untersagt werden, Personen aufzuführen, die sich auf bestimmten Gebieten, besonders spezialisiert hätten, erklärte der Vorsitzende Richter Martin Kainz. (w&v) http://www.focus.de

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