pts19970402003 Politik/Recht, Umwelt/Energie

Hostasch: Prinzip "Therapie vor Strafe" wird ausgebaut

"Schmerztherapie" soll ausdrücklich im Gesetz verankert werden


Wien (pts003/02.04.1997/14:23) "Mehr Beratung und ärztliche Hilfe für Süchtige statt Kriminalisierung und Haft". - Für Sozial- und Gesundheitsministerin Lore Hostasch zählt der Ausbau des Prinzips "Therapie vor Strafe" zu den wesentlichen Punkten der heute, Mittwoch, im Gesundheitsausschuß des Parlaments debattierten und beschlossenen Novelle zum Suchtmittelgesetz. "Eine Anzeige bei leichten Suchtgiftdelikten kann künftig unterbleiben, wenn sich der Betroffene einer gesundheitsbezogenen Maßnahme unterzieht", erläutert Hostasch. Weiters wird die "Schmerztherapie" ausdrücklich im Gesetz verankert. "Ärzte erhalten dadurch die Möglichkeit, auch Opiate bei der Schmerzbehandlung einsetzen zu können." Moderne Drogen wie Ecstasy oder Rohypnol werden von dem neuen Gesetz ebenfalls erfaßt. Die Kontrollmaßnahmen bei Herstellung und Handel von sogenannten "psychotropen Stoffen" sowie Vorläuferstoffen von Suchtmitteln werden hingegen verschärft. Österreich setzt damit sowohl UN-Übereinkommen als auch EU-Recht um. Die Novelle soll mit 1. Jänner 1998 in Kraft treten.

Der heute im Gesundheitsausschuß debattierte Entwurf zu einem neuen Suchtmittelgesetz enthält neben strafrechtlichen Bestimmungen mehrere gesundheitspolitisch relevante Schwerpunkte. Dazu zählt vor allem, daß der Grundsatz "Therapie vor Strafe" weiterentwickelt wird:

* Die gesundheitsbezogenen Maßnahmen sollen künftig nicht nur ärztliche Behandlungen umfassen, sondern auch klinische Psychologie, Psychotherapie und psychosoziale Betreuung einschließen.
* Bei leichteren Suchtgiftdelikten kann von einer Anzeige abgesehen werden. Voraussetzung dafür: Jemand, der gegen das Suchtmittelgesetz verstößt, muß bereit sein, sich einer gesundheitsbezogenen Maßnahme zu unterziehen. Darüberhinaus soll es die Möglichkeit geben, alternativ zur Verhängung oder Fortsetzung der Untersuchungshaft an einer gesundheitsbezogenen Maßnahme teilzunehmen. Zu diesem Zweck soll auch der Anwendungsbereich des Aufschubs des Strafvollzugs erweitert werden.
* Die sogenannte "Substitutionsbehandlung" wird nunmehr im Gesetz ausdrücklich verankert. Bisher waren derartige Behandlungen lediglich in einem "Erlaß" geregelt.
* Moderne Drogen - insbesondere Ecstasy oder das Schlafmittel Rohypnol - werden ebenfalls vom neuen Gesetz erfaßt. Damit ist ein besserer Schutz, gerade von Jugendlichen, gewährleistet.
* Neu ins Gesetz aufgenommen wurde auch die "Schmerztherapie". Damit haben Ärzte in Hinkunft mehr Möglichkeiten, auch Opiate in der Schmerzbehandlung einzusetzen.
* Mit den Regelungen in Bezug auf "Psychotrope Stoffe" und Vorläuferstoffe werden die legislativen Voraussetzungen für die Teilnahme Österreichs an der "UN-Psychotropenkonvention 1971" und am "UN-Übereinkommen gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtgiften und psychotropen Stoffen 1988" geschaffen. Mit diesen Regelungen werden auch zwingende EU-Vorgaben umgesetzt.

Anmerkungen:
* "Psychotrope Stoffe" sind der internationalen Suchtgiftkontrolle nicht unterliegende Stoffe, die dennoch Abhängigkeiten sowie Anregung oder Dämpfung des Zentralnervensystems hervorrufen und aufgrund dieser Wirkungen auch mißbräuchlich verwendet werden können.
* "Vorläuferstoffe" sind Chemikalien, die - ohne selbst Suchtgifte oder psychotrope Stoffe zu sein - bei der unerlaubten Herstellung von Suchtgiften und psychotropen Stoffen verwendet werden können.

(Ende)
Aussender: Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
Ansprechpartner: Dr. Gisela Kirchler-Lidy, email: gisela.kirchler@bmas.gv.a
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