pts19970327002 Politik/Recht

Arbeitsinspekorate: "Weniger Strafanzeigen, mehr Beratung"

Bericht über die "Tätigkeit der Arbeitsinspektion 1995"


Wien (pts002/27.03.1997/15:09) Das Sozialministerium leitete dem Parlament den Tätigkeitsbericht der Arbeitsinspektion für das Jahr 1995 zu. Aus diesem Bericht geht hervor, daß die Organe der Arbeitsinspektorate im Jahr 1995 insgesamt 52.803 (1994: 55.133) Betriebsstätten und auswärtige Arbeits-(Bau-)stellen besichtigten, um den Standard des Arbeitnehmerschutzes zu ermitteln. Dabei gab es 94.958 Beanstandungen (ohne Lenkerkontrollen). Das sind um 15 Prozent weniger als 1994. Als besonderen Erfolg der Beratungstätigkeit der Arbeitsinspektion wertet das Sozialministerium, daß die Anzahl der Strafanzeigen, die trotz vorheriger eingehender Beratung und Aufforderung zur Mängelbehebung erforderlich waren, um 39 Prozent von 4.157 (1994) auf 2.527 (1995) zurückging.
Das von der Arbeitsinspektion verfolgte Ziel, einen effizienten Arbeitnehmerschutz nicht nur durch Kontrolle, sondern vor allem durch "maßgeschneiderte Beratung in den Betrieben" zu erreichen, war auch einer der zentralen Aspekte der am 30. Dezember 1995 in Kraft getretenen Novelle zum Arbeitsinspektionsgesetz 1993, betont das Sozialministerium. Damit sei die Aufgabe "Beratung der Arbeitgeber und Arbeitnehmer" noch stärker in den Vordergrund gerückt worden.
Als "erfreulich" bezeichnet das Sozialressort, daß die Zahl der Arbeitsunfälle (ohne Wegfälle) - entsprechend dem mittelfristigen Trend - von 1994 auf 1995 um 6.313 (-4,1 Prozent) abgenommen hat. Dazu habe die Arbeitsinspektion durch wirkungsvolle Maßnahmen zur Unfallverhütung und zur Gesundheitsvorsorge einen wesentlichen Beitrag geleistet. Etwa dadurch, daß im Anschluß an insgesamt 3.386 Erhebungen von schweren Arbeitsunfällen gemeinsam mit den Arbeitgebern Maßnahmen zur Beseitigung von Gefahrenquellen erarbeitet wurden.
Aus dem Bericht geht weiters hervor, daß das umfangreiche Service- und Beratungsangebot der Arbeitsinspektion von den Betrieben immer öfter in Anspruch genommen wird. Dies zeigt sich etwa darin, daß die Zahl der Vorbesprechungen von betrieblichen Projekten um elf Prozent auf insgesamt 8.034 zunahm. Inhalte dieser Beratungstätigkeit sind etwa die bauliche Ausführung von Betriebsgebäuden (Fluchtwege, Belichtung und Beleuchtung der Arbeitsräume, brandschutztechnische Maßnahmen) oder die Gestaltung von Arbeitsvorgängen und Arbeitsverfahren.
In 28 Fällen mußten die Organe der Arbeitsinspektion wegen "unmittelbar drohender Gefahr für Leben und Gesundheit" zum Schutz der gefährdeten Arbeitnehmer Sofortverfügungen vor Ort treffen.
Im Bericht wird auch darauf verwiesen, daß mit dem zu Jahresbeginn 1995 in Kraft getretene ArbeitnehmerInnenschutzgesetz die Bestimmungen von rund zwanzig EU-Richtlinien zu "Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz" in das innerstaatliche Recht übernommen worden seien. Im Vordergrund stand eine weitgehende Verlagerung des Arbeitnehmerschutzes von der Behörde auf die betriebliche Ebene. Arbeitnehmer sind nun verstärkt mit Fragen der Arbeitssicherheit - insbesondere im Zusammenhang mit der Ermittlung und Beurteilung von Gefahren und der Festlegung geeigneter Schutzmaßnahmen - befaßt. "Dies ermöglicht, das System des betrieblichen Arbeitnehmerschutzes gemeinsam von allen Betroffenen im Betrieb noch genauer an die jeweiligen Gegebenheiten anzupassen und dadurch den Sicherheitsstandard der Arbeitsplätze insgesamt zu erhöhen", argumentiert das Sozialministerium. Um den Betrieben jedoch mehr Zeit für diese wichtigen präventiven Aufgaben unter Beteiligung der Präventivfachkräfte einzuräumen, wurden im Vorjahr die Fristen zur Fertigstellung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente an den an den Beschäftigtenzahlen orientierten Stufenplan für die Bestellung von Präventivdiensten (zuzüglich jeweils sechs Monate) angepaßt.
Seit Jänner 1995 führt die Arbeitsinspektion auch flächendeckende Kontrollen zur Sicherstellung der gesetzeskonformen Ausländerbeschäftigung durch. Die Tatsache, daß im Jahr 1995 - gleichzeitig mit der Intensivierung der Kontrolltätigkeit auf diesem Sektor - die Zahl der nachweislich gegen das Ausländerbeschäftigungsgesetz verstoßenden Betriebe deutlich abnahm, weist auf die generalpräventive Wirkung der gesetzlichen Maßnahmen und die erfolgreiche Tätigkeit der Arbeitsinspektion hin, schließt das Sozialministerium.

(Ende)
Aussender: Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
Ansprechpartner: Mag. Georg Pehm, email: georg.pehm@bmas.gv.at, Tel. (0222)
Website: www.bmags.gv.at/
|