pts19970319003 Politik/Recht

Hostasch: Mütter von Pflegekindern sollen künftig ebenfalls Karenzgeld beziehen

Neues Karenzgeldgesetz im Nationalrat beraten - Ab 1. Juli 1997 sollen die


Wien (pts003/19.03.1997/13:38) "Durch das geplante Karenzgeldgesetz soll auch jenen Müttern von Pflegekindern, bei denen keine unentgeltliche Pflege in Adoptionsabsicht vorliegt, erstmals ein Recht auf Karenzgeld eingeräumt werden. Das bedeutet für diese Mütter eine wesentliche Verbesserung ihrer sozialen Absicherung." - Das gab heute, Mittwoch, Sozialministerin Lore Hostasch bekannt, deren Entwurf zu einem neuen "Karenzgeldgesetz" im Nationalrat beraten wird. Darin ist weiters vorgesehen, daß ab 1. Juli 1997 die Krankenversicherungsträger und nicht mehr wie bisher das Arbeitsmarktservice die Bearbeitung und Auszahlung des Karenzgeldes übernehmen. Weil dann Wochengeld und Karenzgeld sozusagen "in einer Hand" liegen, werde der Kundenservice verbessert und der Verwaltungsaufwand gesenkt, sagte Hostasch.
Die Sozialministerin erinnerte daran, daß mit der Ausgliederung der ehemaligen "Arbeitsmarktverwaltung" aus der unmittelbaren Bundesverwaltung das neue "Arbeitsmarktservice" als Dienstleistungsunternehmen öffentlichen Rechts geschaffen worden sei. Es sei schon damals eines der Ziele gewesen, vom Arbeitsmarktservice wahrgenommene Aufgaben, die in keinem wesentlichen Zusammenhang mit der Vermittlungsfunktion zwischen Arbeitskräfteangebot und -nachfrage stehen, jeweils geeigneten anderen Einrichtungen zu übertragen. "Ein nächster Schritt in diese Richtung ist, die Gewährung von Karenzurlaubsgeld, Teilzeitbeihilfe, des Zuschusses zu diesen Leistungen und der Wiedereinstellungsbeihilfe den Krankenversicherungsträgern zu übertragen", sagte Hostasch.
Die Zulassung und Kontrolle privater Vermittler, die Schlechtwetterentschädigung, die Arbeitskräfteüberlassung, der Bereich Insolvenz-Ausfallgeld, die Sonderunterstützung für den Bergbau oder auch die Kontrolle der Ausländerbeschäftigung sind bereits zu früheren Zeitpunkten vom Arbeitsmarktservice an andere Einrichtungen übergegangen.- Als Zeitpunkt für die Übertragung des Karenzgeldes an die Krankenversicherungsträger ist der 1. Juli 1997 vorgesehen.
Der Karenzgeldanspruch für Pflegemütter entsteht für Kinder, die nach dem 30. Juni 1997 geboren werden.

(Ende)
Aussender: Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
Ansprechpartner: Dr. Gisela Kirchler-Lidy, email: gisela.kirchler@bmas.gv.a
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