pts19970318001 Politik/Recht

Hostasch : "Sonntagsarbeit bleibt weiterhin grundsätzlich verboten"

Änderungen im Arbeitsruhegesetz auch im Interesse von Arbeitnehmern


Wien (pts001/18.03.1997/09:23) "Sonntagsarbeit bleibt weiterhin grundsätzlich verboten", stellte heute Sozialministerin Lore Hostasch zur laufenden Diskussion über die Sonntagsarbeit erneut klar: "Sonntagsarbeit muß auch in Zukunft ausdrücklich zugelassen werden. Eine schrankenlose Aufweichung der Sonntagsruhe ist daher nicht zu befürchten", versicherte Hostasch. Die aktuelle Diskussion basiere offensichtlich auf einigen Mißverständnissen.
Bisher konnten Ausnahmen durch Verordnung des Sozialministeriums beispielsweise im "Interesse des Verkehrs, des Fremdenverkehrs, bei dringenden Lebensbedürfnissen oder aus technologischen Gründen" zugelassen werden. Mit den nunmehr vorliegenden Änderungen zum Arbeitsruhegesetz soll eine Ausnahme auch in jenen Fällen möglich sein, in denen zwar keine zwingende technologische Begründung vorliegt, jedoch durch das Verbot der Sonntagsarbeit ein wesentlicher Standortnachteil gegenüber Staaten ohne ein solches Verbot entstehen würde. Damit würden schwere wirtschaftliche Nachteile bis hin zum Verlust von Arbeitsplätzen drohen.
Die Prüfung, ob tatsächlich triftige Gründe für eine Ausnahme gegeben sind, soll in den Händen der Kollektivvertragspartner liegen, die die reale Situation am besten beurteilen könnten. "Es wird daher vor allem an den Arbeitnehmervertretern liegen, einen Mißbrauch dieser Regelung zu verhindern", unterstrich die Sozialministerin.
Die Zulassung von Sonntagsarbeit im Kollektivvertrag erlaube es auch, gleichzeitig die notwendigen Ausgleichsmaßnahmen für die Belastung der Arbeitnehmer festzusetzen. Die Form der künftigen Regelung entspreche somit einstimmig gefaßten Beschlüssen des ÖGB, stellte die Sozialministerin fest.
Nach dem vorliegenden Entwurf der Koalitionspartner seien ausschließlich wirtschaftliche Gründe keine ausreichende Grundlage für die Zulassung einer Ausnahme. Vielmehr müsse ein Effekt zur Beschäftigungsicherung gewährleistet sein, argumentierte Hostasch.

(Ende)
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