pts19970314003 Politik/Recht

Sonntagsarbeit weiterhin grundsätzlich verboten

Änderungen im Arbeitsruhegesetz auch im Interesse von Arbeitnehmern


Wien (pts003/14.03.1997/16:22) Zur laufenden Diskussion über die Sonntagsarbeit stellte heute das Sozialministerium neuerlich klar, daß Sonntagsarbeit auch weiterhin grundsätzlich verboten sein werde. Sonntagsarbeit müsse auch in Zukunft ausdrücklich zugelassen werden. Eine schrankenlose Aufweichung der Sonntagsruhe sei daher nicht zu befürchten.
Bisher konnten Ausnahmen beispielsweise im "Interesse des Verkehrs, des Fremdenverkehrs, bei dringenden Lebensbedürfnissen oder aus technologischen Gründen" zugelassen werden. Mit den nunmehr vorliegenden Änderungen zum Arbeitsruhegesetz soll eine Ausnahme auch in jenen Fällen möglich sein, in denen zwar keine zwingende technologische Begründung vorliegt, jedoch durch das Verbot der Sonntagsarbeit ein wesentlicher Standortnachteil gegenüber Staaten ohne ein solches Verbot entsteht. Damit drohen schwere wirtschaftliche Nachteile bis hin zum Verlust von Arbeitsplätzen.
Die Prüfung, ob tatsächlich triftige Gründe für eine Ausnahme gegeben sind, soll in den Händen der Kollektivvertragspartner liegen, die die Situation am besten beurteilen könnten. Es werde daher vor allem an den Arbeitnehmervertretern liegen, einen Mißbrauch dieser Regelung zu verhindern.
Die Zulassung von Sonntagsarbeit im Kollektivvertrag erlaube es auch, gleichzeitig die notwendigen Ausgleichsmaßnahmen für die Belastung der Arbeitnehmer festzusetzen. Die Form der künftigen Regelung entspreche somit einstimmig gefaßten Beschlüssen des ÖGB, stellte das Sozialministerium abschließend fest.

(Ende)
Aussender: Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
Ansprechpartner: Dr. Gisela Kirchler-Lidy, email: gisela.kirchler@bmas.gv.a
Website: www.bmags.gv.at/
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