pta20160704020
Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR

KREMLIN AG: Kremlin AG stellt Insolvenzantrag wegen drohender Zahlungsunfähigkeit

Frankfurt am Main (pta020/04.07.2016/20:15 UTC+2) Mit Ad-hoc-Meldung vom 13. Juni 2016 hatte die Kremlin AG mitgeteilt, dass die Verhältnisse der Gesellschaft nach erster Sichtung nicht geordnet erscheinen. Geschäftsunterlagen konnten nur bruchstückhaft aufgefunden wurden. In einer weiteren Ad-hoc-Meldung vom 14. Juni 2016 folgte die Information, dass Vermögenswerte der Gesellschaft verschoben wurden. In diesem Zusammenhang wurde eine Strafanzeige erstattet.

Inzwischen konnte ein weiterer Vorgang aufgedeckt werden, der dazu geführt hat, dass der Vorstand heute einen Insolvenzantrag wegen drohender Zahlungsunfähigkeit gestellt hat:

Mit Vertrag vom 10. November 2015 erwarb die Kremlin AG eine Immobilie in der Meeboldstr. 50, 52 in Heidenheim an der Brenz zu einem Kaufpreis von 395.000 Euro.

Vertrag wurde von Herrn Wolfgang Wilhelm Reich (*02.08.1979) unterzeichnet, obwohl dieser zu diesem Zeitpunkt gemäß § 76 Abs. 3 AktG nicht mehr Vorstand der Gesellschaft war und obwohl die Kremlin AG nicht über die für den Erwerb der Immobilie erforderliche Liquidität verfügte. In dem Vertrag wird die Adresse Panoramaweg 18, 89518 Heidenheim an der Brenz, als Postanschrift der Kremlin AG benannt. Dies ist auch die Adresse der Firma Klosterbrauerei Königsbronn AG.

Die Eigentumsüberschreibung wurde zwischenzeitlich im Grundbuch vollzogen. Der beurkundende Notar hat insoweit bestätigt, dass er von der Verkäuferin der Immobilie die Mitteilung erhalten hatte, dass der Kaufpreis bezahlt wurde.

Der Kremlin AG sind die Details der Bezahlung des Kaufpreises bisher nicht bekannt. Ein für den Erwerb von Immobilien und eine Finanzierung erforderlicher förmlicher Beschluss des Aufsichtsrates gemäß § 15 a der Satzung der Gesellschaft wurde nach Kenntnis der Gesellschaft nicht gefasst.

Aus den Konten der Kremlin AG wurde lediglich die Provision des vermittelnden Maklers bezahlt. Die weiteren Zahlungen, so insbesondere der Kaufpreis, wurden offenbar von Dritten vorgenommen.

Die Beteiligungen im Baltikum AG und die Klosterbrauerei Königsbronn AG sind allerdings an die Kremlin AG herangetreten und haben geltend gemacht, sie hätten den Kaufpreis gezahlt. Der Aufforderung der Kremlin AG, entsprechende Vereinbarungen vorzulegen, wurde aber nicht entsprochen. Obwohl das Mitglied des Aufsichtsrats der Kremlin AG, Herr Patrick Kenntner, als Vorstand für die Beteiligungen im Baltikum AG tätig war, konnte auch insoweit keine weitere Klärung erreicht werden.

Aus den diversen der Gesellschaft zugegangenen Informationen ergibt sich aber folgendes Bild:

a) Die Beteiligungen im Baltikum AG hat offenbar ohne Sicherheit und ohne einen der Kremlin AG bekannten Rechtsgrund am 28. Dezember 2015 45.000 Euro auf ein Konto der Verkäuferin der Immobilie überwiesen. Die Kopie des Kontoauszugs trägt den Betreff: "Kauf Meeboldstraße".

b) Die Klosterbrauerei Königsbronn AG hat offenbar ohne Sicherheit und ohne einen der Kremlin AG bekannten Rechtsgrund am 29. Dezember 2015 350.000 Euro auf ein Konto der Verkäuferin der Immobilie überwiesen. Der Verwendungszweck wurde dabei mit Kaufpreis Meeboldstr. angegeben.

Am 1. April 2016 ging beim Amtsgericht Stuttgart ein gegen die Kremlin AG gerichteter Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides über 350.000 Euro der Klosterbrauerei Königsbronn AG ein. Der Mahnbescheid wurde an die Adresse "Tannhäuser Weg 44, 89518 Heidenheim, gesetzlich vertreten durch den Vorstand "Wolfgang W. Reich" zugestellt.

Hierbei scheint es sich um eine Privatanschrift zu handeln.

Widerspruch gegen den Mahnbescheid wurde von Herrn Wolfgang Wilhelm Reich nicht erhoben, gleichwohl er im Übrigen noch als Vorstand der Kremlin AG aufgetreten ist. Am 26. April 2016 erging ein Vollstreckungsbescheid. Einspruch wurde von Herrn Wolfgang Wilhelm Reich nicht erhoben.

Am 24. Mai 2016 erfolgte die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek über 353.063,70 Euro zu Gunsten der Klosterbrauerei Königsbronn AG. Diese wurde dem Vorstand der Kremlin AG wiederum von Herrn Patrick Kenntner zur Kenntnis gebracht.

Der Vorstand der Kremlin AG hat mit der Klosterbrauerei Königsbronn AG und der Beteiligungen im Baltikum AG über eine Stundung verhandelt bzw. Übernahme der Immobilie verhandelt.

Im Anschluss an die Mitteilung des bislang aufgedeckten Sachverhalts erfolgte durch den Vorstand der Klosterbrauerei Königsbronn AG, Herrn Steffen Saur, die Aufforderung, der Vorstand der Kremlin AG und die beiden Aufsichtsratsmitglieder Ralf Bake und Volker Deibert sollten bis zum heutigen Montag, 8:00 Uhr, Ihre Mandate niederlegen, anderenfalls Vollstreckungsmaßnahmen gegen die Gesellschaft wieder aufgenommen würden.

Herausgabeverlangen für die Geschäftsunterlagen der Kremlin AG und deren Aktiva (insb. physisches Gold) an die Herrn Wolfgang Wilhelm Reich und Wolfgang Erhard Reich (in seiner Eigenschaft als Berater der Kremlin AG) blieben bislang unbeantwortet. Erschwerend kam hinzu, dass das Aufsichtsratsmitglied der Kremlin AG, Herr Patrick Kenntner, ein gegen Herrn Wolfgang Wilhelm Reich als ehemaligen Vorstand gerichtetes Herausgabeverlangen nicht mitgetragen hat.

Vor diesem Hintergrund geht der Vorstand derzeit von drohender Zahlungsfähigkeit aus.

Mit ausschlaggebend für die Antragstellung sind dabei das Vorliegen einer titulierten Forderung gegen die Kremlin AG und die durch das Fehlen wesentlicher Geschäftsunterlagen geschaffene Unsicherheit. Beispielsweise erfuhr die Kremlin AG erst kürzlich über die Internetseite der BaFin von einem von der BaFin angedrohten Bußgeld in Höhe von 140.000 Euro. Hintergrund sind Säumnisse im Rahmen der Regelberichterstattung, die Gegenstand eines an die Kremlin AG gerichteten Anhörungsschreibens der BaFin vom 10.05.2016 waren. Es stellte sich zudem heraus, dass sich der Vater des Herrn Wolfgang Wilhelm Reich, Herr Wolfgang Erhard Reich, gegenüber der BaFin als Bevollmächtigter der Gesellschaft für den betreffenden Vorgang bestellt hat. Jedenfalls erging am 02.06.2016 von der BaFin die "Anordnung der Erfüllung der Finanzberichterstattungspflichten nach §§ 37v ff. WpHG und Androhung von Zwangsgeldern", welche gerichtet war an: Wolfgang Reich, Steuerberater - Rechtsanwalt, Erchenstraße 70, 89522 Heidenheim.

Es ist nicht bekannt, wer Herrn Wolfgang Erhard Reich eine solche Vollmacht erteilt haben könnte, da die Gesellschaft in dieser Phase weder einen Vorstand noch eine andere vertretungsberechtigte Person hatte.

Frankfurt am Main, den 4. Juli 2016

Der Vorstand

(Ende)

Aussender: KREMLIN AG
Sebastian-Kneipp-Str. 41
60439 Frankfurt am Main
Deutschland
Ansprechpartner: Hans-Hermann Mindermann
Tel.: +49 69 505064-128
E-Mail: info@kremlin-aktie.de
Website: www.kremlin-aktie.de
ISIN(s): DE000A1PHFR2 (Aktie)
Börse(n): Regulierter Markt in Hamburg; Freiverkehr in Berlin, München
|