pte20100417008 Handel/Dienstleistungen, Politik/Recht

Neues Handelsreglement: Mehr IPOs an der SIX

Börsendebütanten profitieren von Novellierung


Neue Regeln an der Schweizer Börse (Foto: pixelio.de, Rolf Krekeler)
Neue Regeln an der Schweizer Börse (Foto: pixelio.de, Rolf Krekeler)

Zürich (pte008/17.04.2010/13:35) Seit 1. April ist das neue Handelsreglement an der Schweizer Börse SIX Swiss Exchange in Kraft. Die überarbeitete Version kommt besonders Börsenneulingen zugute und dürfte den wiederentdeckten Trend zu IPOs zumindest nicht bremsen, wenn nicht sogar fördern. "Börsendebütanten profitieren in jedem Fall von den neuen Regeln", meint Rolf Halter, Head of Market Rules & Regulations bei der SIX, im Gespräch mit pressetext. Die Pipeline für Börsengänge sei gut gefüllt. "Darin finden sich nun auch Gesellschaften mit geringeren Eigenmitteln wieder", betont der Fachmann.

Zulassungsbestimmungen gelockert

Die Teilnahme am Handelsgeschehen kostete die Gesellschaften bisher zumindest eine Kautionsleistung von einer halben Mio. Franken. Darüber hinaus mussten die Unternehmen über ein Mindesteigenkapital von zehn Mio. Franken verfügen. Nunmehr stützt sich die Zulassung aber auf Bewilligungen zu in- bzw. ausländischen Börsenmitgliedern der Schweizerischen Finanzmarktaufsicht FINMA. "Damit sind nur mehr Eigenmittel von 1,5 Mio. Franken erforderlich", so Halter. Im Vergleich zu anderen Ländern wie etwa Großbritannien seien die Anforderungen aber noch immer relativ hoch.

Eine Kaution als Sicherheit für ausstehende Verpflichtungen gegenüber der SIX ist außerdem "nicht mehr in jedem Fall zu leisten", heißt es von der Börse. Darüber entscheidet das Haus aufgrund der Bonität des jeweiligen Unternehmens "in eigenem Ermessen und unter Wahrung der Gleichbehandlung". Die Art und Höhe der Sicherheitsleistung werden aufgrund der Art des Geschäfts und des erwarteten Handelsvolumens festgesetzt.

Reibungsloser Umstieg

Neben den Zulassungsbestimmungen zählen neue Regeln bei der Meldung von Geschäftsabschlüssen und eine überarbeitete Händlerprüfung mit webbasiertem Auffrischungskurs in einem Intervall von zwei Jahren zu den wichtigsten Neuerungen des Regelwerks. Das neue Meldereglement tritt nach Absprache mit den Effektenhändlern "voraussichtlich Mitte 2010" in Kraft. Börsenteilnehmer sind darin verpflichtet, alle Abschlüsse im In- oder Ausland zu melden. "Von den Unternehmen erfordert das neue Handelsreglement materiell aber keine großen Anpassungen", sagt Halter.

Die Novellierung ihres Regelwerks ist nach Auskunft der Börse durch die Rückführung des Blue-Chip-Aktienhandels nach Zürich notwendig geworden. "Im Mai 2009 wurde der Blue-Chip-Handel aus London repatriiert. Die zwei Regelwerke von Zürich und London sollten vereinfacht und unter einen gemeinsamen Nenner gebracht werden", erklärt SIX-Sprecher Werner Vogt gegenüber pressetext. Die Bestimmungen wurden an internationale Standards angeglichen, neu gegliedert und sprachlich überarbeitet, was für Übersichtlichkeit und Benutzerfreundlichkeit sorgen soll. "Der Umstieg ist reibungslos erfolgt", schließt Halter.

Handelsreglement SIX Swiss Exchange (PDF-Download):
http://www.six-swiss-exchange.com/rule_book/01-RB_de.pdf

Die pressetext Nachrichtenagentur bietet Aktiengesellschaften, die an der SIX Swiss Exchange kotiert sind, mit ihrem Adhoc-Service http://adhoc.pressetext.com eine günstige Möglichkeit zur Erfüllung der Publizitätspflichten http://www.six-exchange-regulation.com/obligations/publicity_de.html . Bei bestehendem Aussenderkonto (650,- Euro/Jahr) können Emittenten über pressetext.adhoc alle kursrelevanten Informationen nach den Bestimmungen der Richtlinie für Adhoc-Publizität kostenfrei verbreiten.

(Ende)
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