Zu Weihnachten Fluchtwege checken

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Wenn es zu Verletzungen oder sogar Todesfällen in Immobilien kommt, dann schaut das Gericht auch sehr genau, wer seine Verkehrssicherungspflicht nicht erfüllt hat. Dann kommt es auch zu Verurteilungen von Geschäftsführern von Hausverwaltungen oder Immobiliengesellschaften. Die Beauftragung von externen, zertifizierten ÖN-B1300-Sicherheitsexperten sichert Verwalter und Besitzer von Gebäuden gegen massive Haftungsansprüche nach Unfällen besser ab. Infos: www.gebäudedokumentation.at