pts20140408035 Medien/Kommunikation, Technologie/Digitalisierung

DMVÖ kritisiert geplante Novellierung des Fernabsatz- & Konsumentenschutzrechts


Wien (pts035/08.04.2014/16:05) Der Dialog Marketing Verband Österreich kritisiert die aktuelle Regierungsvorlage zur Novellierung des Fernabsatz- und Konsumentenschutzrechts. Ein Passus schießt bei der Umsetzung der EU-Verbraucherrechte-Richtlinie aus Sicht des DMVÖ nämlich massiv über das Ziel hinaus. So sieht die Novellierung vor, dass von Unternehmen telefonisch angebahnte Verträge einer nachträglichen, schriftlichen Bestätigung durch den Kunden bedürfen. Einfache telefonische Vertragsverlängerungen, etwa des Zeitungsabos oder des Telekommunikationsanschlusses, werden damit zum Nachteil von Kunden und Unternehmen unnötig erschwert und überbürokratisiert.

In der aktuellen Fassung der Regierungsvorlage zur Novellierung des Fernabsatz- und Konsumentenschutzrechtes (konkret im AGBG, KSchG, im neu geschaffenen VRUG, FAAG), findet sich - abweichend vom ursprünglichen Ministerialentwurf und so nicht in der EU-Verbraucherrechte-Richtlinie vorgesehen - eine für die gesamte Dialog-Marketing-Branche überraschende und schockierende Bestimmung. In Zukunft soll bei telefonischen Verträgen, sofern das Telefonat vom Unternehmen angebahnt wurde (= Outbound), die anschließende, schriftliche Bestätigung durch den Kunden zwingend notwendig werden. Ein Verstoß gegen diese Vorgabe soll nicht nur das Geschäft ungültig machen, sondern auch Verwaltungsstrafen nach sich ziehen. Eine Differenzierung zwischen Neu- und Bestandskunden ist in der derzeitigen Fassung ebenfalls nicht vorgesehen. Die Bestätigung des Kunden muss laut Entwurf schriftlich und auf einem "dauerhaften Datenträger" erfolgen.

Wirtschaftsschädigender bürokratischer Mehraufwand
"Der Passus bedeutet für Kunden keinen höheren Verbraucherschutz, sondern lediglich unnötigen, bürokratischen Mehraufwand. Wenn Unternehmen ihre Kundinnen und Kunden anrufen, um etwa ihr langjähriges Zeitungsabonnement, ihren Internetanschluss oder ihren Handyvertrag zu verlängern, müssten Kunden den Vertrag anschließend erneut schriftlich bestätigen", fasst DMVÖ-Präsident Anton Jenzer zusammen. Diese Behinderung von telefonischer Vertragsanbahnung und sogenanntem Outbound-Verkauf werde aus Sicht des DMVÖ die Arbeit für zahlreiche Agenturen und Unternehmen erschweren und teilweise verunmöglichen. Umgekehrt müssten Kunden bei Abschluss von langfristig bindenden Verträgen genauso wie bei Bagatellgeschäften übers Telefon anschließend dem Unternehmen eine schriftliche Bestätigung nachschicken.

Benachteiligung für Dialog Marketer, keine Besserstellung für Kunden
Milosch Alexander Godina, DMVÖ-Vorstand, geht noch einen Schritt weiter: "Durch die überraschende Verschärfung des Fernabsatzrechtes erwarte ich keine Besserstellung für Konsumenten. Auf Unternehmerseite befürchte ich allerdings starke Verwerfungen, bis hin zum Wegbrechen der Geschäftsgrundlage für auf Fernabsatz spezialisierte Unternehmen und Agenturen." Der DMVÖ stemmt sich deshalb vehement gegen die vorgesehene Einschränkung des Fernabsatzes und wird auf allen Ebenen aktiv die betreffenden Passagen der Gesetzesnovelle versuchen zu verändern.

Aus Sicht des DMVÖ bedeutet die Novellierung in der aktuellen Fassung...

...enorme bürokratische Mehrbelastungen für Kunden und Unternehmen:
- Die vorgeschlagenen Änderungen stellen an Konsumenten die Anforderung, bei jeder Vertragsverlängerungen und jedem Telefonverkauf, unabhängig von der Höhe des Geschäftswertes, einen zusätzlichen Vertrag zu unterzeichnen.
- Die Formulierung "schriftliche Bestätigung auf einem dauerhaften Datenträger" schließt voraussichtlich SMS-Bestätigungen aus.

...keine Verbesserung des Konsumentenschutzes:
- Der kostenintensive, bürokratische Aufwand einer erneuten schriftlichen Vertragsbestätigung verbessert nicht den Schutz des Konsumenten vor einer versehentlichen Bestellung oder ungewollten Vertragsbeziehung.
- Kunden haben bei Fernabsatzverträgen bereits jetzt ein umfassendes Recht auf Vertragsrücktritt, ohne Angabe von Gründen.
- Cold Callings, also Anrufe ohne vorherige Zustimmung der potenziellen Kunden, zur Vertragsanbahnung sind bereits jetzt gesetzlich nicht erlaubt.

...wirtschaftsfeindliche und arbeitsplatzvernichtende Marktbeschränkungen:
- Für Unternehmen mit langjährigen Kundenbeziehungen, die stark auf Telefonvertrieb setzen, bedeutet die schriftliche Bestätigung des Konsumenten eine enorme finanzielle Mehrbelastung.
- Der Gebrauch von Fernabsatz-Kanälen sollte vom Gesetzgeber unterstützt, nicht durch überbürokratisierte Maßnahmen verhindert werden.
- Auf Fernabsatz spezialisierte Agenturen wird durch die zusätzlichen Hürden zur Vertragsanbahnung die Geschäftsgrundlage zerstört.

Der besagte Passus aus der Regierungsvorlage:

Besondere Erfordernisse bei telefonisch geschlossenen Verträgen

§ 9. (1) Bei Ferngesprächen mit Verbrauchern [...]

"Bei einem Fernabsatzvertrag über eine Dienstleistung, der während (2) eines vom Unternehmer eingeleiteten Anrufs ausgehandelt wurde, ist der Verbraucher erst gebunden, wenn der Unternehmer dem Verbraucher eine Bestätigung seines Vertragsanbots auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung stellt und der Verbraucher dem Unternehmer hierauf eine schriftliche Erklärung über die Annahme dieses Anbots auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt."

Der gesamte Gesetzestext zum Download unter: http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/I/I_00089/fname_343427.pdf

(Ende)
Aussender: DMVÖ - Dialog Marketing Verband Österreich
Ansprechpartner: Johannes Eder
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