Hubert Thurnhofer erklärt das B-VG

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"Artikel 19. (1) B-VG besagt: Die obersten Organe der Vollziehung sind der Bundespräsident, die Bundesminister und Staatssekretäre sowie die Mitglieder der Landesregierungen. Hier steht kein Wort davon, dass die Regierungen eigenmächtig über das Volk hinweg Entscheidungen treffen dürfen", erklärt Unser Kandidat 2022.