OGH ändert Firmenteilung nach Scheidung

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"Ein aktueller OGH-Entscheid legt klar, dass bei einer Scheidungs-Aufteilung des Vermögens das Gewicht und der Umfang des Beitrages jedes Ehegatten zur ehelichen Errungenschaft zu berücksichtigen sind." Der OGH möchte mit seinem Urteil bestehende Unternehmen schützen. Der Scheidungsanwalt rät allen Firmeninhabern, sich vor dem Scheidungsprozess anwaltlichen Rat zu holen, um vor Gericht alle Belange des Firmenvermögens sicher vorlegen zu können. Beratung unter: www.scheidungsanwalt-wien.at