pts20210226025 Medien/Kommunikation, Medizin/Wellness

Der Fall Nathalie: Das Kind hat die Hölle überlebt - Mutmaßlicher Kinderschänder nach wie vor frei

Satanisch-ritueller Kindesmissbrauch - "Victims Mission" berichtet aus der Schweiz


Basel/Solothurn/Dornach (pts025/26.02.2021/13:30) Das heute 8-jährige Mädchen Nathalie wurde über Jahre rituell missbraucht. Die Glaubwürdigkeit der Opferaussagen wurde von Fachleuten als authentisch bestätigt. Möglicherweise kommen auch Behördenvertreter als Missbrauchstäter in Frage. Vermutlich, um von sich abzulenken, versuchen sie jetzt scheinbar, das Opfer, Unterstützer und vor allem die Mutter als unglaubwürdig hinzustellen.

Rückblick:

Teil 1: https://www.pressetext.com/news/der-fall-nathalie-8-jaehriges-maedchen-rituell-missbraucht-taeterschutz-durch-behoerden-.html

Teil 2: https://www.pressetext.com/news/der-fall-nathalie-8-jaehriges-maedchen-rituell-missbraucht-taeterschutz-durch-behoerden-teil-2-.html

Teil 3: https://www.pressetext.com/news/der-fall-nathalie-schuetzen-schweizer-behoerden-satanismus-und-extremsten-kindesmissbrauch-teil-3-.html

16.2.2021: "Pädophilen-Kunstwerk vor dem Kloster Dornach?" (im Folgenden: Auszüge aus Leserbriefen aus KERNPUNKTE)

Im Zusammenhang mit dem "Fall Nathalie" (Name geändert) kamen Dornacher Behörden in den Ruf, pädophilenfreundlich zu sein. Diesbezüglich sei auf die Eisenskulptur "Alpha & Omega" von René Küng aus dem Jahr 2006 verwiesen, die vor der Kirche des Klosters Dornach steht ... Wer im Zuge einer Internetrecherche "Pädophilenzeichen" eingibt, findet leicht Auflistungen von Symbolen, mit denen Pädophilen gezeigt wird, dass sie an einem Ort "richtig" sind. Am 28. Januar erschien ein Artikel zu diesem Thema in der Gratis-Zeitung "20Minuten" mit folgender Info: "Coop ändert nach Kritik Design der Pädophilen-Tasche" - Heftige Kritik an der Illustration der neuen Coop-Taschen: Diese bildeten Symbole ab, die in der pädokriminellen Szene kursieren. Coop hat nach einer Kundenmeldung bereits reagiert."

Ein vom FBI erstelltes Original-Dokument dazu wurde im November 2007 von Julian Assange/WikiLeaks enthüllt (Anm.: siehe dazu auch Abbildung im Anhang zu dieser Mitteilung). Unter den dort aufgelisteten Erkennungs-Zeichen ist auch die Form, welche die eine Hälfte der Eisenskulptur ausmacht. Warum steht eine Skulptur mit diesem Zeichen da?" Wer auf die Website der Gemeinde Dornach geht und nach der Sozialregion sucht, findet eine Darstellung zu "Erwachsenen- und Kinderschutz (EKS)", wo oben ein Foto erscheint, das die Kirche des Klosters mit dem Vorplatz und der Pädophilensymbol-Skulptur zeigt. Was ist das für ein Statement? Heißt das gar: "Pädophile aller Orten, hier bei dieser Kinderschutzbehörde wird man Euch unterstützen?". Und was bedeutet es, dass diese Skulptur neben dem Eingang zur katholischen Kirche steht? Ich möchte dem Künstler nichts in die Schuhe schieben ... Aber ich würde gerne wissen, warum dieses Werk gerade dort platziert wurde. In der Atmosphäre des "Falls Nathalie" kommen mir da schlimme Vermutungen. (Quelle: KERNPUNKTE, PDF 1 im Anhang)

"Wahrheit für Nathalie" (auch aus KERNPUNKTE)

Zwar geht Gemeindepräsident Christian Schlatter (Dornach) im nächsten Sommer, doch es kann nur besser werden, wenn mit den von ihm verbreiteten Unwahrheiten aufgeräumt wird. Denn Gutes kann nur auf dem Boden der Wahrheit gedeihen. Am 10. September 2020 wurde in der BaZ der Dornacher Gemeindepräsident Christian Schlatter bezüglich des "Falles Nathalie" (Name geändert) zitiert: "Jede Partei des Falls haben wir sicher zehnmal angehört. Auch das Kind." Das ist nicht wahr. Ich habe mich bei der Mutter des Kindes erkundigt. Nach den ersten Andeutungen des Kindes bezüglich sexuellen Missbrauchs fand ein einziges Gespräch am 12. Juni 2019 mit der Beiständin der Sozialregion Dorneck statt. Diese verzichtete aber auf eine Anzeige wegen Missbrauchs und es geschah nichts. Seither fand kein Gespräch statt zwischen Vertretern der Sozialregion Dorneck und dem Kind.

Ob Christian Schlatter oder die Damen von der Sozialregion zehn Gespräche mit der Täterseite geführt haben, kann ich nicht beurteilen. Am 8. Juni 2020 sagte er auf die Frage hin, wie lange er von dem Fall schon wisse gegenüber Bajour: "Das war vor etwa einem Jahr, als die Medien begonnen haben, über den Fall zu berichten." Der erste Artikel über den "Fall Nathalie" erschien aber am 26. Oktober 2019 in der BaZ.

Nimmt er eine solch ernste Sache so ungenau, dass er aus gut sieben Monaten ein Jahr macht oder deutet er damit an, dass er tatsächlich schon länger von dem Fall weiss? Das Mädchen hatte von den sexuellen Übergriffen ihres Vaters durch Akten belegt zum ersten Mal bei einer Befragung an der Universitären Psychiatrischen Klinik am 28. November 2018 gesprochen. Eine weitere Befragung durch die Sozialregion Dornach fand am 12. Juni 2019 statt - etwa ein Jahr vor dem 8. Juni, an dem Schlatter sagte, er wisse von dem Fall seit etwa einem Jahr.

Beide das Mädchen befragende Frauen wären gesetzlich verpflichtet gewesen, sofort Anzeige gegen den Vater zu erstatten. Das geschah nicht. Eine Mitbewohnerin in der WG des Vaters erstattete im Frühjahr 2019 eine Gefährdungsmeldung bei der Sozialregion. Sie wurde von den dort arbeitenden Frauen gedrängt, die Meldung zurückzuziehen, was sie dann auch tat. Trotzdem sagte Schlatter gegenüber Bajour: "Alle Gefährdungsmeldungen wurden ernst genommen."

Im gleichen Interview behauptet er auch, dass in der BaZ behauptet worden wäre, dass "ein ärztliches Gutachten nur an den Kindsvater gelangt sei". Das ist unwahr. Dort steht, dass auch "dem Kindsvater eine Kopie zugestellt worden ist" (siehe BaZ vom 27. Mai 2020). Vollends irritierend war die Aussage Schlatters "20minuten" gegenüber am 4. Juni 2020: "Die einseitige Sicht des Opfers wurde ungefiltert und ohne Kontext wiedergegeben."

Wie kann man bei einem Missbrauchsopfer von der "einseitigen Sicht des Opfers" sprechen? Wollte Schlatter damit sagen, man müsse den Aussagen des gewalttätigen und pädophilen Vaters gleiches Gewicht geben wie dem missbrauchten Mädchen? Damit würde jedenfalls erklärlich, warum er die Damen der Sozialregion und KESB nicht davon abhielt, das Kind weiterhin dem Vater auszuliefern. (Quelle: KERNPUNKTE, PDF 1 im Anhang)

17.2.2021: "Fall Nathalie: Oberstaatsanwalt greift ein" (im Folgenden Auszüge aus dem Bericht von Balz Bruder in der Solothurner Zeitung):

"Der oberste Ankläger im Kanton verteidigt zum einen die Untersuchung und zweifelt zum andern die Glaubhaftigkeit der Vorwürfe an. (...) "Im vorliegenden Fall kann die Staatsanwaltschaft bestätigen, dass gegen den Vater des Kindes eine Strafuntersuchung läuft und sich der Beschuldigte aktuell nicht in Haft befindet", hält die Staatsanwaltschaft auf Anfrage fest.

Im vergangenen Mai hatte beim Vater eine Hausdurchsuchung stattgefunden. Ob überhaupt und wann Anklage erhoben wird, ist zurzeit ungewiss. Es gilt die Unschuldsvermutung. Auch wenn sich physisch seither nichts getan hat: Eine Nichtanhandnahmeverfügung der gleichen Staatsanwaltschaft lässt aufhorchen.

Zur Erinnerung: Anfang Juni vergangenen Jahres ging bei der Anklagebehörde eine Strafanzeige ein, in der schwere Vorwürfe erhoben wurden. "Unzulässige Bevorteilung..." - wörtlich hiess es in der Anzeige: "Das Verhalten der Staatsanwaltschaft Solothurn und des verfahrensleitenden Staatsanwalts Ralph Müller ist unseres Erachtens unhaltbar und stellt geradezu eine nicht hinnehmbare Verweigerung amtlich dringend gebotener Handlungen zur Vorantreibung des Strafverfahrens dar."

Die Staatsanwaltschaft und Staatsanwalt Müller liessen die mögliche Vernichtung von Beweisen durch den beschuldigten Kindsvater in "zumindest grobfahrlässiger Art und Weise zu" und unternähmen "viel zu wenig, um gegebenenfalls weitere Straftaten zu verhindern". Dieses Nichthandeln stelle damit "eine unzulässige und skandalöse Bevorteilung des Beschuldigten" dar und lasse die Frage zu, "inwieweit die Staatsanwaltschaft Solothurn und Staatsanwalt Müller überhaupt in der Lage sind, dieses Verfahren zu führen und zu leiten".

Nun liegt die Antwort der Anklagebehörde in Form einer Nichtanhandnahmeverfügung vor - die Staatsanwaltschaft sieht keinen Grund, den Vorwurf
der Begünstigung zu verfolgen. Und lässt es dabei nicht bewenden. Oberstaatsanwalt Hansjürg Brodbeck findet sehr deutliche Worte an die Adresse der Gruppe von Anzeigern - unter ihnen auch die Riedholzer SVP-Kantonsrätin Stephanie Ritschard.

Dabei verweist er nicht zuletzt auf einen Entscheid der Beschwerdekammer des Obergerichts, der kurz nach der Strafanzeige gegen die Staatsanwaltschaft erging. Und dieser attestierte, die Strafuntersuchung im Fall Nathalie verlaufe "sicherlich nicht schleppend" - wenn schon, werde die Untersuchung vielmehr "durch das Vorgehen der Beschwerdeführerin, also der Kindsmutter, und ihres Umfeldes selbst erschwert".

Der Oberstaatsanwalt geht sogar noch weiter: Die Mutter von Nathalie gefährde mit ihrem Verhalten "nicht nur das Kindswohl, sondern auch die Strafuntersuchung", hält der oberste Solothurner Ankläger in aller Deutlichkeit fest. Im Übrigen sei die Nichtanordnung der Untersuchungshaft für den Kindsvater "sehr gut begründet". Und weiter: "Namentlich bestehen an der Glaubhaftigkeit der von Nathalie geäusserten Belastungen, welche anlässlich der durch ihre Mutter eigenmächtig und in aus strafprozessualer Sicht verantwortungsloser Art und Weise durchgeführten Befragungen entstanden, sehr grosse Fragezeichen", hält Brodbeck fest.

Zum Beispiel: "So fällt auf, dass die Belastungen im Verlaufe der Zeit immer gravierender wurden und dass gewisse Geschichten nur zutreffen könnten, wenn die Täterschaft imstande wäre, die natürlichen Gesetzmässigkeiten auszuhebeln." Überraschende Worte aus dem Mund des Oberstaatsanwalts zu einem Zeitpunkt, da die Untersuchungen laufen und unklar ist, ob es gegen den Kindsvater zu einer Anklage kommen wird oder nicht. Denn im Kern ging es bloss um die Frage, ob die Anklagebehörde das Verfahren sauber führe. (Quelle: Solothurner Zeitung, PDF 2 im Anhang).

19.2.2021: Balz Bruder berichtet (Solothurner Zeitung):

Kritik an der Kindsmutter geäussert: Nun kommt der Konter an die Anklage (...) Damit musste der Oberstaatsanwalt des Kantons Solothurn rechnen: Die Anzeigeerstatter im Fall Nathalie lassen die Kritik an der Kindsmutter nicht unerwidert. Die Kritik, die der Solothurner Oberstaatsanwalt Hansjürg Brodbeck an der Mutter der 9-jährigen Nathalie übte, die mutmasslich von ihrem Vater missbraucht worden ist, war heftig. Die Kindsmutter gefährde nicht nur das Wohl ihrer Tochter, sondern auch das Verfahren. Jene Auseinandersetzung darüber also, was an den an die Adresse des Kindsvaters erhobenen Vorwürfen dran ist und was nicht. Nun gibt es aus dem Kreis jener, die den Vater von Nathalie angezeigt haben und auch die Anklagebehörde ins Visier nahmen, einen scharfen Konter. Der Ettinger Daniel Vuilliomenet sagt frank und frei: "Man kann keine Strafuntersuchung gefährden, die offensichtlich nicht stattfindet."

So habe es der fallführende Staatsanwalt fertiggebracht, zwischen dem Zeitpunkt der Strafanzeige und der Hausdurchsuchung beim Beschuldigten ganze vier Monate verstreichen zu lassen. Zudem stünden die bei der Hausdurchsuchung zutage geförderten Materialien weiter unter Verschluss. Ganz zu schweigen davon, dass dem Anwalt der Kindsmutter bis heute die Akteneinsicht verweigert worden sei. "Mehr als ein Jahr ist verstrichen und weit und breit ist keine Anklage in Sicht", sagt Vuilliomenet. Der beschuldigte Kindsvater sei zudem weiter auf freiem Fuss, obwohl gravierende Vorwürfe im Raum stünden, die bis zu Satanismus reichten.

Gerade die Tatsache, dass die Anschuldigungen immer schlimmer geworden seien, deute auf deren Wahrheitsgehalt hin, findet Vuilliomenet mit Blick auf die Zweifel des Oberstaatsanwalts an den Aussagen von Nathalie. "Umgekehrt müsste man sich fragen, weshalb eine Tochter zuerst Schlimmes erzählt, um dann das Ganze zu relativieren", führt Vuilliomenet aus. Das therapeutische Wissen von Hansjürg Brodbeck habe "offenbar an einem kleinen Ort Platz". Ja, man müsse sich fragen, ob in Solothurn nicht juristische Mühlen mahlten, sondern Windräder drehten. Quelle: https://www.solothurnerzeitung.ch/solothurn/kanton-solothurn/fall-nathalie-nun-kommt-der-konter-an-die-anklage-ld.2104017?mktcid=smsh&mktcval=WhatsApp

1.2.2021: Whistleblower Daniel Wahl berichtet (im folgenden Auszüge aus der Basler Zeitung):

Im Rechenschaftsbericht beschreibt die Sozialregion Dorneck ihre Arbeit zum Fall Nathalie selektiv und vermittelt ein einseitiges Bild. Über 460 Personen haben mehr als 82'000 Franken für das Kind und den Kampf gegen die Kesb gesammelt. [Das Konto steht weiter für Spenden zur Verfügung: Verein "Gemeinsam gegen Kindsmissbrauch", Dornhägliweg 4, 4144 Arlesheim; IBAN: CH57 0076 9434 6312 5200 1; BIC: BLKBCH22; Vermerk: "Hilfe für Nathalie", Anm.d.R.*]

Jedes Mal, wenn man über ihren Fall schreibe, falle ihr eine Last ab, schreibt Nathalie (Name geändert) in einem Dankesbrief an die BaZ. Seit der letzten Berichterstattung über die achtjährige Nathalie, die gegenüber den Behörden aussagte, sie sei von ihrem Vater und dessen Freunden missbraucht worden, sind Monate verstrichen. Eine strittige Rolle spielt die Kesb Dorneck-Thierstein/Thal-Gäu (DTTG) und ihr verlängerter Arm, die Sozialregion Dorneck: Obschon deutliche Hinweise vorlagen - Gefährdungsmeldungen, Arztberichte über typische somatische Beschwerden, irritierende Aussagen in den Arbeitszeugnissen des Vaters -, versuchten die Behörden, den Kontakt zwischen Vater und Kind weiterhin durchzusetzen. Im Spätherbst wollte die BaZ darüber berichten, wie die Sozialregion Dorneck die Vorkommnisse in ihrem Rechenschaftsbericht zusammenfasst und was sie auslässt.

Auf entsprechende Anfrage reagierte die Sozialregion Dorneck mit einer superprovisorischen Verfügung, die einem zwischenzeitlichen Maulkorb gleichkam. Vor dem Basler Zivilgericht wurde ein Vergleich gefunden, der die weitere Berichterstattung unter gewissen Bedingungen erlaubt. So dürfen weder der Name noch die Initialen der Leiterin der Sozialregion Dorneck genannt werden.

Gegen deren Rechenschaftsbericht hat die Kindsmutter Beschwerde beim Solothurner Obergericht eingereicht. Aufgerüttelt durch die Berichterstattung, formierte sich in Arlesheim der Verein "Gemeinsam gegen Kindsmissbrauch - Hilfe für Nathalie" und startete ein Crowdfunding-Projekt, um die Therapie des Kindes und die Verfahren gegen die Kesb-Entscheidungen zu finanzieren. Über 82'000 Franken sind eingegangen.

Wie geht es Nathalie?

Nathalie wohnt bei der Mutter. Der Alltag des Kindes ist "durchzogen". Einmal ist sie glücklich, in der nächsten Minute kann sie von Todessehnsüchten heimgesucht werden. Dann muss sich die Mutter Vorwürfe gefallen lassen wie: "Mami, warum hast du mich geboren? Warum warst du mit diesem Mann zusammen?" Noch immer duscht das Mädchen mehrmals pro Tag und sucht abnorm häufig das WC auf. Im Herbst haben "zwei unbekannte Männer" Nathalie bei der Schule abgepasst. Einer habe sie im Schulhausinnern mit einer Pistole bedroht und angedeutet, sie solle schweigen.

Die Lehrer können den Besuch der Fremden und den Eindruck, den sie bei Nathalie hinterlassen haben, bestätigen, nicht aber die Bedrohung durch eine Waffe. Eine entsprechende Anzeige hat die Baselbieter Polizei aufgenommen. Seit September befindet sich das von suizidalen Gedanken geplagte Kind in psychotherapeutischer Behandlung. Eine eidgenössisch anerkannte Therapeutin und Psychotraumatologin versucht, "durch Verhinderung einer suizidalen Lebenskrise das Kindswohl zu schützen". Die Indikation für eine Traumatherapie liege vor, schreibt sie weiter.

Anerkennt die Kesb die Erkenntnisse der Therapeutin?

Nein, die Kesb hat den Bericht der Therapeutin zu deren grossem Unverständnis nicht zu den Akten genommen, sondern ihn postwendend zurückgesandt. Das verstört ebenso Anwalt Hans Weltert, der den Fall betreut: "So etwas habe ich noch nie erlebt." Er halte dies für rechtsmissbräuchlich, weil der psychische Zustand in den Akten der Kesb dokumentiert sein müsse. Es gelte der Untersuchungsgrundsatz. Die Kesb antwortet seit mehr als einer Woche nicht auf die entsprechende Anfrage.

Gibt es neue Erkenntnisse über die Erlebnisse von Nathalie?

Schon im Jahr 2018 gab das Kind bei einem Psychologen - und später gegenüber der Sozialregion Dorneck - verstörende Hinweise zu Protokoll (in den Akten vermerkt). Es habe mit dem Vater einen FKK-Strand aufsuchen müssen. Es wolle mit dem Vater keinesfalls in die Ferien gehen. Die vagen Ortsbeschreibungen - die gesprochene Sprache, die Bahnlinie in der Nähe, das Wasser und die "Büsche", von denen das Kind sprach - liessen den exakten Standort des FKK-Strandes ausfindig machen: das Nudistenparadies Thielle am Neuenburgersee.

Die Fahrt dorthin musste mehrmals unterbrochen werden, weil Nathalie vom Drang geplagt war, das WC aufsuchen zu müssen. In Thielle deutete das Kind den Ort an, wo und wie es selbst sowie weitere Kinder missbraucht worden seien. Die Schilflandschaft bietet dafür ausgezeichnete Nester und Verstecke. Nathalie erzählte von einigen sogenannten Realkennzeichen. Beispielsweise seien weiteren Kindern der Mund mit "silbernem Klebstreifen" (Gaffertape, Anmerk. der Redaktion) zugeklebt worden, damit man deren Schreie nicht höre.

Im Kanton Solothurn läuft nun ein Strafverfahren. Glauben die Strafverfolgungsbehörden dem Kind?

Nein, die Solothurner Staatsanwaltschaft gibt sich unsicher und will eine Fachpsychologin für Rechtspsychologie der Hochschule Luzern einsetzen. Sie hat den Auftrag erhalten, einzuschätzen, ob Nathalie "absichtliche Falschaussagen" mache oder ob es sich um ein "Ergebnis suggestiver Prozesse" handeln könnte. Gegen eine erneute Begutachtung wehrt sich das Umfeld von Nathalie. Die Therapeutin hat von einer Begutachtung - das Kind wurde schon von der Kinder-und Jugendpsychiatrie Basel-Stadt ein Jahr lang untersucht - abgeraten, weil dies das Kind weiter traumatisieren werde.

Gibt der Rechenschaftsbericht der Sozialregion ein vollständiges Bild wieder?

Nein. Der Bericht blendet die dramatischen Aussagen des Kindes vom vergangenen Jahr aus, als seien sie nie gemacht worden. Die Probleme bei den Besuchsübergaben mit dem Vater - wie sie der vom Fall "befreite" Beistand für Besuchsübergaben beschreibt - bleiben ebenso unerwähnt. Beispielhaft für die selektive Beschreibung des Verlaufs mit Nathalie ist folgende Begebenheit: Im Juni 2020 berichtete die BaZ, dass eine Mitbewohnerin in der WG-ähnlichen Umgebung von Nathalies Vater eine Gefährdungsmeldung eingereicht habe. Diese will beobachtet haben, dass der Vater mit dem Kind ausgedehnte WC-Besuche gemacht und das Kind dabei auch geschrien habe.

Die Nachbarin belastet nun die Mitarbeiter der Sozialregion Dorneck schwer: Sie sei geradezu genötigt worden, ihre Gefährdungsmeldung zurückzuziehen. Dies gab sie im Juni des letzten Jahres zu Protokoll und machte entsprechende Aussagen auch bei der Solothurner Staatsanwaltschaft.

Im Rechenschaftsbericht der Sozialregion Dorneck ist von diesen Vorgängen kein Wort enthalten. Dort heisst es zusammengefasst nur: "Frau X widerrief dann ihre Gefährdungsmeldung kurze Zeit später und teilte mit, dasssie sich habe beeinflussen lassen. Sie war zu keinen weiteren Gesprächen mehr bereit." Mit anderen Worten: Sie wird im Bericht als labile Person dargestellt. Ohne es zu begründen, hat die Sozialregion Dorneck eine Überprüfung der Obhutsfrage empfohlen. Es bedeutet: Sie stellt aus heiterem Himmel die Erziehungsfähigkeit der Mutter infrage, die bis anhin nie angezweifelt worden ist.

Was sagt die Sozialregion Dorneck dazu?

Zu einzelnen Themen seien bereits Stellungnahmen und Anträge zwischen Kesb und Sozialregion Dorneck ausgetauscht worden. Deshalb sei es nicht zwingend, dies alles im Rechenschaftsbericht wiederholen zu müssen, schreibt die Amtsleiterin. Wichtig sei einzig, dass die Kesb Dorneck-Thierstein/Thal-Gäu umfassend informiert sei. Diese Behörde entscheide, ob sie aufgrund der vorliegenden Berichte der Sozialregion Dorneck genügend dokumentiert sei und den Bericht genehmige oder nicht.

Für den Anwalt der Mutter beisst sich hier die Katze in den Schwanz: "Wie soll die Kesb feststellen, ob sie genügend orientiert wird oder nicht?", sagt Weltert dazu. Gerade weil die Kesb die dramatischen Aussagen von Nathalie schon vor dem Rechenschaftsbericht zurückbehalten habe, habe man Strafanzeige wegen Begünstigung eingereicht. Zudem habe auch die Mutter das Recht, zu wissen, wie die Sozialregion den Fall Nathalie bewältige. Das könne mit dem mageren Papier nicht beurteilt werden.

Wie geht es weiter?

Eine Gruppe von Menschen aus Arlesheim hat den Verein "Gemeinsam gegen Kindsmissbrauch - Hilfe für Nathalie" gegründet. Innerhalb von sechs Wochen haben 463 Unterstützer 82'507 Franken zusammengetragen. "Es liegt etwas unter den Zielerwartungen von 94'000 Franken, die wir für die Therapien, die rechtliche Auseinandersetzung mit der Kesb und die Ermittlungs- und Gerichtskosten budgetiert haben", sagt Vereinsmitglied Rahel Flückiger. Aber man könne weiterhin auf das Vereinskonto einzahlen. [Verein "Gemeinsam gegen Kindsmissbrauch", Dornhägliweg 4, 4144 Arlesheim; IBAN: CH57 0076 9434 6312 5200 1; BIC: BLKBCH22; Vermerk: "Hilfe für Nathalie" *]

Die Strafuntersuchung ist nicht abgeschlossen, zahlreiche Beschwerden sind hängig. Gegenüber der Staatsanwaltschaft hat der Vater die Aussage verweigert. Gegenüber Drittpersonen, wie die BaZ in Erfahrung bringen konnte, weist er die schlimmen Vorwürfe von Nathalie von sich und bestreitet die Darstellung seiner Tochter. Für die Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.

Presseratsbeschwerden

Im Zusammenhang mit der Berichterstattung zu Nathalie und zur Arbeit der Kesb Dorneck-Thierstein/Thal-Gäu (DTTG) haben sich die Behörden beim Presserat beschwert. Die Beanstandungen hat der Presserat mehrheitlich abgewiesen. Er sieht aber die Wahrheitspflicht insbesondere verletzt, weil im Bericht über die Arbeit der Kesb Dorneck-Thierstein der Eindruck entstand, es sei das Amtsgericht gewesen, das die Kesb dazu angehalten habe, ein Gutachten in Auftrag zu geben. In Wahrheit hat das Gericht selber das Gutachten in Auftrag gegeben. Ferner wird beanstandet, dass die BaZ eine Aussage der Professorin und Kesb-Kritikerin Annelies Münch zur Arbeit der Kesb unreflektiert übernommen und sie nicht richtig dargestellt habe.

Beanstandet hat der Presserat zudem, dass die BaZ den anonymisierten Zusammenschnitt von zwei Tonaufnahmen von Nathalie veröffentlicht hatte. Dort berichtet das Kind gegenüber Fachpersonen, was es mit seinem Vater erlebt habe. Die Publikation solcher Gespräche sei persönlichkeitsverletzend, befand der Presserat und empfahl, die Aufnahmen zu entfernen. Die BaZ ist dem Grundsatzurteil nachgekommen.

Bemerkenswert ist, dass ein Monate zuvor publiziertes Video von Nathalie, das wegen des Bildanteils per Definition tiefer in die Persönlichkeitsrechte eingreift, von der Kesb nicht beanstandet wurde. Dieses Video brachte die Behörde allerdings nicht so in Bedrängnis wie die dramatischen Audioaussagen des Kindes, die man entfernt haben wollte. (Quelle: https://www.bazonline.ch/die-behoerden-glauben-nathalie-nicht-708565585360 - siehe auch PDF 3 im Anhang).

2.2.2021: Daniel Wahl befragt Dr. Werner Tschan, Facharzt für Psychiatrie: "Je schwerer das Trauma, desto unglaubwürdiger das Opfer"

Werner Tschan, Facharzt für Psychiatrie aus Allschwil, hat sich mit dem Fall Nathalie vertieft befasst: Er erklärt, weshalb die Behörden dem Kind kaum Glauben schenken. Werner Tschan, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, engagiert sich seit 36 Jahren für die Gewaltprävention.

Werner Tschan, Sie beschäftigen sich in Ihrer Praxis immer wieder mit Menschen, die sexuelle Gewalt erlebt haben und schwer traumatisiert sind. Wie häufig kommt das vor?
Patienten vertrauen mir Dinge an, die sie anderswo nie erzählen würden. So habe ich Einblick in Strukturen in der Schweiz erhalten. Es ist ein grosses Dunkelfeld. Allgemein lässt sich sagen, dass nur 6 bis 7 Prozent der Betroffenen eine Aussage machen und sich an Behörden wenden. Die Grösse des Dunkelfeldes liegt also bei über 90 Prozent. Was bekannt wird, ist dann derart erschütternd, dass man geneigt ist, zu sagen: Das kann doch nicht sein. Man glaubt in der Folge den Opfern wenig. Frankreich erfährt zurzeit eine breite Debatte nach den Anschuldigungen gegen einen prominenten französischen Wissenschaftler, der seine Stieftochter missbraucht haben soll. Viel Fälle sind im Sportbereich bekannt geworden und werden jetzt thematisiert. Im Moment wird davon gesprochen, dass über 10 Prozent der Kinder sexualisierte Gewalt innerhalb der Familie erleben. Die Zahlen dürften in der Schweiz wohl ähnlich hoch sein.

Mutmassliche Opfer erzählen erst Jahre später über ihre Erlebnisse. Das macht die Strafverfolgung schwierig, und man zweifelt an der Glaubwürdigkeit.
Richtig. Viele Opfer sexualisierter Gewalt beginnen erst im fortgeschrittenen Alter über Traumata zu sprechen. Die Hälfte aller Opfer braucht 40 Jahre oder länger, bis sie sich jemandem anvertrauen. Dem muss man in der Strafverfolgung nur Rechnung tragen - schon wegen der Verjährungsfrist. Es gibt viele Opfer, die das Leid über Jahre mit sich tragen.

Sie haben sich mit dem Fall Nathalie aus Dornach beschäftigt. Ist es ein Ausnahmefall, dass ein Mädchen derart früh Aussagen macht?
Nein, das gibt es immer wieder. In Deutschland führten Aussagen von Kindern in den vergangenen drei Jahren zu mehreren Ermittlungen, wegen vergleichbarer Aussagen, wie sie Nathalie machte. Eine dieser laufenden Ermittlungen findet derzeit im Raum Bergisch-Gladbach statt, wo man aufgrund der Aussagen einer Neunjährigen auf ein Täternetzwerk von 30'000 Personen gestossen ist.

Im Fall Nathalie verlangen die Strafverfolgungsbehörden ein Glaubwürdigkeitsgutachten. Das zeigt, dass man den Aussagen nicht traut. Darf man dem Kind glauben oder nicht?
Ich denke, ein sieben- bis achtjähriges Kind ist nicht in der Lage, über einen solch langen Zeitraum und in mehreren Interviews derart detaillierte Beschreibungen zu erfinden. Es liegen genügend Beweise und Hinweise vor, die belegen, dass Nathalie schlimme Dinge erlebt hat. Die entsprechenden psychischen Symptome sind vorhanden, Fachkräfte haben selber Tonaufnahmen mit ihren hinreichenden Aussagen erstellt. Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass nun eine Drittperson mit einem Glaubwürdigkeitsgutachten weiterführende Erkenntnisse gewinnen könnte.

Warum glaubt man Nathalie nicht?
Sie erzählt von unglaublichen Erlebnissen im Bereich ritueller Gewalt, die derart erschütternd sind, dass wir sie uns nicht vorstellen wollen. Der Reflex lautet: Wenn das so wäre, müsste es schon längst aufgeflogen sein. Ich muss auf die neuesten Ermittlungen in Deutschland hinweisen: Sie zeigen, dass Täter jahrelang operieren konnten, bis man ihnen überhaupt auf die Schliche gekommen ist.

Was verstehen Sie unter ritueller Gewalt?
Es ist Gewalt, die Menschen in einem Netzwerk aus ideologischen oder aus religiösen Gründen gegenüber Opfern ausüben. Ich denke speziell an die kommerzielle sexuelle Ausbeutung, wo Kinder für die Pornoindustrie gefügig gemacht und ausgebeutet werden.

Was macht es schwierig, einem Kind zu glauben?
Unsere Fachleute und Strafverfolgungsbehörden tauschen zu wenig Wissen und Erfahrungen über die Täterstrategien aus. Diese sind so unfassbar. Aber wir wissen, dass sich Täter in Netzwerken über Vorgehensweisen absprechen. Gerade im Bereich der rituellen Gewalt gehen wir davon aus, dass die Opfer gekonnt präpariert werden - mit Gewaltdrohungen und dem gezielten Einsatz von Drogen. Man spricht von Mindcontrol und Programmierungen. Das führt bei den Opfern zu Persönlichkeitsspaltungen und dissoziativen Störungen. Sie können sich gar nicht vorstellen, welche Vorkehrungen Täter treffen können, damit sie nicht von ihren Opfern belastet werden können.

Sie wollen wohl keine Anleitung dazu geben, aber wohin führen solche Programmierungen und die damit einhergehenden Erlebnisse?
Der Mensch schützt sich. Schlimme Dinge werden von der Persönlichkeit ferngehalten und verdrängt, damit es einen nicht zu stark belastet. Das führt dazu, dass sich die Persönlichkeitsanteile mit den traumatischen Erfahrungen von der Alltagsperson abspalten. Die Erlebnisse holen das Opfer dann heim - nach Jahren oder in entspannten Situationen. Sie tauchen wie Flashbacks auf, als ob es etwas Fremdes wäre. Oftmals glauben die Opfer im Alltag selber nicht daran, fallen aber zurück in Angst und Panik. Und niemand versteht es. Wenn das Opfer selber auf solche Zweifel stösst, wird das Chaos perfekt. Dann ist es wichtig, dass die Fachleute hinhören und nicht vorschnell in irgendeine Richtung urteilen. Man muss die Symptome, welche die Menschen haben, mit ihren Aussagen abgleichen.

Wie gehen die Strafverfolgungsbehörden damit um?
Die Justiz versteht es oft nicht, Opferreaktionen richtig einzuschätzen. Je schwerer die Opfer traumatisiert sind, desto unglaubwürdiger wirken sie. Die Widersprüchlichkeit von Menschen mit dissoziativen Störungen führt zu nicht eindeutigen und nicht justiziablen Aussagen.

Hinter den Zweifeln an der Glaubwürdigkeit von Nathalie steckt der unausgesprochene Vorwurf, die Mutter habe das Kind in einem Sorgerechtsstreit gegen den Vater instrumentalisiert. Was sagen Sie dazu?
Wir wissen, dass pädosexuelle Täter sich an Alleinerziehende heranmachen, damit sie unverdächtigen Zugang zu Kindern kriegen. Die Möglichkeit, dass sich jemand sogar legal in Form einer Ehe Zugang zu Kindern verschaffen will, ist eine Konstellation, die man in diesem Fall auch in Erwägung ziehen muss. Ähnliche Vorgänge sind uns schon unter dem Stichwort 'Loverboy' bekannt, wo sich Täter eine Liebeskulisse aufbauen und die Opfer zu Prostitution zwingen und sie finanziell ausbeuten.

Wo sehen Sie die Notwendigkeit, etwas verändern zu müssen?
Vor allem in der Behandlungskette. Die Fachleute müssen vernetzt werden. Das ist bisher leider nicht geschehen. Jeder tendiert dazu, das Problem aus seiner Optik anzupacken. Weil dann das Wissen nicht ausgetauscht wird, entstehen Brüche in der Aufarbeitung der Delikte. Die Leidtragenden sind dann die Opfer. Die Justiz versteht es oft nicht, Opferreaktionen richtig einzuschätzen. Je schwerer die Opfer traumatisiert sind, desto unglaubwürdiger wirken sie.

Wie ist das zu erreichen?
Wir können das nur erreichen, wenn man interdisziplinäre Fortbildung für alle Involvierten anbieten würde. Deutschland ist bereits einen Schritt weiter. Dort wird eine Änderung der Strafprozessordnung diskutiert: Wenn Opfer aussagen und die entsprechenden medizinischen Befunde - sowohl körperlich als auch psychologisch - vorhanden sind, soll den Opferaussagen ein höheres Gewicht beigemessen werden. Das wünsche ich mir auch für die Schweiz."

Interview-Quelle: https://www.bazonline.ch/je-schwerer-das-trauma-desto-unglaubwuerdiger-das-opfer-904371707844 - siehe PDF 4 im Anhang.

Zur Person
Werner Tschan ist Experte für den Umgang mit Opfern sexueller Gewalt. Er engagiert sich seit 36 Jahren für die Gewaltprävention. Der Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie mit eigener Praxis in Allschwil verfügt neben dem Medizinstudium über einen Zertifikatsabschluss der Universität Mainz in der Behandlung von Sexualdelinquenten und einen Masterabschluss der Universität Zürich in Applied Ethics. Tschan nahm von 2010 bis 2011 als Experte am erweiterten runden Tisch der Deutschen Bundesregierung in Berlin zur Prävention von sexuellen Missbräuchen teil. An der Uni Zürich leitete er mehrere Jahre den interdisziplinären CAS-Kurs 'Intervention und Prävention bei sexueller Gewalt' und in der Schweiz rief er die "Interdisziplinäre Fachgruppe Gewaltprävention" ins Leben. Aus seiner Feder kommen diverse Publikationen, unter anderem "Professioneller Umgang mit Opfern - ein Arbeitsbuch".

Hintergrund-Informationen zu weiteren Fällen

"Politiker, Rechtsanwälte, Staatsanwälte, Richter, Wirtschaftsbosse haben sich im Kinderbordell 'Jasmin' vergnügt. Und natürlich wurden kompromittierende Bilder von ihnen aufgenommen, um sie erpressbar zu machen." Quelle: https://www.legitim.ch/post/2017/08/23/p%C3%A4do-skandal-um-thomas-de-maizi%C3%A8re-cdu-richter-und-anw%C3%A4lte-beim-sex-mit-kindern-gefilmt

"Der Staatsanwaltschaft war die Pädophilen-Vereinigung ... bekannt, jedoch schritt man nicht ein ... haben alle Berichterstattungen in der Presse schlagartig aufgehört. Es gab auch keine Meldungen bzgl. Verfahrenseinstellungen gegen die Beschuldigten oder eine öffentliche Rehabilitierung der selbigen, genau so wenig wurde etwas von rechtskräftigen Urteilen bekannt." Quelle: https://olivernevermind.wordpress.com/2020/02/02/der-grosse-dutroux-report-netzwerke-namen-verbindungen/

"Beim 1998 aufgedeckten 'Basler Tierkreis' handelte es sich um einen pädokriminellen Ring unter anderem aus Akademikern, Anwälten, Ärzten und Geschäftsleuten aus den 'besseren Kreisen Basels'". Quellen: https://swprs.org/basler-tierkreis-medienberichte-1998/ und https://swprs.org/geopolitik-und-paedokriminalitaet/

"Perverse Gewalt gegen Kinder - ein dunkles Geheimnis der Oberschicht". Quelle: https://www.klagemauer.tv/index.php?a=showportal&keyword=ideologie&id=18079

"Ritualmorde an Kindern: Satanismus und Pädophilie sind weit verbreitet". Quelle: https://www.klagemauer.tv/2021-02-19/18163&autoplay=true

"Satan's Children" - 60 Minutes Australia: https://www.youtube.com/watch?v=c2ioRBNriG8

"Der in etwa 50 Ländern (meist unter der Bezeichnung 'Thelema') operierende Satansorden wird von einer Zentrale in der Schweiz gesteuert." Quelle: https://www.ksta.de/grausame-rituale--schwarzer-zirkel-15329032

"Inzestskandal in der Pariser Elite" - Quellen:
- https://www.blick.ch/schweiz/inzestskandal-in-der-pariser-elite-vaeter-als-taeter-id16321557.html
- https://www.20min.ch/story/inzest-und-paedophilie-skandale-erschuettern-die-pariser-elite-328557072911
- https://www.blick.ch/ausland/aufstand-nach-enthuellungen-paedophilie-und-inzest-in-der-pariser-elite-id16347376.html
- https://www.dw.com/de/dunkle-geheimnisse-einer-gro%C3%9Fen-familie/a-56291497

"Die 'Abtei Thelema' mit Zentrum in Stein AR orientiert sich am Okkultisten Aleister Crowley" - Quellen:
- https://www.beobachter.ch/gesellschaft/schweizer-satansbruder
- https://www.welt.de/print-welt/article149527/Satan-in-der-Schweiz.html
- https://www.facebook.com/581019311993495/posts/1443111192450965/
- https://www.epochtimes.de/politik/ausland/ex-banker-packt-aus-ueber-hochfinanz-geheimdienste-und-satanistische-kindermorde-video-a2117773.html

"Sieben Verfahren wurden laut Esser in andere Staaten abgegeben: nach Österreich, Frankreich, Finnland, Schweden, in die Schweiz und in die Niederlande." Quelle: https://www.spiegel.de/panorama/justiz/missbrauchskomplex-bergisch-gladbach-maenner-sollen-eigene-toechter-missbraucht-haben-a-2bc591a4-844d-4d92-891e-cb7a3b6035aa

Weitere Fälle und Quellen dazu:
- https://orf.at/stories/3171570/
- https://www.zeit.de/gesellschaft/2020-06/kindesmissbrauch-missbrauchsfall-bergisch-gladbach-paedophilen-netzwerk-verdaechtige?utm_referrer=https%3A%2F%2Fduckduckgo.com%2F
- https://www.stern.de/panorama/stern-crime/missbrauchskomplex-muenster--mutter-soll-von-taten-an-sohn-gewusst-haben--30365978.html
- https://www.badische-zeitung.de/weitere-festnahmen-im-missbrauchskomplex--198915216.html
- https://kurier.at/chronik/oesterreich/missbrauchskomplex-muenster-zwei-maenner-in-oesterreich-festgenommen/401129469
- https://www.muensterschezeitung.de/Lokales/Staedte/Muenster/4347096-Prozess-im-Missbrauchsfall-Muenster-Nur-einer-will-als-Zeuge-reden
- https://weirdshit.blog/2010/08/30/murder-monday-johnny-gosch-and-the-franklin/

Zum Fall Dutroux: "Dutroux sagte mehrmals vor Gericht, dass er für einen Ring Mädchen beschaffte. Dies wurde im Prozess ignoriert. Denn in diesem Sumpf waren und sind wohl elitäre Kreise involviert." Quelle: https://www.metropolnews.info/mp456486/schlag-gegen-weltweiten-kinder-sex-handel-millionen-bilder-und-videos-gefunden

Weitere Fälle und Quellen dazu:
- https://netzfrauen.org/2019/05/25/blackwrist/
- https://www.youtube.com/watch?v=FiiUZkMq_YM&t=37s
- https://swprs.org/geopolitik-und-paedokriminalitaet/
- https://www.theguardian.com/science/2016/aug/18/fake-human-sacrifice-filmed-at-cern-with-pranking-scientists-suspected
- https://en.wikipedia.org/wiki/Kindlifresserbrunnen

(Ende)
Aussender: Verein VICTIMS MISSION
Ansprechpartner: Sissi Kammerlander
Tel.: +43 676 7807229
E-Mail: victimsmission@protonmail.com
Website: www.victimsmission.com
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