pte20180412012 Bildung/Karriere, Politik/Recht

Versicherungsmakler stöhnen unter Gesetzesflut

IDD-Ausbildungsverpflichtung trägt zu Sachverständigen-Status bei


Linz (pte012/12.04.2018/09:35) Österreichs Versicherungsmakler sind schon heute mit zahlreichen Gesetzen, Normen und Verordnungen konfrontiert. Mit der Umsetzung der EU-Vertriebsrichtlinie IDD, spätestens im Herbst 2018, wird die Rechtslage noch unübersichtlicher. Vor allem die Maklerhaftung sei eine echte Herausforderung, waren sich Experten auf dem stark besuchten 11. ÖVM-Forum http://oevm-forum.at am Mittwoch im Linzer Design Center einig. Die Jahresveranstaltung des Österreichischen Versicherungsmaklerrings (ÖVM) verzeichnete schon am ersten Tag mit über 600 Teilnehmern einen neuen Besucherrekord.

Der auf Versicherungsfälle spezialisierte Grazer Rechtsanwalt Walter Niederbichler schilderte anhand zahlreicher Gerichtsbeispiele die Fallstricke für Makler und Agenten und appellierte an die anwesenden Versicherungsberater, mehr Respekt vor ihrer eigenen Verantwortung, den Kunden und ihrer Tätigkeit aufzubauen. "Wenn Sie ihre Hausaufgaben machen, brauchen Sie keine Sorge vor der Maklerhaftung haben", erklärte Niederbichler, und zählte dazu Aufklärungspflichten, Protokollierung von Beratungsgesprächen sowie umgehende Meldepflicht im Schadensfall.

Wo ist das Protokoll?

In der Kundenberatung kommt zum Best-Advice- und Best-Practise-Prinzip nun auch das Best-Interest-Prinzip hinzu. Mehr denn je wichtig sei es, im Kundeninteresse zu agieren, sich aber gleichzeitig gegen jeden möglichen Vorwurf im Schadensfall abzusichern. Vor Gericht zählt letztlich nicht die Wahrheit, sondern die Beweislage, so der Rechtsanwalt. Im Gerichtsfall muss der Makler nachweisen und belegen können, dass er den Kunden ausreichend beraten und auf alle möglichen Risiken hingewiesen hat. Denn wenn die Versicherung nicht zahlt, hält sich der Kunde oft gerne am Makler schadlos. Und der Haftungsprozess kommt oft Jahre später, warnte Niederbichler mit der wichtigsten Frage: "Wo ist das Protokoll?"

15 Stunden Weiterbildung reichen nicht

In der IDD-Richtlinie zur Aus- und Weiterbildungsverpflichtung geht es laut Niederbichler um "alles, was mit der Versicherungsvermittlungstätigkeit zusammenhängt". So haben Makler künftig auch eine nachträgliche Aufklärungspflicht, das heißt "sie sind mit einem Vertragsabschluss nicht fertig, sondern müssen den Kunden während der gesamten Versicherungsdauer begleiten und beratungstechnisch dran bleiben. Ob 15 Stunden Aus- und Weiterbildung pro Jahr für diesen Job reichen werden, da bin ich mir nicht sicher", so der Anwalt mit Blick auf vielfache Befürchtungen vor noch mehr Bürokratie.

Makler in einer Liga mit Anwälten und Steuerberatern

Niederbichler ist allerdings überzeugt, dass sich der Versicherungsmakler immer mehr zu einem "Expertenberuf" entwickeln wird: auf einer Ebene mit Anwälten, Notaren und Steuerberatern. Makler seien als Sachverständige tätig - mit der Hauptaufgabe, dem Kunden bestmöglichen Versicherungsschutz zu beschaffen. Insbesondere in Haftungsfragen sei die Latte hier gleich hoch anzulegen. ÖVM-Präsident Alexander Punzl ergänzte bei der Begrüßung mit der These, dass die Zukunft der Versicherungsmakler bei aller Reglementierung positiv zu beurteilen sei, neue Kooperationen, Digitalisierung und vielerorts fehlende Nachfolger würden dazu beitragen, dass der Kuchen für den einzelnen Makler größer wird.

Weitere Fotos vom 11. ÖVM-Forum auf http://fotodienst.pressetext.com/album/3661

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