pta20191213011
Erwerb und/oder Veräußerung eigener Aktien gemäß § 119 Abs. 9 BörseG

Erste Group Bank AG: Rahmenprogramm für Transaktionen eigener Aktien - Übertragung an Mitarbeiter u/o Erste Mitarbeiter-Privatstiftung

Wien (pta011/13.12.2019/11:00 UTC+1) Das Mitarbeiterbeteiligungsstiftungsgesetz 2017 ermöglicht seit 1. Jänner 2018 die unentgeltliche oder verbilligte Abgabe von Aktien der Erste Group Bank AG an Mitarbeiter der Erste Group Bank AG sowie an mit dieser verbundenen Konzernunternehmen oder sonstigen Unternehmen im Sinne von § 4d Abs 5 Z1 EStG (Einkommensteuergesetz).

Die in diesem Zusammenhang erworbenen und unentgeltlich oder verbilligt abgegebenen Aktien werden durch die Erste-Mitarbeiterbeteiligung-Privatstiftung unter Einhaltung der vorgesehenen Haltefristen maximal jedoch bis zum Ende des Dienstverhältnisses der Mitarbeiter von der Erste-Mitarbeiterbeteiligung-Privatstiftung treuhändig verwahrt und verwaltet.

Durch die einheitliche Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung durch die Erste-Mitarbeiterbeteiligung-Privatstiftung kann ein weiterer stabiler Kernaktionär der Erste Group Bank AG gebildet werden.

Die Erste Group Bank AG hat 2018 die Gründung der Erste-Mitarbeiterbeteiligung-Privatstiftung und den anschließenden Start eines Mitarbeiteraktienprogrammes vorgenommen. Das zugehörige, am 25. Mai 2018 veröffentlichte Rahmenprogramm ist am 18. November 2019 ausgelaufen und wird nun entsprechend den unten angefügten Details verlängert.

Mit Ermächtigung durch die Hauptversammlung vom 15. Mai 2019 zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 sowie Abs. 1a und 1b AktG hat der Vorstand der Erste Group Bank AG am 12. Dezember 2019 den beabsichtigten Erwerb von Erste Group-Aktien innerhalb des Rahmenprogramms für Aktientransaktionen zum Zweck der Übertragung an die Mitarbeiter der Erste Group und / oder an die Erste-Mitarbeiterbeteiligung-Privatstiftung beschlossen. Die Genehmigung durch den Aufsichtsrat erfolgte ebenfalls am 12. Dezember 2019.

Mit diesem Beschluss ist es der Erste Group Bank AG möglich, im Rahmen eines Erwerbsprogramms bis zu 500.000 Aktien der Erste Group (0,1163% des Grundkapitals) zwischen dem 19. Dezember 2019 und dem 14. November 2021 zum Zweck der unentgeltlichen oder verbilligten Übertragung an die Mitarbeiter der Erste Group und / oder an die Erste- Mitarbeiter-Beteiligung-Privatstiftung zu erwerben.

Details zum Erwerbsprogramm

1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung: 15. Mai 2019

2. Tag und Art der Veröffentlichung dieses Hauptversammlungsbeschlusses: Veröffentlichung am 16. Mai 2019 über elektronisch betriebene Informationsverbreitungssysteme gemäß § 119 Abs 7 BörseG

3. Beginn und voraussichtliche Dauer des Erwerbsprogramms eigener Aktien: 19. Dezember 2019 bis 14. November 2021

4. Aktiengattung: auf Inhaber lautende stimmberechtigte Stückaktien (Stammaktien) an der Erste Group Bank AG

5. Maximales Volumen: In Summe bis zu 500.000 Stück
Anteil der zu erwerbenden Aktien am Grundkapital: 0,1163%

6. Höchster und niedrigster zu erzielender Preis je Aktie: Der Gegenwert je Aktie darf die Untergrenze von zwei Euro nicht unterschreiten und die Obergrenze von 120 Euro nicht überschreiten.

7. Art und Zweck des Erwerbs eigener Aktien: über die Börse und außerbörslich zum Zweck der unentgeltlichen oder verbilligten Übertragung an die Mitarbeiter der Erste Group und / oder an die Erste-Mitarbeiterbeteiligung-Privatstiftung

8. Allfällige Auswirkungen des Erwerbsprogramms auf die Börsezulassung der Erste Group Bank AG-Aktien: keine

9. Anzahl und Aufteilung der einzuräumenden oder bereits eingeräumten Aktienoptionen auf Arbeitnehmer, leitende Angestellte und auf die einzelnen Organmitglieder der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens unter Angabe der jeweils beziehbaren Anzahl an Aktien, falls der Emittent Aktienoptionen in der Frist des § 65 Abs. 1 Z 8 einzuräumen beabsichtigt oder sie bereits eingeräumt hat:
0 (Null)

Änderungen des Erwerbsprogramms sowie die durchgeführten Transaktionen werden gemäß den Bestimmungen des BörseG und der VeröffentlichungsVO 2018 auf der Homepage der Erste Group Bank AG unter http://www.erstegroup.com/de/Investoren veröffentlicht.

Von diesem Beschluss ist ein allfälliger Handel in Aktien an der Erste Group Bank AG im Rahmen des Wertpapierhandels (Ermächtigung gemäß § 65 Abs 1 Z 7 AktG) nicht betroffen.

(Ende)

Aussender: Erste Group Bank AG
Am Belvedere 1
1100 Wien
Österreich
Ansprechpartner: Thomas Sommerauer / Gerald Krames
Tel.: +43 (0)5 0100 - 17326
E-Mail: thomas.sommerauer@erstegroup.com
Website: www.erstegroup.com
ISIN(s): AT0000652011 (Aktie)
Börse(n): Wiener Börse (Amtlicher Handel)
Weitere Handelsplätze: Bucharest Stock Exchange, Prague Stock Exchange
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