Deliktunfähige Kinder

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Kinder haften erst ab sieben Jahren für Schäden - im Straßenverkehr sogar erst ab zehn. Auch die Eltern haften nur dann, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Deswegen springt auch die Haftpflichtversicherung meist nicht ein. Ausnahme ist BOXplus von AXA.