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Allgemeine Geschäftsbedingungen

  Die pressetext Nachrichtenagentur GmbH (pte) hat ihren Sitz in Wien und Büros in Deutschland und in der Schweiz. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Lieferungen und Leistungen der pressetext Nachrichtenagentur GmbH gegenüber ihren Vertragspartnern, insbesondere für Presse-Aussendungen, Redaktionsdienste, Content Services, E-Mailwerbung und Bannerwerbung.
1. Aussenderpakete
1.1  Das Aussenderpaket (Konto) gilt für 12 Monate und beinhaltet die Jahresgrundgebühr samt Zugangsberechtigung und ein Punktepaket für Presseaussendungen und/oder E-Mail/Bannerwerbung. Wenn der Vertrag nicht vor Vertragsende verlängert wird, verfallen nicht verbrauchte Punkte automatisch. Zur Verlängerung des Kontos ist die Entrichtung der Jahresgrundgebühr erforderlich.
1.2  Zweck des Aussenderpakets ist die Verbreitung von Presseinformationen und Werbung des Kunden über pressetext.deutschland, pressetext.austria, pressetext.schweiz und newsfox.com. Die vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen werden nach formaler Prüfung und Kontrolle 1:1 übernommen und verbreitet. Eine inhaltliche Prüfung findet nicht statt. Empfänger der Pressemitteilungen und Werbeschaltungen sind die bei pressetext subskribierten Journalisten, Meinungsbildner, Partnerwebseiten sowie angeschlossenen Redaktionssysteme und Finanznetzwerke.
1.3  Für die im Originaltext verbreiteten Informationen ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Etwaige Schäden (wie Prozesskosten, Strafen usw.), die sich aus der Veröffentlichung und Verbreitung von Pressemitteilungen und Werbeinformationen ergeben, sind der pressetext Nachrichtenagentur GmbH vom Kunden (Aussender) zu ersetzen.
1.4  pressetext ist zur Einhaltung des Vertrages verpflichtet und kann diesen nur dann aufkündigen, wenn wichtige Gründe vorliegen, so z.B. wenn Presse-Aussendungen gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstoßen oder deren Veröffentlichung unzumutbar ist, wenn wiederholt Texte ausgeschickt werden, die in ihrem Charakter nicht einer Pressemeldung oder einem Pressetermin entsprechen.
1.5  Der Handel mit Pressetext-Punkteguthaben und die Weitergabe an Dritte ist nicht erlaubt. Ebenso ist jede Maßnahme zur Umgehung der Jahresgrundgebühr oder der regulären Konditionen ein Verstoß gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und führt automatisch zur Beendigung des Vertragsverhältnisses.
1.6  Ein Anspruch auf Rückerstattung von Zahlungen seitens pressetext besteht nicht, wenn die Vereinbarung vorzeitig aufgelöst wird.
1.7  pressetext gewährleistet die einwandfreie Wiedergabe der Informationen im Internet, per E-Mail und in seinen Partner-Netzwerken. Reklamationen müssen innerhalb von zwei Wochen nach Einrichtung und Freischaltung des Kontos bzw. nach Eingang der Rechnung vorgebracht werden. Für technische Probleme auf Kundenseite übernimmt die Agentur keine Haftung. Auch besteht kein Rückforderungsanspruch.
1.8  Aussendungen tragen einen Zeitstempel und sind zum Zeitpunkt der Veröffentlichung für den Aussender (Kunden) wie für den Leser rechtsgültig. Inhaltliche Korrekturen sind nach der Veröffentlichung daher nicht mehr möglich. Begehrt der Aussender im Nachhinein inhaltliche Korrekturen, so besteht die Möglichkeit, die Meldung "zurückzuziehen". Sie verbleibt dann im Redaktionssystem, wird aber mit dem Hinweis "Diese Meldung wurde vom Aussender am ... (Datum) um ... (Uhrzeit) zurückgezogen" markiert. Optional hat der Aussender die Möglichkeit, auf eigene Kosten eine "Korrigierte Fassung" der Meldung zu verschicken. Begehrt ein von der Meldung betroffenes Unternehmen oder eine Drittperson inhaltliche Korrekturen, so sind diese mit dem Aussender abzuklären. Alternativ besteht für jedes betroffene Unternehmen und jede Drittperson die Möglichkeit, in Form einer eigenen Aussendung und auf eigene Kosten eine Richtigstellung mit Verweis auf die Urmeldung vorzunehmen.
1.9  Grundlage der Abrechnung ist die Preisliste von pressetext. Die Rechnung wird nach Einrichtung der Nutzungsberechtigung (Benutzername/Passwort) ohne Abzüge fällig.
2. Redaktionelle Dienste und Content Lizensierung
2.1  Redaktionelle Dienstleistungen umfassen die Editierung und/oder Übersetzung von Texten. Diese müssen grundsätzlich vom Kunden auf Richtigkeit überprüft und freigegeben werden, bevor sie zum Versand kommen. Bei Medienkooperationen (Redaktionsdienste / Fliegende Redaktion) gilt diese Regelung nicht, hier verbleibt die inhaltliche Verantwortung bei der Redaktion von pressetext. Grundlage der Abrechnung sind die aktuell geltenden Preislisten von pressetext oder eine individuell getroffene, schriftliche Vereinbarung.
2.2  Die Übernahme von urheberrechtlich geschützten redaktionellen Nachrichten (Content) durch andere Online-Portale ist kostenpflichtig und an eine schriftliche Vereinbarung mit pressetext gebunden. Für die Abrechnung von Content-Lieferungen (Übernahme von Meldungen) gelten dieselben Bedingungen wie für Aussenderpakete. Bis zu einem Volumen von 10.000 Euro wird eine Jahresvereinbarung im voraus abgerechnet, bei größeren Vereinbarungen kann quartalsmäßig oder monatlich abgerechnet werden.
3. Pressefotos
3.1  Die Weiterverwendung von Pressemitteilungen und Pressefotos unserer Kunden und Aussender (pts-Meldungen) ist in deren Sinne kostenfrei und an keine weitere Vereinbarung gebunden, sowohl online als auch in Printform.
3.2  Für die Weiterverwendung von Fotos der Redaktion (pte-Meldungen) ist eine Nutzungsvereinbarung mit der pressetext Nachrichtenagentur GmbH erforderlich, sowohl online als auch in Printform.
3.3  Für alle Pressefotos gilt, dass bei Verwendung ein Copyright-Hinweis anzugeben ist.
4. Fotodienst
4.1  Der Fotodienst ist ein Unternehmen der pressetext Nachrichtenagentur GmbH. Die Nutzungs- und Verwertungsrechte am Fotodienst-Bildmaterial (samt Archiv) stehen ausschließlich der pressetext Nachrichtenagentur GmbH und ihren (Fotodienst-) Kunden zu.
4.2 Fotos, die sich für einen freien Download öffnen lassen, dürfen für redaktionelle Zwecke in sämtlichen Online- und Printmedien frei verwendet werden. Die Quellenangabe ist jedoch Voraussetzung. Sie muss aus folgender Bildzeile bestehen: © Fotodienst / Name des Fotografen.
4.3  Für nicht korrekte oder fehlende Copyright-Angaben in Print- und Online-Publikationen haftet der jeweilige Nutzer bzw. Verwerter der Fotos, nicht jedoch die pressetext Nachrichtenagentur GmbH.
4.4  Die redaktionelle Verwendung von Fotos, die sich nicht frei downloaden lassen, ist kostenpflichtig. Die Nutzungsrechte können bei der pressetext Nachrichtenagentur GmbH erworben werden. Auch hier ist die Quellenangabe Voraussetzung: © Fotodienst / Name des Fotografen.
4.5  Die Verwendung von Fotodienst-Bildern für jeden anderen Zweck (klassische Werbung, Prospekte, Plakate etc.) ist an eine schriftliche Vereinbarung mit pressetext gebunden. Die Nutzungsrechte dafür können erworben werden.
5. Werbeleistungen
5.1  Werbe-Dienstleistungen von pressetext (E-Mailwerbung, Bannerwerbung, Site Sponsoring, Broadcastings etc.) können in Form von Punkten (aus dem Jahres-Aussenderpaket) oder jeweils einzeln gebucht und verrechnet werden. Die Verantwortung für die Inhalte der Werbung trägt ausschließlich der Kunde. pressetext sorgt für die einwandfreie technische Abwicklung.
5.2  Sponsorenlinks (Sponsored Links) werden immer auf Meldungsseiten eingeblendet. Für Stichworte erhält der Kunde garantierte Einblendungen, bei Themen-Ressorts wird die Kundenwerbung im Zufalls-Prinzip eingeblendet. Buchen mehr als fünf Kunden ein bestimmtes Key Word, erfolgen Einblendungen nach dem Zufalls-Verfahren.
6. Workshops
6.1  Workshop-Teilnehmer erhalten nach Anmeldung eine Rechnung. Die Überweisung muss spätestens eine Woche vor der Veranstaltung auf einem Konto der pressetext Nachrichtenagentur eingehen. Ansonsten ist eine Zahlungsbestätigung am Veranstaltungstag vorzuweisen. Eine Stornierung der Anmeldung bis 14 Tage vor der Veranstaltung ist kostenfrei. Bei späterer Abmeldung ist die gesamte Teilnahmegebühr fällig. Selbstverständlich ist eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers möglich.
7. Preise und Zahlungsbedingungen
7.1  Der Kunde von pressetext ist verpflichtet, zur ordnungsgemäßen Rechnungslegung beizutragen, indem er den korrekten Firmenwortlaut seines Unternehmens, seine vollständige Adresse und seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID-Nummer) bekannt gibt. Er nimmt zur Kenntnis, dass die Rechnungen in Österreich ausgestellt werden.
7.2  Wird zwischen den Vertragsparteien nichts anderes vereinbart, so gelten die im Bestellformular oder Angebot angeführten Preise. Sollten hier keine Preise schriftlich festgelegt sein, gelten jeweils die Preise der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste.
7.3  Rechnungen sind bei Erhalt sofort und ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug ist pressetext berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 11 % p.a. zu verrechnen. Die im Fall des Verzuges für das Einschreiten von Inkassobüros gebührenden Vergütungen sind ebenso wie die Kosten von einschreitenden Rechtsanwälten vom Kunden zu tragen. Unabhängig von dieser Regelung ist pressetext berechtigt, bei einem Zahlungsverzug von mehr als 2 Wochen Mahnspesen in Höhe von Euro 10,- pro Mahnung in Rechnung zu stellen.
7.4  Im Falle eines Zahlungsverzuges und einer erfolglosen Abmahnung des Vertragspartners (per Post oder E-Mail) ist pressetext berechtigt, bis zur vollständigen Bezahlung aller fälligen Außenstände die vertraglichen Lieferungen und andere Leistungen einzustellen. Der Einstellung der Lieferungen und Leistungen geht eine Nachfrist von zwei Wochen voran. Beginn dieser Nachfrist ist der Tag, an dem die Mahnung an den Kunden abgesandt wurde. Ein Verstreichen dieser Nachfrist ohne vollständigen Zahlungseingang berechtigt pressetext, den Vertrag mit sofortiger Wirkung und ohne weitere Nachfristsetzung aufzulösen.
7.5  Eine Gegenverrechnung mit offenen Forderungen gegenüber pressetext und/oder die Einbehaltung von Zahlungen aufgrund behaupteter, und von pressetext nicht anerkannter Mängel ist ausgeschlossen.
7.6  Einwendungen gegen Rechnungen müssen vom Vertragspartner binnen zwei Wochen ab dem Tag der Rechnungslegung schriftlich (per Post oder per E-Mail) erhoben werden. Ein Verstreichen dieser Frist ohne Einlangen eines Einspruches bei pressetext begründet ein Anerkenntnis der Rechnung durch den Vertragspartner dem Grunde und der Höhe nach.
7.7  Rechnungen für pressetext-Dienstleistungen werden ausnahmslos von der pressetext-Zentrale in Wien ausgestellt. Der korrekte Firmenwortlaut lautet pressetext Nachrichtenagentur GmbH. Rechnungen von Repräsentanzen und Vertriebspartnern in anderen Ländern sind nicht gültig.
7.8  Soweit Rechnungen und Mahnungen von pressetext digital signiert sind, stimmt der Kunde als Rechnungsempfänger der wahlweisen Zusendung per E-Mail bzw. der Bereitstellung über den Online-Kundenbereich auf den Internet-Plattformen von pressetext zu. Elektronisch zu- bzw. bereitgestellte Rechnungen im PDF- und XML-Format verfügen über eine fortgeschrittene elektronische Signatur. XML-Rechnungen kann der Kunde direkt in das ERP-System seines Unternehmens übernehmen. Gemäß EU-Richtlinie 2001/115/EG und Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom Dezember 2003 (BGBl. II Nr. 583/2003) werden digital signierte Rechnungen vom Finanzamt anerkannt und sind somit auch vorsteuerabzugsfähig.
8. Rücktrittsrecht
8.1  Ein Rücktrittsrecht wird dem Kunden unter der Bedingung eingeräumt, dass der Rücktritt spätestens zwei Wochen nach Vertragsunterzeichnung erfolgt. Die Kosten für bis dahin angelaufene Leistungen hat der Kunde zu tragen. Bei einer späteren einseitigen Auflösung einer Jahresvereinbarung seitens des Kunden - aus welchen Gründen auch immer - besteht kein Anspruch auf Rückerstattung von Zahlungen.
9. Haftung
9.1  pressetext haftet nicht für sich aus den Inhalten ergebenden Schäden, sofern durch die Publikation der Inhalte nicht medien- oder strafrechtliche Normen verletzt werden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, entgangenen Gewinn sowie Zinsverluste und Ansprüche Dritter gegen den Vertragspartner wird ausdrücklich ausgeschlossen. Eine Haftung für Schäden verursacht durch höhere Gewalt oder aufgrund pressetext nicht zurechenbarer Handlungen Dritter ist ausgeschlossen.
9.2  pressetext haftet nicht für Mängel, die durch Systemänderungen hervorgerufen wurden, die pressetext nicht angezeigt wurden. Weiters sind Mängel von der Gewährleistung ausgeschlossen, die auf der Verwendung ungeeigneter Betriebssysteme oder auf dem Einsatz beigestellten Materials (Texte, Bilder oder PDFs) des Vertragspartners beruhen.
10. Datenschutz
10.1  pressetext ist berechtigt, die Stammdaten seiner Vertragspartner zu speichern. pressetext wird diese Daten nicht an Dritte weitergeben. Hiervon ausgenommen sind Anfragen an behördlich befugte Kreditschutzverbände sowie die Weitergabe von Daten an Inkassobüros im Falle eines Zahlungsverzuges.
10.2  Der Vertragspartner erklärt sich einverstanden, dass pressetext den Namen des Unternehmens, die Internetadresse und die Art des Services in einer Referenzliste aufnimmt. Daten aus dieser Referenzliste können anderen Interessenten und Vertragspartnern bekannt gegeben werden.
10.3  Leser und User, die ein kostenfreies E-Mailabonnement (Abo) abschließen, akzeptieren den Empfang von pte- und pts-Nachrichten samt integrierter Mailwerbung sowie die Speicherung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten. pressetext garantiert, dass diese Daten nicht an Dritte weitergegeben werden.
11. Sonstige Bestimmungen
11.1  Änderungen und Ergänzungen der Vereinbarung mit dem Vertragspartner bedürfen der Schriftform. Ein rechtswirksam unterzeichnetes Faxschreiben gilt hierbei als ausreichend, nicht jedoch die Übermittlung einer E-Mail. Gerichtsstand ist das für den Ersten Wiener Gemeindebezirk sachlich und örtlich zuständige Gericht. Es gilt österreichisches Recht.
11.2  Die Vertragspartner verpflichten sich Änderungen der Firmendaten, wie Anschrift und Firmenbezeichnung umgehend bekannt zu geben. Erklärungen, die an die jeweils zuletzt angegebene Anschrift gerichtet wurden, gelten als ordnungsgemäß zugegangen, sollte eine Änderung der Anschrift vom Vertragspartner nicht angezeigt worden sein.
11.3  Sofern einzelne Bestimmungen nichtig oder unwirksam sein sollten, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem Willen beider Vertragspartner entspricht.
12. Schlussbemerkung
12.1  Mit Eingehen einer Geschäftsbeziehung akzeptiert der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von pressetext.
© pressetext Wien - Berlin - Zürich, 1997-2008



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