pte20200813023 Medien/Kommunikation, Politik/Recht

USK integriert "Glücksspiel" in Prüfkriterien

Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle reagiert "auf eine sich ändernde Medienlandschaft"


USK: Prüfkriterien sind um Glücksspiel
USK: Prüfkriterien sind um Glücksspiel" erweitert worden (usk.de)

Berlin (pte023/13.08.2020/13:35) "Glücksspiel" wird als Aspekt der Wirkungsmacht in die Kriterien zur jugendschutzrechtlichen Alterseinstufung von Computer- und Videospielen aufgenommen. Das hat der Beirat der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) http://usk.de bekannt gegeben. Die USK reagiert damit "auf eine sich ändernde Medienlandschaft, in welcher sich glücksspielähnliche Elemente insbesondere im Online-Bereich bei sogenannten Casino- und casino-ähnlichen Apps etabliert haben".

"Kinder und Jugendliche schützen"

"Glücksspiel und Games sind getrennte Bereiche und werden deshalb auch jugendschutzrechtlich unterschiedlich behandelt. Gerade bei den sogenannten Casino-Apps zeigt sich jedoch, dass glücksspielähnliche Spielmechaniken Einzug in den Medienalltag von Kindern und Jugendlichen finden können. Hier geht es vor allem darum, Kinder vor Inhalten zu schützen, bei denen Glücksspielmechaniken klar im Fokus stehen", kommentiert der stellvertretende USK-Geschäftsführer Lorenzo von Petersdorff die Erweiterung der Kriterien.

Anhaltspunkte für die Jugendschutzprüfung ergeben sich für die USK unter anderem aus der Rahmenhandlung des Computer- oder Videospiels, des Anteils am Gesamtspiel (Zentralität des Glücksspielthemas) oder aus glücksspielähnlichen Mechanismen und Ausgestaltungen sowie deren Einbettung in ein kinderaffines Setting. "Konkret wird dabei überprüft, ob Spielinhalte vorliegen, die zu einer Gewöhnung an beziehungsweise Verharmlosung von Glücksspiel führen können, indem sie eine positive Einstellung gegenüber Glücksspielen fördern, zur Desensibilisierung gegenüber Spielverlusten beitragen oder unrealistische Gewinnerwartungen hervorrufen", stellt die USK in einer Aussendung klar.

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