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Steuerreform 2019: Was bringt sie für Dienstnehmer und für Unternehmen?


Monika Seywald, Steuerberaterin und Partnerin bei TPA (Foto: Christoph Meissner)
Monika Seywald, Steuerberaterin und Partnerin bei TPA (Foto: Christoph Meissner)

Wien (pts009/07.05.2019/11:15) - Die Regierung hat am 30. April die Eckpunkte der Steuerreform präsentiert. In den nächsten Wochen werden die Details dazu ausformuliert.
- Von der Steuerreform profitieren im ersten Schritt vor allem Steuerpflichtige mit geringen Einkommen.
- Kernpunkt der Steuerreform ist die Senkung der Lohn- und Einkommensteuer, die in den Jahren 2021 und 2022 in zwei Schritten kommen soll. Auch die Körperschaftsteuer soll bis zum Jahr 2023 auf 21 % gesenkt werden.

Mag. Monika Seywald, Steuerberaterin und Partnerin beim Steuerberatungsunternehmen TPA, fasst die wichtigsten Aspekte der Steuerreform sowohl für Dienstnehmer als auch für Unternehmen zusammen.

Was bringt die Steuerreform für Dienstnehmer?

1. Sozialversicherungsbonus
Anfang 2020 soll ein Sozialversicherungsbonus für niedrige Einkommen in Kraft treten. Wer mehr als die Geringfügigkeitsgrenze von EUR 450 und weniger als EUR 2.201 monatlich verdient, wird einen Teil der Krankenversicherung rückerstattet bekommen. Maximal sind das für Dienstnehmer mit einen Bruttogehalt von EUR 1.350 EUR 350 pro Jahr, für höhere Einkommen nimmt der Bonus wieder ab. Pensionisten erhalten maximal EUR 265.

2. Tarifsenkung
Die Lohn- und Einkommensteuer soll in zwei Schritten sinken. 2021 wird nur die unterste Steuerstufe von 25 auf 20 Prozent reduziert (für Einkommen zwischen 11.000 und 18.000 EUR). 2022 werden dann zwei weitere Steuerstufen reduziert. Der 35-prozentige Tarif wird auf 30 Prozent (für 18.001 bis 31.000 EUR) und der 42-prozentige Tarif wird auf 40 Prozent (für 31.001 bis 60.000 EUR) gesenkt. Die oberen drei Steuerstufen bleiben gleich, Der bis 2020 befristete Spitzensteuersatz von 55 Prozent für Einkommen über 1 Mio EUR wird verlängert.

3. Werbungskostenpauschale
Das Werbungskostenpauschale soll 2021 von 132 auf 300 EUR erhöht werden.

4. Mitarbeitererfolgsbeteiligung
Unternehmer können ab 2022 an ihre Mitarbeiter bis zu 10 Prozent des Unternehmensgewinns steuerfrei ausbezahlen. Pro Dienstnehmer können maximal 3000 EUR steuerfrei pro Jahr ausbezahlt werden. Die Befreiung soll auch für Sozialversicherungsbeiträge und Lohnnebenkosten gelten.

5. Sachbezug für Autos
Die Bundesregierung will die Grenzwerte des CO2-Ausschtoßes bei der lohnsteuerlichen Behandlung von Fahrzeugen anpassen und damit Anreize für Dienstwagen mit niedrigem CO2-Ausstoß setzen.

Was bringt die Steuerreform 2019 für Unternehmer?

1. Sozialversicherungsbonus
Für Bauern und Selbständige soll die Sozialversicherung gesenkt werden.

2. Tarifsenkung
Die Einkommensteuer soll in zwei Schritten sinken. 2021 wird nur die unterste Steuerstufe von 25 auf 20 Prozent reduziert (für Einkommen zwischen 11.000 und 18.000 EUR). 2022 werden dann zwei weitere Steuerstufen reduziert. Der 35-prozentige Tarif wird auf 30 Prozent (für 18.001 bis 31.000 EUR) und der 42-prozentige Tarif wird auf 40 Prozent (für 31.001 bis 60.000 EUR) gesenkt. Die oberen drei Steuerstufen bleiben gleich, Der bis 2020 befristete Spitzensteuersatz von 55 Prozent für Einkommen über 1 Mio EUR wird verlängert.

3. Senkung der Körperschaftsteuer
Die Körperschaftsteuer soll im Wahljahr 2022 von 25 auf 23 Prozent und im Jahr 2023 auf 21 Prozent gesenkt werden.

4. Geringwertige Wirtschaftsgüter
Die Grenze für die Sofortabschreibung der geringwertigen Wirtschaftsgüter steigt im Jahr 2020 auf 800 EUR und im Jahr 2021 auf 1.000 EUR.

5. Gewinnfreibetrag
Die Bemessungsgrundlage für den Grundfreibetrag wird im Jahr 2022 von 30.000 auf 100.000 EUR erhöht. Bleibt der Gewinnfreibetrag für 100.000 EUR bei 13 %, werden bei einem Gewinn von EUR 100.000 EUR 13.000 ab den Jahr 2022 steuerfrei gestellt.

6. Kleinunternehmergrenze
Die Kleinunternehmergrenze soll ab 2020 von 30.000 auf 35.000 EUR angehoben werden.

7. Pauschalierung der Betriebsausgaben
Für Kleinunternehmer soll ab 2020 eine einfache Pauschalierungsmöglichkeit im Bereich der Einkommensteuer eingeführt werden. Für Handelsunternehmen und Produktionsbetriebe sollen die Betriebsausgaben 60 % und bei Dienstleitungsunternehmen 35 % betragen.

8. Vorsteuerabzug für Elektrofahrräder
Um für Betriebe den Anreiz zu erhöhen Mitarbeitern vermehrt Elektrofahrräder anzubieten, soll auch für diese die Möglichkeit des Vorsteuerabzuges bei unternehmerischer Tätigkeit geschaffen werden.

9. Abschaffung von Bagatellsteuer
Wieder einmal hoch im Kurs ist die Abschaffung von Bagatellsteuern. Die Sektsteuer wird aber erst mit 1. April 2022 fallen.

Was bringt die Steuerreform für alle Steuerzahler?

Bei der Normverbausabgabe und der motorbezogenen Versicherungssteuer soll eine CO2-Komponente eingeführt werden.

Weiters ist die Abschaffung der Eigenstromsteuer für Betreiber von Photovoltaikanlagen, sowie eine steuerliche Begünstigung von nachhaltig produziertem Biogas und Wasserstoff sowie Flüssigerdgas geplant.

Auch wird aus ökologischen Überlegungen und im Sinne der Gleichbehandlung künftig auch für elektronische Zeitungen und Bücher der ermäßigte Steuersatz von 10 Prozent zur Anwendung kommen.

Wie soll diese Steuerreform finanziert werden?

Einerseits erwartet man sich Mehreinnahmen durch das Digitalsteuerpaket, der Schließung von Steuerschlupflöchern und dem Glücksspiel. Andererseits soll die Tabaksteuer angehoben werden und der ursprünglich befristete Spitzensteuersatz von 55 Prozent beibehalten werden. Darüber hinaus will man durch den Budgetüberschuss, im Budget berücksichtigte Steuerentlastungen, sowie Sparen im System und zusätzlich Maßnahmen in der Legislaturperiode diese Steuerreform finanzieren.

Wann kommt das neue Einkommensteuergesetz?

Weiterhin ist für 2021 eine Neukodifikation des EStG geplant ("EStG 2020"). Diese soll strukturelle Vereinfachungen der Gewinnermittlung und der Lohnverrechnung (Stichwort einheitliche Bemessungsgrundlagen) bringen. Weiters soll auch die bisherige 14%-ige Forschungsprämie erweitert werden.

Kontakt:
TPA Steuerberatung GmbH
Praterstraße 62-64
1020 Wien
https://www.tpa-group.at
https://www.tpa-group.com

(Ende)
Aussender: TPA Steuerberatung GmbH
Ansprechpartner: Mag. (FH) Gerald Sinabell
Tel.: +43 1 588 35 428
E-Mail: gerald.sinabell@tpa-group.at
Website: www.tpa-group.at
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