pta20190225019
Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt

Deutsche Balaton AG: Überraschende Absage der außerordentlichen Hauptversammlung der Mologen AG muss überprüft werden

Heidelberg (pta019/25.02.2019/16:49 UTC+1) Mit Datum 24. Februar 2019 hat der Vorstand der Mologen AG mitgeteilt, dass er die für den morgigen Dienstag geplante und von der Deutsche Balaton AG verlangte außerordentliche Hauptversammlung verschiebe. Diese Entscheidung beruhe auf einem angeblich erhaltenem Verlangen der Hauptaktionärin der Gesellschaft, der Global Derivative Trading GmbH ("GDT"), die mehr als 20 % des Grundkapitals der Gesellschaft halte, auf Einberufung einer weiteren außerordentlichen Hauptversammlung gemäß § 122 Abs. 1 AktG.

Die Deutsche Balaton AG stellt klar, dass sie der kurzfristigen Absage der Hauptversammlung nicht zustimmt, die Absage für sie überraschend ist und zuvor keine Abstimmung diesbezüglich mit der Gesellschaft stattfand. Weiter fanden keine Gespräche zwischen der Deutsche Balaton AG und der GDT hinsichtlich deren Verlangen zur Einberufung einer weiteren außerordentlichen Hauptversammlung statt.

Die Verschiebung ist aus Sicht der Deutsche Balaton AG unnötig und rechtlich überprüfungswürdig, u.a. da entsprechende Vorschläge für die außerordentliche Hauptversammlung auch über ein Ergänzungsverlangen der GDT oder sogar über Gegenanträge bei der einberufenen Hauptversammlung am 26. Februar 2019 hätten erklärt werden können.

Die Deutsche Balaton AG wird daher auf der anstehenden, noch einzuberufenden, Hauptversammlung eine weitere Sonderprüfung auf die Tagesordnung setzen lassen hinsichtlich der nach Einschätzung der Deutsche Balaton AG rechtswidrigen Verschiebung und deren tatsächlichen Hintergründen.

(Ende)

Aussender: Deutsche Balaton AG
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